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ausländerbehörde (Gelesen: 7.109 mal)
Themen Beschreibung: kopie vom pass
berlin54
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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25.10.2009 um 12:30:38
 
[size=12][/size]hallo,wollte mal wissen ,ob es stimmt das die AB bei einer FZF mit der ARGE zusammen arbeitet?
ich bekomme geld von der ARGE und war ohne erlaubnis 4 mal im ausland bei meinem mann,da jetzt die FZF beantragt ist und die paiere in berlin bei der AB liegen,wollte ich wissen ob sie die kopien von meinem pass der ARGE zuschickt.

ich habe auch noch nicht bescheid gesagt das ich jetzt verheiratet bin,das ich keine urkunde in der hand habe.

hab angst das ich probleme bekomme,wenn sie von den aufenthalten erfahren.

bitte um rat
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reinhard
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Antwort #1 - 25.10.2009 um 13:59:33
 
Ich glaube nicht, dass die ABH eine Passkopie weiter gibt.

Über Deine Änderung (bisher ledig, jetzt verheiratet) musst Du die ARGE natürlich informieren. Normalerweise wird Dir dann die Unterstützung leicht gekürzt. Wenn Du es verspätet meldest, wird ggf. rückwirkend gekürzt & zuviel bezahlte Unterstützung zurückverlangt.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 25.10.2009 um 14:56:50
 
reinhard schrieb am 25.10.2009 um 13:59:33:
Normalerweise wird Dir dann die Unterstützung leicht gekürzt.

Das ist nicht richtig. Solange der Ehemann nicht in Deutschland lebt, wird der Regelsatz nicht gekürzt, weil noch keine BG mit dem Ehemann gegeben ist. Sollte die ARGE eine Kürzung vornehmen, wäre dagegen Widerspruch einzulegen.

Für eine Kürzung des Regelsatzes gibt es keine Grundlage, sofern der Ehemann im Ausland dich nicht durch sein Einkommen unterhalten könnte.

berlin54 schrieb am 25.10.2009 um 12:30:38:
... wollte ich wissen ob sie die kopien von meinem pass der ARGE zuschickt.

Bei einem Verdacht des Leistungsmissbrauchs wäre die ABH sogar gehalten, das der ARGE zu melden, genauso wie die ABH bei der ARGE  oder dem Sozialamt nachfrägt, ob du dort Leistungen erhältst.

Manchmal existieren zwischen ARGE und ABH erstaunlicherweise sehr kurze Wege.

Bei mehrfachen Verstößen (Verletzung der Meldepflicht) wird die Sanktionierung entsprechend erhöht, angefangen bei 10 % Abzug für drei Monate, bis zur kompletten Versagung der Leistung.

Warum hattest du der ABH nicht deinen Personalausweis zukommen lassen?
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berlin54
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 25.10.2009 um 15:17:55
 
weil im merkblatt stand,das sie kopien vom reisepass haben wollten.
kann man mir wirklich alles streichen?denn ich habe auch 3 kinder.

das geld für die flüge hatte meine familie bezahlt,weil ich es ja nicht kann


mein mann brauchte die kopien damit er die FZF beantragen kann,den ausweis haben sie nicht akzeptiert
.
bei der ABH war ich noch nicht ,ahb noch kein termin bekommen
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« Zuletzt geändert: 25.10.2009 um 16:44:11 von Tippi » 
Grund: Folgeposting eingefügt 
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 25.10.2009 um 15:42:54
 
berlin54 schrieb am 25.10.2009 um 15:17:55:
kann man mir wirklich alles streichen?denn ich habe auch 3 kinder.

Bei der Streichung ging es um deine Regelleistung, nicht die der Kinder. Wenn der Bedürftige Kindern hat, kann statt einer Streichung auch ein Bezug Sachleistungen (Lebensmittelgutscheine) in Betracht kommen.

Sofern das Geld für die Flugkosten von deinen Eltern direkt bezahlt - sprich direkt an das Reisebüro gegangen ist - dürfte es auf die Leistungen keine Auswirkungen haben, da dir der Betrag nicht zugegangen ist und es sich um eine zweckgebundene Zuwendung gehandelt hat.

berlin54 schrieb am 25.10.2009 um 15:29:00:
mein mann brauchte die kopien damit er die FZF beantragen kann

Dazu ist m.W. doch nur die Seite mit den persönlichen Daten notwendig, nicht aber alle Seiten des Reisepasses.

Aber nun gut, da du im Ausland geheiratet hast, wird die ARGE das ohnedies anhand der Heiratsurkunde feststellen. Somit kommt man sehr schnell drauf, dass du im Ausland warst. Dann ist der Weg nicht mehr weit, dass man sich deinen Reisepass etwas genauer ansieht und die unerlaubten Abwesenheiten feststellen kann.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 27.10.2009 um 10:13:38
 
darf die ABH denn ohne meine erlaubnis der ARGE auskünfte und papiere von mir geben?
das fällt doch unter datenschutz(oder täusche ich mich)?
wie komm ich denn ohne große probleme aus dieser sache wieder raus?
es war ja keine absicht,woher soll ich wissen das ich zum heiraten auch eine erlaubnis brauche von der ARGE?
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Antwort #6 - 27.10.2009 um 10:20:34
 
berlin54 schrieb am 27.10.2009 um 10:13:38:
woher soll ich wissen das ich zum heiraten auch eine erlaubnis brauche von der ARGE? 


Zum Heiraten brauchst Du natürlich keine Erlaubnis von der ARGE.

Wenn Du aber wegen der Heirat (z.B. wenn diese im Ausland stattfindet) vorübergehend dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen kannst, ist die ARGE darüber zu informieren, und müsste Dir die Abwesenheit formell genehmigen. - Das ist genauso als, wenn Du während Deiner Arbeitslosigkeit in Urlaub fahren möchtest - hierzu brauchst Du die Genehmigung der Arbeitsverwaltung. - Dies ist im Allgemeinen auch in den Merkblättern verzeichnet, die Dir ausgehändigt worden sind.

berlin54 schrieb am 27.10.2009 um 10:13:38:
darf die ABH denn ohne meine erlaubnis der ARGE auskünfte und papiere von mir geben?


Im Rahmen der Amtshilfe und soweit das zur Bescheidung eines Antrages bzw. zur hinreichenden Information über einen entscheidungserheblichen Sachverhalt erforderlich ist, ist so eine Weitergabe grundsätzlich rechtlich gedeckt.

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Antwort #7 - 27.10.2009 um 10:32:48
 
berlin54 schrieb am 27.10.2009 um 10:13:38:
das fällt doch unter datenschutz(oder täusche ich mich)?

In diesem Thread kam u.a. besagtes Thema auch zur Diskussion:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1256208655/0

berlin54 schrieb am 27.10.2009 um 10:13:38:
wie komm ich denn ohne große probleme aus dieser sache wieder raus?

Am besten wenn du eine sog. Selbstanzeige machst.
Dann wird sind die Chancen größer, dass du keine zusätzliche Strafe inform eines Bußgeldes bekommst.

Vielleicht ist der SB gnädig und verzichtet auch auf eine Sanktionierung, wenn die gesamten Fehlzeiten unter den drei Wochen sind, in der man sich - nach Genehmigung - vermittlungsfrei stellen kann.

Wenn du allerdings wartest, bis die Lawine auf dich zukommt, dann dürfte eine Gnade weniger zu erwarten sein.

berlin54 schrieb am 27.10.2009 um 10:13:38:
es war ja keine absicht,woher soll ich wissen das ich zum heiraten auch eine erlaubnis brauche von der ARGE? 

Mit der unterschriebenen Abgabe des ALG II Antrages unterschreibst du gleichzeitig, dass dir deine Rechte und Pflichten mitgeteilt wurden. Somit bist du dafür eigenständig verantwortlich, JEDE Ortsabwesenheit (auch die im Inland und wenn es nur für einen Tag ist) genehmigen zu lassen.

Dass eine Ortabwesenheit im Inland weniger nachweisbar ist, ändert aber nichts an den Meldepflichten.
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Antwort #8 - 27.10.2009 um 11:42:23
 
das problem ist,das die ABH die kopie von einem pass hat und dort sind 4 visen drin,da ich 4 mal dort war ohne bescheid zu sagen.ich musste öfters rüber fliegen ,das es nicht in der zeit wo ich dort war geklappt hatte,das dort die behörden alle papiere bearbeiten und uns die erlaubnis zu heiraten noch nicht gegeben hatten und ohne erlaubnis kann man dort nicht heiraten.
was passiert wenn die ARGE alle 4 visen zu gesicht bekommt?
ich bin total verzweifelt deswegen,was soll ich jetzt nur machen?

bitte versucht mit zu helfen
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Antwort #9 - 27.10.2009 um 12:09:55
 
berlin54 schrieb am 27.10.2009 um 11:42:23:
was passiert wenn die ARGE alle 4 visen zu gesicht bekommt?

Dazu habe ich bereits versucht, eine Antwort zu schreiben.

- Entweder es passiert gar nichts, weil alle vier Aufenthalte zusammen keine 21 Tage Abwesenheit pro ausmachen.
Das halte ich aber eher unwahrscheinlich, weil es sich hier um einen mehrfachen Meldeverstoß handelt.

- Die ARGE sanktioniert dich (begonnen mit 10 % bis komplett) für drei Monate

- Die ARGE sanktioniert dich und leitet noch ein Strafverfahren ein

An deiner Stelle würde ich mich entweder mit einem Anwalt für Sozialrecht oder einem für Strafrecht wenden.

Auf alle Fälle solltest du nicht warten, bis die ARGE selber auf dich zukommt, da - wie bereits beschrieben - die Sache dann noch schlimmer werden kann, sprich von einer gnädigen Ermahnung würde ich dann nicht mehr ausgehen.
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Antwort #10 - 27.10.2009 um 12:14:04
 
berlin54 schrieb am 27.10.2009 um 11:42:23:
bitte versucht mit zu helfen 


Das ist gar nicht einfach.

Du kannst es letztlich nur so machen, wie steini es schon vorgeschlagen hat. - Selbst zur ARGE gehen, Reue zeigen, versuchen, zu erklären, dass alle Aufenthalte wirklich notwendig waren.

Damit machst Du zwar Deine Versäumnisse (und das sind sie nun mal) nicht mehr ungeschehen, aber es macht sicher einen anderen Eindruck, wenn Du selbst zur Aufklärung des Geschehenen beiträgst und Dich entschuldigst als wenn ohne Dein Mitwirken alles mühsam ans Tageslicht kommt und man den Eindruck gewinnt, dass Du bis zum Schluss zu vertuschen versuchst.

Dass Du um Sanktionen ganz herumkommen wirst, glaube ich allerdings nicht - denn immerhin sind es mehrfache Verstöße gegen Deine Mitwirkungspflichten gewesen. Nicht auszuschließen ist auch, dass für die Vergangenheit SGBII-Leistungen zurückgefordert werden, für zumindest ein Teil der Zeiten, die Du ohne Genehmigung dem deutschen Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung standest.

Wirklich "retten" können wir Dich nicht ...

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Antwort #11 - 27.10.2009 um 12:59:52
 
Die Frage wäre aber noch, inwieweit sie mit drei Kindern dem Arbeitsmarkt tatsächlich zur Verfügung steht und ob irgendwelche Vermittlungsaktivitäten gelaufen wären, wäre sie da gewesen....
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Antwort #12 - 27.10.2009 um 13:05:36
 
Ach, Reni - diese Frage spricht mir ja aus der Seele. -

Aber ich bin da durch meine Beratungspraxis derart leidgeprüft und weiß, das ein Verweis auf so was in der Praxis bei den ARGEN nichts bewirkt. - Vorschrift ist Vorschrift! Und Verpflichtung ist Verpflichtung! 

Bringt nichts, in dieser Richtung irgendwie "Hoffnung" zu vermitteln.

Lippen versiegelt

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Antwort #13 - 27.10.2009 um 13:08:09
 
Klar, bei der ARGE hilft dann wohl nur klagen. Aber dazu muss man halt wissen, dass man grade dort nicht jede Entscheidung widerspruchslos hinnehmen darf.
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Antwort #14 - 27.10.2009 um 13:26:49
 
Reni schrieb am 27.10.2009 um 13:08:09:
Klar, bei der ARGE hilft dann wohl nur klagen.

Bei einem Meldeverstoß wird es auch bei Gericht nicht eine Zweiklassengesellschaft geben, die einen die ohnedies nicht vermittelbar sind, die anderen eigentlich vermittelbar sind, aber in der Abwesenheitszeit gar keine Massnahme oder ein Jobangebot erhalten haben.

Ich hatte vor einiger Zeit einen Mitteilung des Arbeitsministerium gelesen, in der die ARGen aufgefordert wurden, so und so viel an Geld einzusparen, indem man den Widersprüchen nicht mehr so leicht abhilft, sondern es auf eine Klage ankommen läßt.

Nur auf diesem Weg kann man von den Bedürftigen noch Geld zurückholen.
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