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welches Amt entscheidet die Staatsangehörigheit meines Kindes? (Gelesen: 2.047 mal)
lily777
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: chinesisch
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10.11.2009 um 18:09:23
 
Hallo, Experte hier,
ich bin heute irritiert. ich besitze NE, chinesisch, mein Man auch chinesisch , noch in China.wir erwarten ein Baby anfangen nächstes Jahr. Ich war heute bei Standesamt wegen Namens meines Kindes. da ich  seit 2003 NE habe, habe ich mal gehört , dass mein Baby Deutsche sein kann.Ich hätte gerne von einem Behörde dass bestätigt.aber die  Standesamtbeamtin sagt mir dass entscheidet die Ausländerbehörde, dann war ich auch bei der ABH, sie sagen mir dass entscheidet das Standesamt. unentschlossen
wer entscheidet dann?
danke vorab!
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Stefan-TR
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 10.11.2009 um 18:41:02
 
lily777 schrieb am 10.11.2009 um 18:09:23:
da ichseit 2003 NE habe, habe ich mal gehört , dass mein Baby Deutsche sein kann

Was du gehoert hast bezieht sich auf § 4 StAG:
Zitat:
(3) Durch die Geburt im Inland erwirbt ein Kind ausländischer Eltern die deutsche Staatsangehörigkeit, wenn ein Elternteil
1. seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Inland hat und
2. ein unbefristetes Aufenthaltsrecht oder als Staatsangehöriger der Schweiz oder dessen Familienangehöriger eine Aufenthaltserlaubnis auf Grund des Abkommens vom 21. Juni 1999 zwischen der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedsstaaten einerseits und der Schweizerischen Eidgenossenschaft andererseits über die Freizügigkeit (BGBl. 2001 II S. 810) besitzt.


Die Details, wie das alles funktioniert findest du in § 34 Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes. Kurz gesagt: Du gibst beim Standesamt an, dass dein Kind deutsch ist und gibst ihnen die notwendigen Infos. Dann fragt das Standesamt intern bei der ABH an, ob das so stimmt.
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lily777
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Beiträge: 57

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: chinesisch
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Antwort #2 - 10.11.2009 um 19:47:21
 
danke stefan.
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Buscher
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
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Antwort #3 - 12.11.2009 um 08:47:04
 
Stefan TR hat richtig geantwortet. Nur noch eine kleine Ergänzung: Der Inlandsaufenthalt des Elternteils muss seit 8 Jahren ununterbrochen rechtmäßig und gewöhnlich sein. Das steht nicht mehr explizit im Gesetz, ist aber dennoch erforderlich.

Ich habe leider schon einige Fälle erlebt, in denen manche ABH das falsch angewendet hat und dann war plötzlich großes Rätselraten, wenn ein Kinderreisepass wieder einkassiert werden muss.
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lily777
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: chinesisch
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Antwort #4 - 12.11.2009 um 18:18:09
 
Buscher schrieb am 12.11.2009 um 08:47:04:
Stefan TR hat richtig geantwortet. Nur noch eine kleine Ergänzung: Der Inlandsaufenthalt des Elternteils muss seit 8 Jahren ununterbrochen rechtmäßig und gewöhnlich sein. Das steht nicht mehr explizit im Gesetz, ist aber dennoch erforderlich.

Ich habe leider schon einige Fälle erlebt, in denen manche ABH das falsch angewendet hat und dann war plötzlich großes Rätselraten, wenn ein Kinderreisepass wieder einkassiert werden muss.



wie überprüft ABH ob ich ununterbrochen rechtmäßig und gewöhnlich hier war?
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janetm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #5 - 12.11.2009 um 22:13:15
 
lily777 schrieb am 12.11.2009 um 18:18:09:
wie überprüft ABH ob ich ununterbrochen rechtmäßig und gewöhnlich hier war? 


z.B. schon mal in dem geschaut wird, ob du für die ganze Zeit einen gültigen Aufenthaltstitel hattest.
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