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Einbürgerung nach dem Studium möglich? (Gelesen: 1.009 mal)
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Jordanien
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung nach dem Studium möglich?
06.11.2009 um 22:27:44
 
Liebe Gemeinde,

Ich bin ein ehemaliger Jordanischer Student aus Darmstadt (Hessen), ich bin seit 14.07.2000 in Deutschland als Student angemeldet.

Mein Studium habe ich in August 2009 erfolgreich beendet (Bachelor, Informatik).

von den 60 Pflichtbeitragsmonate in der Rentenversicherung habe ich bisher 46 Monaten.

Momentan habe ich Aufenthaltserlaubnis nach §16 Abs. 4. AufenthG.

Ich arbeite momentan (noch unter die erlaubten 90 Tage im Jahr) in einer Computer Firma, was mit meinem Studium zu tun hat, meinen Antrag auf Arbeitserlaubnis wurde seitens "Agentur für Arbeit" abgelehnt, mit der Begründung dass ich meinen Arbeitsvertrag bei einer Leihfirma habe und nicht direkt bei der Computerfirma (nach §40 (1) 2. AufenthG.)

Ich würde gerne in Deutschland bleiben ( Leben und Arbeiten )
meine Frage :

Da es sehr schwierig ist, eine Arbeitstelle bei einer Firma direkt ist, wollte ich fragen, Darf ich jetzt schon die Staatsbürgerschaft beantragen? ohne dass ich einen Arbeitsvertrag habe (die 90 Tagen enden die nächsten Tagen dann)?

Über jede Hilfe bin ich dankbar.

Mit freundlichen Grüßen

wmansi
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reinhard
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Beiträge: 15.352

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Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung nach dem Studium möglich?
Antwort #1 - 06.11.2009 um 22:42:20
 
Nein, das ist nicht möglich.

Du musst erst Arbeit finden und zu einer Aufenthaltserlaubnis nach § 18 wechseln. Erst dann kannst Du die Einbürgerung mit Aussicht auf Erfolg beantragen.

Dann muss die Einbürgerungsbehörde allerdings entscheiden, ob sie die Zeiten des Studiums mit rechnet. Ansonsten musst Du nach dem Erhalt der neuen AE noch sieben bis acht Jahre warten, bis Du eingebürgert werden kannst.

Wenn Du einen Job in einem netteren Bundesland findest, also eher nördlich von Hessen, kannst Du relativ schnell eingebürgert werden, sobald Du den Arbeitsvertrag hast und eine AE nach § 18.
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