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FZF (Gelesen: 7.989 mal)
Fasi
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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02.10.2009 um 20:03:04
 
Hi es geht um Fzf aus Afghanistan hab vor 1 monat geheiratet.Bin Eingebürgerte afghane habe deutsche ausweis.Meine Frau stellt in ein monat Antrag auf Fzf.Ich mach noch eine Umschulung dauert 6 monate lebe momentan von Hartz 4.Wird sie Visum bekommen od wird nach zumutbarkeit nach gefragt.War politisch annerkannt nach §51 vor Einbürgerung bin mehrstaater.
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Fasi
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Antwort #1 - 02.10.2009 um 20:41:32
 
Hi kan niemand beantworten.Oder niemand online
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Antwort #2 - 02.10.2009 um 20:42:48
 
Hallo und Willkommen im Club!

Wie Du sicher mehrfach in anderen Beiträgen nachlesen kannst, ist das Visum FZF zum deutschen Ehegatten daran festgemacht, dass Deine Frau einfache Kentnisse der Deutschen Sprache nachweisen kann. Das heisst, A1 Test vor dem Goethe Institut.

Die Frage nach vorhandenem LU "sollte" bei dieser Art Visum sekundär wichtig sein.

Bei Harz4 wird dies aber von Region zu Region bei den einzelnen SB der ABH unterschiedlich gelebt. Im Verbund mit fehlender LU und Doppelstaatler als Ehemann könnte Euch vielleicht das Leben im Land der Ehefrau als zumutbar entschieden werden, eine sogenannte Regelausnahme.

Hat Deine Frau den A1 Test erfolgreich abgelegt?

Änderung:
Folgepost eingefügt (verstand ich eh nicht warum das nicht gleich in deine Antwort geschrieben hattest?!


Fasi schrieb am 02.10.2009 um 20:41:32:
Hi kan niemand beantworten.Oder niemand online


Hallo,

Geduld bitte. 30 Minuten nach Eröffnung dieses Beitrags kann doch so schnell keiner antworten.  tippse
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Antwort #3 - 02.10.2009 um 20:45:05
 
unentschlossen

Öhm, nach einer halben Stunde zu erinnern, ist schon
etwas übereilt! Hier wird niemand für sein tun bezahlt!

Außerdem hat das Wochenende angefangen, da ist er-
fahrungsgemäß wenig los. Also bitte etwas mehr Geduld!
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Fasi
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Antwort #4 - 02.10.2009 um 21:14:47
 
JA sie hat bestanden.Bin Eingebürgete Afghane wie gesagt davor politisch annerkant.Es ist zumutbar in Afghanistan zu leben bei diesen sicherheits Lage was meinen sie.Ich wohne in Hamburg
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Antwort #5 - 02.10.2009 um 21:29:55
 
Hallo nochmals,

man kann normalerweise davon ausgehen, dass die Kombination fehlender LU (Hartz4) und Doppelstaatler das Risiko auf Nichterteilen eines Visums erhöht.

Angesichts der angespannten Situation in Afghanistan wiederum kann man es nicht wirklich jemandem zumuten dort leben zu müssen.

Schwierig zu beurteilen!

Vielleicht hat jemand eine Ahnung, wie man den Visumsantrag gleich zu Beginn stellen soll.
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tapir
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Antwort #6 - 02.10.2009 um 21:30:28
 
Wartender schrieb am 02.10.2009 um 20:42:48:
Wie Du sicher mehrfach in anderen Beiträgen nachlesen kannst, ist das Visum FZF zum deutschen Ehegatten daran festgemacht, dass Deine Frau einfache Kentnisse der Deutschen Sprache nachweisen kann. Das heisst, A1 Test vor dem Goethe Institut.

Fasi schrieb am 02.10.2009 um 21:14:47:
JA sie hat bestanden.

Das ist schön, wäre aber nicht nötig gewesen: § 30 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 AufenthG ist analog auf den Zuzug zu eingebürgerten früheren Flüchtlingen anzuwenden: Ziff. 30.1.4.2.1 VwV-AufenthG. Ebenso dürfen Personen, deren Flüchtlingsstatus bis zuletzt nicht widerrufen worden war,  nicht auf ein Leben im Herkunftsstaat verwiesen werden.
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Antwort #7 - 02.10.2009 um 22:17:02
 
Hi tapir ich hab leider nicht verstanden was du damit meinst § 30 Aufenhalt G.Ich war vor mein Einbürgerung 2004 politisch anerkannt nach genver konvention §51.Also wie meint ihr bekommt meine Frau Trotz Hartz 4 das Visum.Kennt ihr euch gut aus mit das Recht Fzf.Danke bis dann
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Antwort #8 - 02.10.2009 um 22:53:55
 
Fasi schrieb am 02.10.2009 um 22:17:02:
Also wie meint ihr bekommt meine Frau Trotz Hartz 4 das Visum.

Ja, die Botschaft muss ihr das Visum geben trotz Hartz IV.
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Antwort #9 - 02.10.2009 um 22:58:46
 
Wenn dein Status nach dem früheren "kleinen Asyl" nach
§51 AuslG bisher nicht widerrufen wurde, sollte das mit
der Regelausnahme keine Rolle spielen. Und es sollte alles
seinen Weg gehen . . .

tapir schrieb am 02.10.2009 um 22:53:55:
die Botschaft muss ihr das Visum geben


Sie muss nix, sie tut was sie für richtig hält. Es gibt
immer Fälle die von der Norm abweichen!
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« Zuletzt geändert: 04.10.2009 um 19:38:42 von N/V »  
 
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Antwort #10 - 03.10.2009 um 10:38:44
 
Ich weiss nicht ob mein Status nach § 51  widderruffen wurden ist. Vor mein Einbürgerung war ich noch annerkant und am Tag der Einbürgerung hat der Sachbearbeiter mein damaligen Pass §51 an der seite geschnitten und entwertet und dafür habe ich deutsche Pass beantragt.Und jetzt bin im besitzt von deutschen Ausweis
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Antwort #11 - 04.10.2009 um 06:42:25
 
Zitat:
Sie muss nix, sie tut was sie für richtig hält. 

Selbstverständlich muss die Botschaft etwas, nämlich sich an die Vorschriften halten. Diese sind im Fall des nicht widerrufenen § 51 AuslG eindeutig.

Fälle, die von der oder überhaupt einer Norm "abweichen" sind im übrigen bereits logisch nicht vorstellbar. Entweder eine Norm erfasst einen Fall, dann ist sie auf ihn anwendbar, oder sie erfasst ihn nicht, dann ist sie nicht - aber möglicherweise eine andere Norm - auf ihn anwendbar.
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Antwort #12 - 11.10.2009 um 22:21:13
 
Kann mich bitte  jemand bei ausfüllen Visa Antrag Hilfe
12.Rückkehrberechtigung     wie antworte ich bitte
    bis zum
13.Eingereist am
16.Zugezogen  am
    Von
20.Zweck des Aufenthalts
23.Beabsichtigte Dauer des Aufenthalts
Ich beantrage Aufenthaltserlaubnis für .....Tage/Monate/Jahre
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Antwort #13 - 12.10.2009 um 00:44:04
 
Hi,

das ist ein Universalformular für alle Arten von Visa. Die Fragen kannst Du alle offen lassen da sie nicht zutreffen.
Alternativ:
20. Ehe
23. Unbegrenzt

Gruß,
Norbert
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Ich bin nur Laie und meine Aussagen sind nur meine Meinung bzw. Interpretation nach bestem Wissen. Sollte ich mal Dummfug schreiben, werde ich hoffentlich korrigiert!
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #14 - 12.10.2009 um 01:16:14
 
hi,

als mein verlobter ist auch in kabul und er hat antrag bei deutsche botschaft in kabul abgegeben nur die ehe muss hier wiederholt werden weil ich deutsche staatsangehörige bin und die Heiratsurkunde nach islamischen recht ist. Bei deutsche staatsangehörige sind ABH nicht streng aber es kommt drau welche Bundestaat man wohnt.bei mir haben die gesagt ausreichende wohung und krankenversicherung falls man arbeitet.ich muss allerding standesamt unterlagen von mein verlobter abgeben für ehetermin dann bekommt mein verlobter visum aber generell müsste kein problem sein auch beim hartz4 wenn du deutsch bist und es dauert nicht so lang.deutsche botschaft prüft 2wochen dann schikcen die unterlagen nach ABH dann wirst man eingeladen bringt die unterlagen hin und dann bekommt man ca. nach 2wochen visum.

gruß dewa
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