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Besuchervisum für meine Mutter (Gelesen: 1.024 mal)
Themen Beschreibung: Zweck: Geburt meines Kindes
Fadi
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Beiträge: 4

Braunschweig, Niedersachsen, Germany
Braunschweig
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Marokkanische
Zeige den Link zu diesem Beitrag Besuchervisum für meine Mutter
04.10.2009 um 11:43:59
 
Hallo,

da meine Frau im März 2010 unser 2tes gemeinsames Kind erwartet, haben wir uns überlegt, dass wir sehr gerne meine Mutter aus Marokko zu Besuch einladen würden.

Vor allem auch mit dem Hintergrund, dass meine Mutter sich so um unseren kleinen Sohn kümmern könnte (er wird zum Zeitpunkt der Geburt 22 Monate alt sein), während meine Frau in der Klinik ist! Ebenfalls könnte sie meine Frau im Haushalt in der Zeit vor und nach der Geburt entlasten! Ich muß in dem Zeitraum leider regelmässig Vorlesungen an der Uni in Bremen (6 Std. Fahrtzeit täglich für Hin- und Rückfahrt) besuchen und kann dies daher leider nicht selber übernehmen!

Was können wir tun, um meine Mutter einzuladen? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Ich verfüge leider über keine regelmässigen Einkünfte aus Arbeit und meine Frau erhält wegen Elternzeit HARTZIV!

Vielen Dank im Voraus!

Gruß
Fadi
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steini007
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Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Besuchervisum für meine Mutter
Antwort #1 - 04.10.2009 um 12:23:49
 
Fadi schrieb am 04.10.2009 um 11:43:59:
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? 

Über die Suchfunktion mit den Worten "Besuchervisum", "Rückkehrbereitschaft", "Verpflichtungserklärung VE", "Schengen Visum" solltest du die grundlegenden Infos für deine Anfrage erhalten.

Dass deine Mutter zur Unterstützung ihrer Schwiegertochter nach Deutschland kommen möchte, wäre kein ausreichender Grund, ein Visum zu erteilen.

Ausserdem muß der LU gesichert sein. Da ihr euch selber - ohne staatliche Hilfe - nicht finanzieren könnt, kann auch keine andere Person mit finanziert werden. (Dies solltest du aber nicht als Kritik verstehen, sondern als Hinweis, den dir auch die ABH geben wird).

Die VE müßte somit eine bonitätsstarke Person abgeben.
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