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Verpflichtungserklärung für Touristenvisum als Selbständiger (Gelesen: 1.249 mal)
Banko
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verpflichtungserklärung für Touristenvisum als Selbständiger
01.09.2009 um 12:09:46
 
Hallo,

ich möchte als Selbständiger eine Verpflichtungserklärung für ein Touristenvisum abgeben. Ich habe früher schon ein paar mal gemacht. Da war ich jedoch noch angestellt und es gab nie Probleme. Jetzt bin ich aber selbständig. Ich mache EÜR (Einnahmenüberschußrechung), hatte letztes Jahr einen minimalen Gewinn von 1000 Euro, da ich meine Handelsbestände deutlich aufgestockt habe und werde auch dieses Jahr höchstens 20.000 Euro Überschuß haben, obwohl die Geschäfte nicht schlecht laufen. Es ist als Selbständiger halt nie so einfach, nachzuweisen, was man verdient. Ich mache meine Steuererklärung selbst, das Finanzamt ist immer zufrieden. Steuerberater habe ich keinen und somit auch keine BWA oder so. Ich habe nie staatliche Unterstützung in Anspruch genommen und würde eigentlich selbst die Verpflichtungserklärung ausstellen. Gibt es dafür eine Möglichkeit? Was erwartet die ABH bei einem Selbständigen an Unterlagen?
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maki
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laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 01.09.2009 um 12:12:45
 
Frag doch einfach deine ABH, die wird es am genauesten Wissen. Vielleicht genügt ein Anruf, in größeren Städten geht man zum Info Schalter, manchmal auch beim zuständigen SB.
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Alfredo
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i4a rocks!


Beiträge: 25

Mayen, Germany
Mayen
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 01.09.2009 um 13:48:37
 
Kenne dies Problem.
Die ABH wollte die Steuererklärung sehen und zusätzlich die G + V des laufenden Jahres.
Versuche es mit einer Bankbürgschaft ist der einfachere Weg, wenn die ABH dies akzeptiert, manche kennen sich damit aber nicht aus.
Die Höhe wird nach der Aufenthaltsdauer mit einem bestimmten Satz berechnet- die Höhe habe ich leider nicht mehr in Erinnerung.
Viel Glück.

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steini007
Gold Member
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i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 02.09.2009 um 20:34:10
 
Alfredo schrieb am 01.09.2009 um 13:48:37:
Die Höhe wird nach der Aufenthaltsdauer mit einem bestimmten Satz berechnet- die Höhe habe ich leider nicht mehr in Erinnerung.

Die um mich herumliegenden Landkreise verlangen bei einem 3-Monats-Visum zwischen 1500 und 2000 Euro in Form eines Sparbuches mit Sperrvermerk.

Aber nicht jede ABH macht das mit dem Sparkonto.
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