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türkischer Führerschein anerkannt (Gelesen: 7.607 mal)
yvonne_c
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05.11.2009 um 19:43:05
 
weiß her vielleicht jemand, ob der türksiche Führerschein in Deutschland anerkannt ist. Also ob er einfach in einen deutschen Führerschein umbeschrieben werden kann?

vielen Dank für die Antworten schonmal im Vorraus
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Ruuk
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Antwort #1 - 05.11.2009 um 19:48:42
 
Nein,da muss ich dich enttäuschen!

Er/Sie darf bis zu 6 Monaten hier fahren und muss dann innerhalb 3 Jahren den Deutschen Führerschein machen!
Einzigster vorteil ist,man muss nicht die Stunden machen die sonst üblich sind!


Sprich dein Fahrlehrer könnte dich sofort zur Prüfung zulassen!

Nach den 3 Jahren ist es dann genau so wie man in BRD den Führerschein macht!
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 05.11.2009 um 19:55:30
 
Das ist ja durchaus eine Rechtsfrage und passt daher
hier besser als im Userforum.
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 05.11.2009 um 21:18:36
 
Ruuk schrieb am 05.11.2009 um 19:48:42:
Nach den 3 Jahren ist es dann genau so wie man in BRD den Führerschein macht! 

Diese Regelung gibt es nicht mehr.

Siehe § 29 Fahrerlaubnisverordnung.

Man hat nun unbegrenzt Zeit die Prüfung abzulegen.
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yvonne_c
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #4 - 05.11.2009 um 22:13:41
 
heisst das nun das er dann unbegrenzt mit seinem türkischen Führerschein in deutschland fahren darf?

Und wenn er den deutschen Führerschein machen würde, müsster er gar keine Übungsstunden machen?
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Ikh34
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Antwort #5 - 05.11.2009 um 23:14:42
 
Nein, er kann ihn ab Einreise noch 6 Monate nutzen.
Danach ist der türkische nicht für dt. Straße gültig.
Er hat aber unbegrenzt Zeit, die dt. Führerscheinprüfung abzulegen.
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 05.11.2009 um 23:16:17
 
Zitat:
heisst das nun das er dann unbegrenzt mit seinem türkischen Führerschein in deutschland fahren darf?

Nein, das heißt es nicht. Er darf lediglich sechs Monate ab Wohnsitznahme in Deutschland mit der türkischen Fahrerlaubnis fahren. Wohnt er bereits länger in Deutschland, würde er sich strafbar machen, es sei denn, er hätte erfolgreich die gesamte Fahrprüfung (theoretisch und praktisch) einschließlich Erste-Hilfe-Kurs abgelegt. Fahrstunden sind nicht vorgeschrieben, sind aber empfehlenswert. Der Ausdruck 'Führerschein umschreiben lassen' ist etwas missverständlich.

Früher waren vor dem Ablegen der Prüfungen die vorgeschriebenen Fahrstunden (einschließlich Autobahn- und Nachtfahrten) zu nehmen, wenn ab Wohnsitznahme in Deutschland mehr als drei Jahre vergangen waren. Diese Vorschrift ist inzwischen entfallen.

Mono


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steini007
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Antwort #7 - 06.11.2009 um 07:17:37
 
yvonne_c schrieb am 05.11.2009 um 22:13:41:
heisst das nun das er dann unbegrenzt mit seinem türkischen Führerschein in deutschland fahren darf?

Wenn die Person um die  es geht keinen Wohnsitz in Deutschland hat, könnte sie unbegrenzt mit dem türkischen Führerschein in Deutschland fahren.

Wenn die Person mit Wohnsitz in Deutschland sich für mindestens 185 Tagen ausserhalb von Deutschland aufhält, würde die  Sechsmonatsfrist wieder von neuem beginnen.
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Tippi
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Antwort #8 - 06.11.2009 um 07:20:26
 
Ich frage mich gerade, warum sollte ein Person, die
keinen Wohnsitz in Deutschland hat, einen türkischen
Führerschein in einen deutschen umschreiben lassen?

Machen wir es nicht komplizierter als es ist.
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Ruuk
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Antwort #9 - 19.12.2009 um 09:06:41
 
Muss das hier jetzt mal ausgraben,
Darf ich denn mit meinem Türkischen Führerschein hier jetzt die Zeit lang Fahren die ich diese Betretenserlaubniss habe??

Mein Schein ist kein Internationaler steht aber alles in English mit drinne!

Wollte mich bei der Zulassungsstelle Informieren habe es aber leider nicht mehr geschaft und hab jetzt bischen bedenken zu Fahren!!

Danke!
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steini007
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Antwort #10 - 19.12.2009 um 09:17:08
 
Ruuk schrieb am 19.12.2009 um 09:06:41:
Darf ich denn mit meinem Türkischen Führerschein hier jetzt die Zeit lang Fahren die ich diese Betretenserlaubniss habe??

Die Antwort hierzu hast du dir doch hier bereits gegeben:
Ruuk schrieb am 05.11.2009 um 19:48:42:
Er/Sie darf bis zu 6 Monaten hier fahren 

Die Betretungserlaubnis ändert daran gar nichts.
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Ruuk
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Antwort #11 - 19.12.2009 um 09:52:41
 
Ich dachte diese Regelung mit den 6 Monaten gilt nur dann wenn ein fester wohnitz in der BRD besteht!

Ist ja schön,darf ich Auto Fahren!

Danke sehr!
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 23.12.2009 um 20:09:54
 
Mono schrieb am 05.11.2009 um 23:16:17:
[size=12][font=Arial]Nein, das heißt es nicht. Er darf lediglich sechs Monate ab Wohnsitznahme in Deutschland mit der türkischen Fahrerlaubnis fahren. Wohnt er bereits länger in Deutschland, würde er sich strafbar machen, es sei denn, er hätte erfolgreich die gesamte Fahrprüfung (theoretisch und praktisch) einschließlich Erste-Hilfe-Kurs abgelegt.


Gibt es da keinen Konflikt mit ARB?

Gruß, ULF
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