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ausländerbehörde (Gelesen: 7.104 mal)
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Reni
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Beiträge: 1.036

Wien, Wien, Austria
Wien
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Austria

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #15 - 27.10.2009 um 13:52:30
 
Steini, bei Einführung des ALG II sind von den Sozialämtern etliche Leute zu den ARGEn geschickt worden, die mangels Vermittelbarkeit gar nicht dort hin gehören würde. Das z.B. würde bei einer Klage auffallen - und damit gäbe es auch keinen Meldeverstoß.
Und die Mitteilung, die du zitierst, weist nur wieder mal darauf hin, dass man gerade bei ALG II oft gute Erfolgsaussichten mit einer Klage hat, weil Kürzungen sich oft als ungerechtfertigt herausstellen.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #16 - 27.10.2009 um 14:00:10
 
Könnte man sich auf die Ausgangsproblematik be-
schränken, ohne gleich (mal wieder) eine Grund-
satzdiskussion auszulösen?!

Die Frage war, was zu tun ist. Ob/wenn es zu einer
Kürzung kommen sollte, kann dann gern weiter dis-
kutiert werden.

Zuerst sollte man der 1. Schritt getan werden, um die
Kuh vom Eis zu holen.
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berlin54
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Beiträge: 7

berlin, Berlin, Germany
berlin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #17 - 28.10.2009 um 10:40:02
 
entschuldigung wenn ich soviel frage,

die kürzung oder sperrung betrifft nur mich?oder auch meine kinder?
und wie ist es mit der miete?wird sie weiter bezahlt?
kann die ARGE mich und die kinder komplett 3 monate ohne geld lassen?
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


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Mecklenburg-Vorpommern
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #18 - 28.10.2009 um 14:15:14
 
Normalerweise betrifft eine Sperrung nur Dich, nicht Deine Kinder. Und eine Sperrung würde sich nur auf Deine Regelsatzleistungen beziehen, nicht auf die Mietzahlungen für die Wohnung. - (Es ist ein hohes Prinzip im Sozialrecht, Obdachlosigkeit zu vermeiden.)

Insoweit wirst Du also zwar mit Einschnitten rechnen müssen, die Regelleistungen für Deine Kinder und Eure Unterkunftkosten werden aber nicht betroffen sein.

Alles andere wäre dann in der Tat juristisch zu hinterfragen bzw. überprüfen zu lassen.

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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susanne0603
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Beiträge: 27

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #19 - 16.11.2009 um 12:47:51
 
steini007 schrieb am 25.10.2009 um 14:56:50:
Warum hattest du der ABH nicht deinen Personalausweis zukommen lassen?


Ähm, Entschuldigung, aber wird Betrug hier jetzt auch noch unterstützt? Ich bin wirklich fassungslos! Anstatt solchen Fragestellern einfach zu sagen, dass sie gefälligst für ihre Fehler gerade stehen sollen wird hier noch versucht zu helfen, damit die Dame ja keine finanziellen Verluste zu erleiden hat!  Ärgerlich

Armes Deutschland!
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #20 - 16.11.2009 um 13:14:17
 
Du hast Recht, Susanne. Das hat hier alles einen faden
Beigeschmack.

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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