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VISUM FÜR MARROKANER (Gelesen: 3.337 mal)
kallinuschka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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02.09.2009 um 14:37:54
 
mein freund aus marokko (26, ledig, festanstellung,  250€ gehalt) möchte ein visum für deutschland oder frankreich bekommen um mich zu besuchen. wir haben gehört, dass  ein solcher antrag wegen "mangelnder rückkehrwilligkeit" fast aussichtslos sei.
er könnte versuchen über frankreich, statt deutschland einzureisen.
er könnte aus deutschland eine einladung (incl. verpflichtungserklärung bekommen), allerdings von einer person die nie in marokko gewesen ist.
in frankreich hat er einen cousin, den er fragen könnte.
wie ist es mit finnland? ist es einfacher ein visum für finnland zu bekommen? dort kenne ich auch jemanden der uns helfen könnte.
ich weiss nicht was der beste weg ist, denn eine ablehnung des erstantrags erschwert weitere anträge auf besuchervisa.

ich bitte um euren rat  gibt es ein europäisches land, in dem es für einen marrokaner einfacher ist ein visum zu bekommen?

vielen dank in voraus für eure hilfe!

kallinuschka
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stefo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 02.09.2009 um 18:53:04
 
Ich glaube nicht, dass es irgendwo einfach ist für einen Marokkaner ein Schengen-Visum zu bekommen. Auch muss zumindest offiziell der Schwerpunkt der Reise in dem Land liegen, bei dessen Botschaft man das Visum beantragt.

Ich würde nicht sofort sagen, dass es aussichtslos ist. Auch ist es aus persönlicher Erfahrung nicht so, dass ein abgelehnter Antrag einen späteren Antrag negativ beeinflusst.

Festanstellung ist doch schon mal ganz gut. Ist er vieleicht schon mal im Ausland gewesen und brav wieder zurückgekehrt? Grundbesitz? Auch das würde seine Rückkehrwilligkeit glaubhafter machen.
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Daddy
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Beiträge: 1.960
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Bundespolizei
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 02.09.2009 um 21:37:07
 
kallinuschka schrieb am 02.09.2009 um 14:37:54:
mein freund aus marokko (26, ledig, festanstellung,250€ gehalt) möchte ein visum für deutschland oder frankreich bekommen um mich zu besuchen.

Was denn nu... lebst du in D oder F?

kallinuschka schrieb am 02.09.2009 um 14:37:54:
ich bitte um euren ratgibt es ein europäisches land, in dem es für einen marrokaner einfacher ist ein visum zu bekommen?

Ich drücke mich mal freundlich aus und zitiere einfach mal das SDÜ...
Zitat:
Artikel 12
(2) Für die Erteilung dieses Sichtvermerks ist grundsätzlich die Vertragspartei zuständig, in deren Hoheitsgebiet das Hauptreiseziel liegt. Kann dieses Ziel nicht bestimmt werden, so obliegt die Ausstellung des Sichtvermerks grundsätzlich der diplomatischen oder konsularischen Vertretung der Vertragspartei der ersten Einreise.

Das bedeutet... Visumsantrag bei den Spaniern unter Angabe, dass man nach Deutschland reisen möchte = Verweis an die deutsche Botschaft.
Visumsantrag bei der spanischen Auslandsvertretung unter Angabe, dass man nach Spanien möchte, obwohl das Reiseziel Deutschland ist = Falschangabe...
Visumsantrag bei der spanischen Auslandsvertretung unter Angabe, dass man nach Spanien möchte und ihr verbringt in Spanien einen gemeinsamen Urlaub = kann klappen.

Daddy
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kallinuschka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 02.09.2009 um 22:55:26
 
ich lebe in deutschland und habe auch die deutsche staatsbürgerschaft.
ich selbst kann aber keine einladung schreiben, da ich studentin bin.
meien freund hat kein eigentum in marokko, er hat dort eine muter und zwei brüder mit denen er zusammenlebt. einer seiner brüder besucht noch die schule.
wenn er hier ist, möchten wir heiraten (in dänemark), denn dort zu heiraten kostet viel mühe und zeit. auch die ständigen reisen nach marokko sind auf dauer anstrengend und kostspielig.
ich würde gerne wissen, ob ein visumsantrag wegen seines niedrigen gehalts und seines alters (26) aussichtslos ist. wenn jemand erfahrungen gemacht hat oder hilfreiche informationen hat, dann freue ich mich sehr!
danke!
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kallinuschka
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 02.09.2009 um 22:59:36
 
ich möchte ergänzen, dass ich auch die heirat in deutschland  (visum zur eheschließung) in betracht ziehe. da ich aber studentin bin, kann es sein, dass das nicht genehmigt wird. ausserdem dauert auch diese prozedur recht land, soweit mir bekannt ist.
auch wenn eine heirat in dänemark von den ausländerbehörden ungern gesehen wird, so scheint es die vernüntigste idee zu sein.
ehrliche angaben darüber sollte man bei der visumsbeantragung wohl lieber nicht machen.
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Linda.1001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 02.09.2009 um 23:00:31
 
Warum beantragt ihr nicht einfach ein Heiratsvisum und/oder heiratet in Marokko und beantragt nachher eine FZF?

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„Es ist mehr wert, jederzeit die Achtung der Menschen zu haben, als gelegentlich ihre Bewunderung.“

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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 02.09.2009 um 23:01:56
 
Hä? Was willst du denn eigentlich? uns veräppeln?

Oben schreibst du er soll nur als Besucher kommen, nun
dass ihr heiraten wollt. Dann noch das mit den verschiede-
nen Ländern.

Und dann noch das:

Zitat:
ehrliche angaben darüber sollte man bei der visumsbeantragung wohl lieber nicht machen.


Doch das MUSS man!

Ist mir zu schräg und wir werden hier nicht gern für sowas
missbraucht.

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