Mutly schrieb am 01.10.2009 um 18:00:23:Auch wenn GB 2003/109/EG anwenden würde hätte das keine Auswirkungen für die Einreise, denn 2003/109/EG regelt die Einreise nicht. Dass der DA-EG nicht zur Einreise nach GB berechtigt, liegt daran, dass GB kein Schengenmitglied ist.
In Mirrors Profil steht "Staatsangehörigkeit: Russisch". Seine Frau kann keine Freizügigkeit von ihm abletien. Dafür aber umgekehrt, wenn seine Frau aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit freizügigkeitsberechtigt ist.
Die Einreise ohne Visum ist gemäß §5(4) der Richtlinie 2004/38/EG möglich, wenn das Ehepaar zusammen unterwegs ist und die Heirat nachgewiesen wird. Die britischen Behörden wissen das und beachten es.
Border Force Operations Manual - Categories of Passenger -
EEA Nationals & their family members (General Guidance)Siehe Punkt 5.5
Im Falle GB heißt das "EEA Family Permit" und diese hat zwar die Funktion eines Visums, aber die Rechtstellung einer "Erlaubnis", deshalb der Name.
Sie wird gratis für eine unbeschränkte Anzahl von Einreisen und für 180 Tage erteilt.
EEA Family Permit.
Zu 1.) Da hast du sicherlich Recht, dass die 2003/109 keine Einreiseregelungen enthält. Mit der Aussage, dass GB kein Schengenstaat, wäre ich vorsichtig. In einigen Teilbereichen, wie jusitizieller und polizeilicher Arbeit wendet GB das Schengenrecht an. Natürlich, ist das Visumregime nicht für GB anwendbar. Man spricht grundsätzlich nicht von Schengenstaaten, sondern von Vollanwendern und Teilanwendern des Schengenrechts.
Zu 2.) Russisch habe ich übersehen, bin versehentlich von der Staatsang. bennytwentyone ausgegangen (Deutsch).
zu 3.) Artikel 5 (2) der Richtlinie 2004/38 spricht davon, dass ein Einreisevisum verlangt werden kann. Artikel 5 (4) befreit somit nicht von der Visumspflicht, notfalls muss an der Grenze ein Visum erteilt werden. Die MS gewähren dem Antragsteller nur jegliche Möglichkeit, um die notwendigen Reisedokumente/Nachweise zu beschaffen. Das Ganze gilt natürlich nur, wenn abgeleitete Freizügigkeit vorliegt. Wie schon in Pkt. 2.) geschrieben, habe ich das im Fall der russischen Staatsangehörigkeit übersehen.
4.) Danke für die Information bzgl. der Rechtstellung des EAA.
Ansonsten kann ich nur feststellen, dass ich gestern nicht ganz bei der Sache gewesen sein muss, so viele Fehler sind mir lange nicht passiert. Aber es gibt ja zum Glück andere User, die in die Bresche springen.
Gruß
Beppo