Origo 3000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Hallo,
seit nicht allzulanger Zeit bin ich hier angemeldet und habe auch schon ein paar Einträge geschrieben. Mitleser bin ich schon seit längerer Zeit.
Meine Frage hat zwar nicht mit dem Ausländerrecht zu tun, aber hier gibt es ja viele Experten auch aus Standesämtern und Einwohnermeldeämtern.
Seit wann ist es denn erforderlich, bei Beantragung eines Reisepasses eine Geburtsurkunde vorzulegen? Erinnern kann ich mich nicht, dass ich schon mal nach der Urkunde gefragt wurde - möglicherweise war das vor 30 Jahren mal der Fall und da könnte es sein, dass meine Eltern den Pass beantragt hatten.
Jedenfalls alle anderen Neubeantragungen habe ich selber gemacht und ich hatte da immer nur den Personalausweis vorlegen müssen.
Mir ist so, dass das schon immer so war, dass man zumindest einmalig die Geb-Urkunde vorlegen muss, solange sich das Einwohnermeldeamt nicht geändert hat.
Um so mehr wundert es mich, dass ich nun bei Beantragung meines vierten Reisepasses aufgefordert wurde, bei Abholung eine Geburtsurkunde vorzulegen, weil angeblich noch nie eine Geburtsurkunde vorgelegen hat.
Es ist immer das selbe Einwohnermeldeamt, bei dem ich die Reisepässe beantragt habe und zudem noch derselbe Ort in dem ich geboren wurde. Also liegen die Personenstandsdaten und Einwohnermeldedaten sogar noch bei der selben Stadtverwaltung...
Bitte nicht als Kritik oder so verstehen, ich möchte nur wissen, warum jetzt auf einmal gefragt wird und vorher nie, ob sich die diesbezügliche Rechtslage in den letzten 10 Jahren geändert hat, oder ob möglicherweise das Einwohnermeldeamt mal eine Geburtsurkunde von mir hatte und verbusselt hat.
Viele Grüße
Origo 3000
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