Sehr geehrte Damen und Herren, Liebe Experten,
So schildere sich mein Problem:
Ich bin Ausländer aus Afrika und seit Ende 2000 zwecks Studiums nach Deutschland gekommen. Am Anfang 2008 war ich mit meinem Studium (Master) fertig. Paare Jahre zuvor hatte ich eine EU-Bürgerin (von West Europa) in Deutschland kennengelernt und wir haben uns im Oktober 2008 in Dänemark geheiratet. Im Frühjahr 2009 (Januar) haben wir mit unserer Statusänderung bei der Ausländerbehörde angefangen. Ein Antrag dafür wurde bei AHB von mir gestellt. Dann wurde mir geschrieben, dass ich nach dem EU-Gesetz nun die Freizügigkeitsgesetz/EU begehe. Die zuständige Sachbearbeiterin hat nach einigen Unterlagen (Arbeitsvertrag, mehrere Lohnabrechnungen meiner Frau, Heiratsurkunde mit Apostille) gefragt, was ich mitgebracht habe. Ich selbst habe immer keine Arbeit gefunden und ich habe inzwischen einen neuen Studiengang aufgenommen. Meine Frau arbeitet seit Ende 2008 als Putzfrau bei einer Reinigungsfirma ca. 230 Km weit entfernt von unserer gemeinsamen Wohnung, daher ist sie zu Haus (gemeinsames Haus in der Wohnort, wo ich studiere) nur am Wochenende. Sie verdient Brutto 1.000 € für Netto ca. 650 €/ monatlich.
Paare Monate nach der Antragsstellung wurde mir eine erste Bescheinigung ausgestellt, wo darauf steht, dass zurzeit geprüft wird, ob die Voraussetzungen für das Recht auf Einreise und Aufenthalt entsprechend § 2 Abs. 2, Nr. 6 Freizügig/EU vorliegen. Diese Bescheinigung hatte auch eine Gültigkeit, die die 6 Monate nach dem Freizügigkeitsgesetz/EU entspricht. Nachdem diese abgelaufen ist, bin ich zur AHB gegangen, um den Stand meines Falls nachzufragen. Dort habe ich vor die zuständige Sachbearbeiterin erfährt, dass sie eine Verdacht haben, dass wir nicht zusammen leben und auch dass sie nicht sicher sind, dass meine Frau tatsächlich diese Arbeit ausübt. Sie fragte sich, wie kann meine Frau soweit arbeiten und wir ein Zusammenleben richtig führen u.a.?
Eine zweite Bescheinigung mit denselben Sätzen wie oben geschrieben wurde mir vor einigen Tagen ausgestellt. Der einzige Unterschied war, dass ihre Gültigkeit (bis Ende 2009) nach vorn geschoben wurde.
Seit Ende Februar 2009 ist meine Aufenthaltserlaubnis abgelaufen, d. h. keine Reisemöglichkeit in der EU und auch nach Afrika denke ich mir; keine Arbeitserlaubnis sogar die Ferienjobs, was wirklich sehr hart für mich ist und diese seit 7 Monaten. Wir können vom geringen Lohn meiner Frau auch nicht anständig leben. All dies bringt mir viel Stress und Sorge.
Jetzt zu meinen Fragen:
1- Was kann zum solchen Verdacht geführt hat?
2- Da der Verdacht schon besteht und die ganze Sache sich in die Länge zieht, soll ich lieber zu meiner Frau einziehen und uns dorthin anmelden, sodass sie in der Nähe ihren Arbeitsplatz weiter arbeitet, da ihr Wohnort nur ca. 20-30 Km von ihrem Arbeitsplatz weit entfernt ist. Was sind die Vor- und Nachteile dieser Option.
3- Wenn wir in einem anderen Bundesland (wo meine Frau arbeitet) umziehen und die Akten in unserem neuen Wohnort (ABH) ziehen lassen, kann die alte zuständige Sachbearbeiterin die Anmerkung über diesen Verdacht zur neuen
ABH übermitteln?
4- Soll ich umziehen, werde ich den Prozess bei der neuen
ABH von vorn anfangen (neue Antragsstellung, neue Unterlagen und nochmal 6 Monate Wartezeit)? Da ich ja schon seit ca. 8 Monaten warte.
5- Sollen wir so weiter machen mit dem Risiko, dass der Verdacht immer besteht und uns noch mehr in Schwierigkeit bringt?
6- Oder soll ich nur einen Anwalt einschalten lassen und wenn ja, was sind die Voraussetzungen dafür (Kosten u.a.)?
Ich danke Ihnen im Voraus für Ihre schnelle Antwort und hoffe, dass diese mir wirklich eine endgültige Klarheit schaffen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Dodolida