Hallo, es ist gut möglich das alles was ich jetzt gleich Frage hier schonmal beantwortet wurde. Ich habe mich durch zich Thread geklickt und jetzt schon eine grobe Ahnung was mich erwartet, allerdings hätte ich doch gerne noch spezifische Auskunft zu meinem Fall.
Ich bitte auch meine rechtschriebung zu entschuldigen ich leide da unter einer kleinen Schwäche.
Also die Situation ist folgende. Ich bin Student und war letztes Jahr für ein Semester zum Studium in Bangkok. An der Universität dort kam man mit interessanten leuten in Kontakt aus Europa Asien etc...
Auch mit der Person um die es jetzt geht. Eine bekannte von mir (nicht meine Freundin
) möchte gern ein Urlaubssemster nehmen um die neu gewonnen Freunde in Europa zu besuchen.
- Sie ist Chinesin, im Rahmen ihres Studiums lebt sie aber derzeit dauerhaft in Bangkok.
- Sie kann den Flug Verpflegung etc selbst bezahlen.
- Ich würde ihr aber gerne da wir ein Gästezimmer besitzen eine Unterkunft im Haus meiner Familie anbieten, schlieslich muss sie ja nicht unnötig Geld zum Fenster rausblasen.
- Ich bin ebenfalls Student und das Haus/die Häuser die von meiner Familie bewohnt werden gehören meinem Vater.
- Mit einem Shengenvisa sind 1-3 Monate Aufenthalt möglich.
So die Frage ist für mich nun, gibt es auch ein Visa mit dem man als hinesin schlicht und ergreifend Urlaub in Deutschland machen kann.
Dieser Spass mit Einladung Verpflichtungserklärung etc scheint mir doch etwas.... sagen wir mal überzogen.
Wenn sie aber (wie es aussieht) wirklich darauf angewiesen sein sollte. Bzw eine Unterbringung hier (für sie kostenlos) nur möglich ist wenn ich eine Einladung ausstelle. Müsste dies dnan durch mich doer meinen Vater (hauseigentürmer) geschehen. Dieser kennt sie ja gar nicht.
Mit einer Verpflichtungserklärung würde dann auch eine Krankenversicherung (kein Problem) und Gehaltsnachweis einhergehen. Als Student besitze ich aber ja kein Einkommen, kann ich soetwas dann überhaupt stellen ? Eigentlich will ich ja nur für eine Unterbringung sorgen.
Ausserdem müsste man sich dann damit wohl ans Konsulat wenden, wäre da dann das in China oder an ihrem derzeitigen Wohnsitz (Bangkok) zuständig?
Wenn sie hier nur ihr Urlaubssemster verbringen will und schlicht und einfach Urlaub machen will, und weiterhin eingetragene Studentin ist (daher ihr Studium läuft) Wird man dann ihren "Rückreisewillen" anerkennen ? Oder stellen sich die zuständigen Ämter bei solchen Sachen gerne blöd ?^^
Ich weis das ist jetzt recht umfangreih und wahrscheinlich für viele hier selbstverständlich aber für mich als gerade wirklich schwer beschäftigten Student stellt sich das alles durchaus etwas umfangreich dar und ich hoffe hier eine einfache klare Antwort zu bekommen.
Ps: Politik...schrecklich...ich weis schon warum ich Ingenieur werde und nicht Anwalt *augenroll*