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Studienzeit bei Einbürgerung berücksichtigt? (Gelesen: 10.407 mal)
Odysseus
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... grinsend grüßt der
greise Grieche


Beiträge: 1.179

Berlin, Berlin, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
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Antwort #15 - 20.09.2010 um 09:33:12
 
Elios schrieb am 19.09.2010 um 16:28:32:
Brauche ich möglicherweise sogar einen Anwalt?


Dem Anwalt wird die SB auch nichts anderes sagen können, das Geld solltest Du Dir also sparen und lieber mal wieder mit Deiner Freundin nett Pizza essen gehn.  Zwinkernd

Elios schrieb am 19.09.2010 um 16:28:32:
Haben sie mit meinem Antrag noch nicht angefangen(...)? 


Du schreibst doch selbst, dass sie Dir gesagt haben, dass noch Auskünfte der anderen Behörden ausstehen. Wie glaubst Du denn, dass die Ausländerbehörde von Deinem Antrag Wind bekommen hat. Falls der zuständige Hellseher dort gerade Urlaub haben sollte, dann könnte es vielleicht daran liegen, dass von Seiten der EBH eine entsprechende Anfrage gestellt worden ist. Beantwortet das Deine Frage?

Du solltest Dir erstmal keine weiteren Gedanken machen, der Antrag geht seinen Gang, das kann - insbesondere wenn ein Sachbearbeiterwechsel stattgefunden hat. Abwarten und Tee trinken.
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Es ist schon alles gesagt, nur noch nicht von allen.
 
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