Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Besuchsaufenthalt für eine Bekannte (Studentin) (Gelesen: 1.254 mal)
Gis
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Besuchsaufenthalt für eine Bekannte (Studentin)
21.10.2009 um 17:19:04
 
Hallo, es ist gut möglich das alles was ich jetzt gleich Frage hier schonmal  beantwortet wurde. Ich habe mich durch zich Thread geklickt und jetzt schon eine grobe Ahnung was mich erwartet, allerdings hätte ich doch gerne noch spezifische Auskunft zu meinem Fall.

Ich bitte auch meine rechtschriebung zu entschuldigen ich leide da unter einer kleinen Schwäche.

Also die Situation ist folgende. Ich bin Student und war letztes Jahr für ein Semester zum Studium in Bangkok. An der Universität dort kam man mit interessanten leuten in Kontakt aus Europa Asien etc...

Auch mit der Person um die es jetzt geht. Eine bekannte von mir (nicht meine Freundin  Augenrollen ) möchte gern ein Urlaubssemster nehmen um die neu gewonnen Freunde in Europa zu besuchen.

- Sie ist Chinesin, im Rahmen ihres Studiums lebt sie aber derzeit dauerhaft in Bangkok.

- Sie kann den Flug Verpflegung etc selbst bezahlen.

- Ich würde ihr aber gerne da wir ein Gästezimmer besitzen eine Unterkunft im Haus meiner Familie anbieten, schlieslich muss sie ja nicht unnötig Geld zum Fenster rausblasen.

- Ich bin ebenfalls Student und das Haus/die Häuser die von meiner Familie bewohnt werden gehören meinem Vater.

- Mit einem Shengenvisa sind 1-3 Monate Aufenthalt möglich.

So die Frage ist für mich nun, gibt es auch ein Visa mit dem man als hinesin schlicht und ergreifend Urlaub in Deutschland machen kann.

Dieser Spass mit Einladung Verpflichtungserklärung etc scheint mir doch etwas.... sagen wir mal überzogen.

Wenn sie aber (wie es aussieht) wirklich darauf angewiesen sein sollte. Bzw eine Unterbringung hier (für sie kostenlos) nur möglich ist wenn ich eine Einladung ausstelle. Müsste dies dnan durch mich doer meinen Vater (hauseigentürmer) geschehen. Dieser kennt sie ja gar nicht.

Mit einer Verpflichtungserklärung würde dann auch eine Krankenversicherung (kein Problem) und Gehaltsnachweis einhergehen. Als Student besitze ich aber ja kein Einkommen, kann ich soetwas dann überhaupt stellen ? Eigentlich will ich ja nur für eine Unterbringung sorgen.  unentschlossen

Ausserdem müsste man sich dann damit wohl ans Konsulat wenden, wäre da dann das in China oder an ihrem derzeitigen Wohnsitz (Bangkok) zuständig?

Wenn sie hier nur ihr Urlaubssemster verbringen will und schlicht und einfach Urlaub machen will, und weiterhin eingetragene Studentin ist (daher ihr Studium läuft) Wird man dann ihren "Rückreisewillen" anerkennen ? Oder stellen sich die zuständigen Ämter bei solchen Sachen gerne blöd ?^^

Ich weis das ist jetzt recht umfangreih und wahrscheinlich für viele hier selbstverständlich aber für mich als gerade wirklich schwer beschäftigten Student stellt sich das alles durchaus etwas umfangreich dar und ich hoffe hier eine einfache klare Antwort zu bekommen.

Ps: Politik...schrecklich...ich weis schon warum ich Ingenieur werde und nicht Anwalt *augenroll*

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
janetm
Senior Top-Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 643

Bielefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bielefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsaufenthalt für eine Bekannte (Studentin)
Antwort #1 - 21.10.2009 um 18:36:12
 
Gis schrieb am 21.10.2009 um 17:19:04:
So die Frage ist für mich nun, gibt es auch ein Visa mit dem man als Chinesin schlicht und ergreifend Urlaub in Deutschland machen kann. 


Klar, ein Touristenvisum daüfr braucht man keine VE, aber der Antragsteller muss ausreichende finanzielle Mittel nachweisen. Oftmals wird auch nach Reiseplänen, Hotelreservierungen, etc gefragt.

Wenn sie bei euch wohnen würde, wäre evtl. doch der Weg über ein Besuchsvisum besser (hier braucht man aber eine VE). Die VE muss nicht von dir sein, solange der VE-Geber genug Geld hat und sich der evtl. finanz. Bedeutung beusst ist, ist alles in Ordnung.

zu den beiden Visa siehe auch:

http://www.bangkok.diplo.de/Vertretung/bangkok/de/01/Visabestimmungen/Schengenvi...

Gis schrieb am 21.10.2009 um 17:19:04:
Mit einer Verpflichtungserklärung würde dann auch eine Krankenversicherung (kein Problem) und Gehaltsnachweis einhergehen.


Nein Krankenversicherung hat nichts mit der VE zun tun und ist extra.

Gis schrieb am 21.10.2009 um 17:19:04:
Ausserdem müsste man sich dann damit wohl ans Konsulat wenden, wäre da dann das in China oder an ihrem derzeitigen Wohnsitz (Bangkok) zuständig?


wenn sie dauerhaft (i.d.R. mehr als 6 Monate) in Bangkok lebt dann dort.

Ach ja, willkommen im Forum Smiley

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
steini007
Gold Member
****
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsaufenthalt für eine Bekannte (Studentin)
Antwort #2 - 21.10.2009 um 18:44:37
 
Ergänzend zu den Ausführungen von janetm (
man kann hier nur wenig hinzufügen
Zwinkernd ) sei noch erwähnt, dass bei der VE i.d.R. die letzten drei Gehalts- oder Lohnnachweise verlangt werden.

Es gibt auch ABHs, die sich mit einer Kaution inform eines Sparbuches zufrieden geben, wenn kein Einkommensnachweis erbracht werden kann.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Tippi
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 4.464

Friedrichsdorf/Hessen, Hessen, Germany
Friedrichsdorf/Hessen
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchsaufenthalt für eine Bekannte (Studentin)
Antwort #3 - 21.10.2009 um 22:20:51
 
steini007 schrieb am 21.10.2009 um 18:44:37:
sei noch erwähnt, dass bei der VE i.d.R. die letzten drei Gehalts- oder Lohnnachweise verlangt werden. 



Jooooo - sei noch erwähnt, dass noch einige andere
Sachen benötigt werden - aber da kann man im Fall
des Falles auch dann explizit bei der ABH erfragen.

Zum Seitenanfang
  

Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
Homepage  
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema