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Reisepass / Geburtsurkunde (Gelesen: 2.552 mal)
Themen Beschreibung: Vorlage Geburtsurkunde bei Beantragung Reisepass
Origo 3000
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16.10.2009 um 15:13:46
 
Hallo,

seit nicht allzulanger Zeit bin ich hier angemeldet und habe auch schon ein paar Einträge geschrieben. Mitleser bin ich schon seit längerer Zeit.

Meine Frage hat zwar nicht mit dem Ausländerrecht zu tun, aber hier gibt es ja viele Experten auch aus Standesämtern und Einwohnermeldeämtern.

Seit wann ist es denn erforderlich, bei Beantragung eines Reisepasses eine Geburtsurkunde vorzulegen? Erinnern kann ich mich nicht, dass ich schon mal nach der Urkunde gefragt wurde - möglicherweise war das vor 30 Jahren mal der Fall und da könnte es sein, dass meine Eltern den Pass beantragt hatten.

Jedenfalls alle anderen Neubeantragungen habe ich selber gemacht und ich hatte da immer nur den Personalausweis vorlegen müssen.

Mir ist so, dass das schon immer so war, dass man zumindest einmalig die Geb-Urkunde vorlegen muss, solange sich das Einwohnermeldeamt nicht geändert hat.

Um so mehr wundert es mich, dass ich nun bei Beantragung meines vierten Reisepasses aufgefordert wurde, bei Abholung eine Geburtsurkunde vorzulegen, weil angeblich noch nie eine Geburtsurkunde vorgelegen hat.

Es ist immer das selbe Einwohnermeldeamt, bei dem ich die Reisepässe beantragt habe und zudem noch derselbe Ort in dem ich geboren wurde. Also liegen die Personenstandsdaten und Einwohnermeldedaten sogar noch bei der selben Stadtverwaltung...

Bitte nicht als Kritik oder so verstehen, ich möchte nur wissen, warum jetzt auf einmal gefragt wird und vorher nie, ob sich die diesbezügliche Rechtslage in den letzten 10 Jahren geändert hat, oder ob möglicherweise das Einwohnermeldeamt mal eine Geburtsurkunde von mir hatte und verbusselt hat.

Viele Grüße

Origo 3000
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Origo 3000
 
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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 16.10.2009 um 17:12:09
 
Hi,

Ist mir letztes Jahr auch so ergangen. Obwohl ich schon einige Reisepässe auf meinem "Buckel" habe.

Ich habe leider die genaue Begründung vergessen. Ich habe finster ein Erinnerung, dass es darum ging, die Daten nochmal abzugleichen (?).

Interessant war, als ich dann beim nächsten Mal die Geburtsurkund vorlegte, die Sachbeabeiterin (es war eine andere als beim ersten versuch) sich die Geb-Urkunde garnicht angeschaut hat und auch keine Kopie gezogen hat.

Ich habe es aufgegeben, bei Ämtern mit Logik zu hantieren.  Smiley

Gruss

hge



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Origo 3000
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 17.10.2009 um 00:42:51
 
hge2001 schrieb am 16.10.2009 um 17:12:09:
dass es darum ging, die Daten nochmal abzugleichen
Sowas wurde mir auch gesagt, in Bezug auf z. B. die Namensschreibweise. Ich musste einen Zettel unterschreiben, dass mir bewusst ist, wenn da Fehler drin stecken, dass ich nochmal auf eigene Kosten einen neuen Perso und Pass beantragen müsse.

Man hat den Antrag auf Neuaustellung angenommen, aber mit o. g. Zettel wurde ich noch darauf hingewiesen, dass ich die Urkunde zur Abholung mitbringen muss. Ich gehe davon aus, dass wenn tatsächlich Fehler wären, ich die neuen Papiere gar nicht erst mit bekomme.

hge2001 schrieb am 16.10.2009 um 17:12:09:
als ich dann beim nächsten Mal die Geburtsurkund vorlegte
Mir wurde gesagt "einmal reicht" (wird wohl eingescannt und abgespeichert). Aber angeblich hatten sie noch keine vorgelegt bekommen.
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Origo 3000
 
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Antwort #3 - 22.10.2009 um 09:31:17
 
In den Melderegistern sind -leider allzu oft- Vornamen der Personen vergessen worden. Früher, also vor der elektronischen Erfassung, wurden die Daten oft auf Zuruf eingetragen, insbesondere in kleinen Gemeinden, wo jeder jeden kennt.

Diese Fehler müssen vermieden werden, denn ein Pass oder ein Personalausweis ist ungültig, wenn er falsche oder unvollständige Daten enthält. Ungültige Ausweise müssen eingezogen werden. Die Neuausstellung wäre nur ärgerlich und teuer, deutlich teurer als eine Geburtsurkunde zu besorgen.
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