hge2001 schrieb am 28.09.2009 um 17:02:09:Syrien gehört ja zu den Staaten, bei denen die Personenstandsurkunden bei der deutschen Botschaft legalisiert werden können. Daher meine Frage: Hat denn die Geburtsurkunde die Legalisation der deutschen Botschaft in Damaskus?
Nein, Sie wurde leider nicht durch die Deutsche Botschaft legalisiert, habe Sie hier in Deutschland übersetzen lassen, weil wir erstmal durch die Geburtsurkunde den Syrischen Pass bei der Syrischen Botschaft in Berlin beantragen mussten.
hge2001 schrieb am 28.09.2009 um 17:02:09:Das lässt sich ja dadurch vermeiden, dass man sich vom Standesamt schriftlich mitgeben lässt, welche Papiere sie sehe möchte. ich habe jedenfalls immer ein solches Merkblatt (Laufzettel) vom Standesamt bekommen.
Unserer bitte nach, uns dieses Schrftlich mitzugeben, wurde w.o. beschrieben seites des Standesbeamten abgewiesen.
Begründung; man sieht sich nicht verpflichtet solch Schreiben auszustellen.
hge2001 schrieb am 28.09.2009 um 17:02:09:In wieweit dein Standesamt dich einfach nur ärgern will, lässt sich aus der Ferne nicht sagen. Es gibt ja auch die Möglichkeit sich beim Vorgesetzten zu beschweren und sogar Dienstaufsichtsbeschwerde einzulegen. Ein Auskunft bei der Standesamtsaufsicht mag auch in Frage kommen... Jedenfalls würde ich erwarten, dass dir dein Standesamt plausibel erklärt, warum die einzelnen Massnahmen erforderlich sind.
Leider habe ich es direkt mit dem Vorgesetzten zutun.
Wie lege ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein? Kann ich als normaler Bürger einfach so vorgehen, habe Angst das sich das Blatt gegen mich wendet, da ich nichts nachweisen kann, und im falle das meine beschwerde abgelehnt wird befürchte ich das es noch schkimmer kommt.
Eduard schrieb am 28.09.2009 um 20:32:11:Falls es sich nicht um eine Urkundenüberprüfung, sondern einfach um eine Legalisation durch die deutsche Botschaft in Damaskus handelt, wäre das allerdings was anderes. Dass man bei einer Geburtsanmeldung des Kindes die eigene Geburtsurkunde in legalisierter Form vorlegt, ist normal. Klingt aber für mich nicht nach einer einfachen Legalisierung
Es handelt sich hierbei defenetiv um eine Urkundenüberprüfung um die Geburtenanmeldung des Kindes zuvollziehen.
Allerdings, sind wir bisher noch nicht Standesamtlich verheiratet, und man meinte zu uns, das wir nach Abschluss der Geburtenanmeldung des Kindes darauf einen Antrag zu Eheschließung machen können.
Ich allerdings sehe eine Eheschließung auf diesem Wege noch weit vor mir.
Da bereits im vorfeld uns mitgeteilt wurde, bei einer Eheschließung müssen unsere Geburtsurkunden nicht älter als 3 Monaten seit Ausstellung sein.
Diese wurden bereits durch das ganze hin-u. her überschritten, so das wir bei einer Anmeldung zur Eheschließung erneut neue Urkunden beschaffen müssen.
Uns geht es seit 2 jahren um unsere Tochter, die in Ihrem AOK Kärtchen mit mühe den Namen der Mutter erhalten hat, in andren unterlagen wird Sie als XXX geführt, werde auch Morgen den Reisepass für meine Tochter beantragen, wo Sie auch unter XXX geführt wird.
In der Vorläufigen Geburtsurkunde, wird unter Familienname des Kindes vermerkt, "noch keinen Familiennamen".
Eduard schrieb am 29.09.2009 um 13:07:21:Im Fall "Geburtsurkunde" legen die Eltern die Dokumente aber nicht freiwillig vor
So ist es, die Überprüfung wird nicht mit unser einverständnis erfollgen, aber wenn wir unser einverständnis nicht geben, denke ich das man erst Recht an die Echtheit der Gebrusturkunde meiner Frau zweifeln wird.
Eduard schrieb am 28.09.2009 um 20:32:11:Kann man alles machen, man kann aber auch beim Amtsgericht klagen. Das Amtsgericht wird dann den Standesbeamten anweisen, den Geburtseintrag vorzunehmen, für eine dauerhafte Verweigerung gibt es nämlich, wie schon gesagt, keine Rechtsgrundlage.
Muss ich über einen Anwalt klagen?
Was ich auch gern Fragen würde, in wie weit wird eigentlich der Pass selbst anerkannt,Ist daraus die Echtheit nicht begründet?
Ich habe dem Standesbeamten diese Frage gestellt, und Sie meinte zu mir, das ein Pass auch gefälscht sein kann, angebl. hat man bereits Erfahrungen mit sowas gehabt, wo Lt. dem Standesbeamten Botschaftsmitarbeiter aus diesen Ländern sowas für einen gewissen Betrag ausstellen würden.
Etwas merkwürdig, aber alles ist möglich.
Ich habe für Morgen Mittwoch, einen Termin beim Standesamt wo ich bereits die 150,-€ bezahlt haben soll und die notwendigen Urkunden erneut hinterlegen soll.
herzlichen dank