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Wo bekommt man einen Auszug aus dem Heiratseintrag?? (Gelesen: 7.527 mal)
derjohn
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Wo bekommt man einen Auszug aus dem Heiratseintrag??
28.08.2009 um 10:52:20
 
Hallo, ich bräuchte mal einen Tip von euch.

Habe heute versucht herauszufinden wo ich den Auszug aus dem Heiratseintag bekommen kann. Das Resultat ist, dass mich das Meldeamt an das Standesamt verweist, und das Standesamt an das Meldeamt. Habe mit fünf Leuten telefoniert.
Das Meldeamt sagt, dass es nur eine Meldebescheinigung ausstellen kann, das Standesamt erklärt, das es garnicht weiterhelfen kann, da die Ehe ja nicht in D geschlossen wurde. (Wir haben in DK geheiratet.)
Wer kann mir den diese "internationale Heiratsurkunde" ausstellen? Wir brauchen sie für das russische Konsulat.
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Richter
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Antwort #1 - 28.08.2009 um 11:34:45
 
derjohn schrieb am 28.08.2009 um 10:52:20:
Wir haben in DK geheiratet. ... Wer kann mir den diese "internationale Heiratsurkunde" ausstellen? 

Das dänische Standesamt!

Deutsche Standesämter können nur aus den ihnen vorliegenden deutschen Registern Auszüge/Urkunden erstellen. Da die dänische Hochzeit anscheinend nicht in Deutschland nachregistriert wurde, gibt es in Deutschland auch kein Standesamt, dass dafür eine Heiratsurkunde ausstellen kann.

Gruß,
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derjohn
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Antwort #2 - 28.08.2009 um 11:43:18
 
Richter schrieb am 28.08.2009 um 11:34:45:
Da die dänische Hochzeit anscheinend nicht in Deutschland nachregistriert wurde, gibt es in Deutschland auch kein Standesamt, dass dafür eine Heiratsurkunde ausstellen kann.

Was versteht man unter einer Nachregistrierung? Wir haben die dänische Heiratsurkunde unmittelbar nach der Hochzeit bei den Bürgerdiensten der Stadt in der wir leben eingereicht.
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steini007
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Antwort #3 - 28.08.2009 um 12:03:47
 
derjohn schrieb am 28.08.2009 um 11:43:18:
Was versteht man unter einer Nachregistrierung? 

Durch das Nachregistrieren geschieht im Grunde das gleiche, was früher beim Anlegen eines Familienbuches notwendig war.

Also beim Standesamt nachfragen, welche Unterlagen hierzu benötigt werden.
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Richter
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Antwort #4 - 31.08.2009 um 07:38:38
 
derjohn schrieb am 28.08.2009 um 11:43:18:
Was versteht man unter einer Nachregistrierung?

Bei der Nachregistrierung wird die im Ausland geschlossene Ehe auch in Deutschland registriert. Im Ergebnis kann man sich dann eine deutsche Eheurkunde ausstellen lassen, was im täglichen Rechtsgeschäft mitunter das Leben doch vereinfachen kann...

steini007 schrieb am 28.08.2009 um 12:03:47:
Also beim Standesamt nachfragen, welche Unterlagen hierzu benötigt werden. 

In diesem Sinne...

Gruß,
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derjohn
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Antwort #5 - 08.09.2009 um 22:03:27
 
Dank euch für die Antworten.

Jetzt bin ich beim Standesamt gewesen. Hatte auch fast alle Papiere auf Anhieb dabei. Musste nur unsere beiden Geburtsurdunden neu übersetzten lassen. (Ich bin in der UDSSR geboren und wurde anfang der 90´er eingebürgert).
Allerdings wurde mein Name in der neuen Übersetzung mit einem Buchstaben anders geschrieben als der in meinem (deutschen) Pass und entsprechend anders als in der Übersetzung die bei der Einbürgerung zu Grunde lag. Die SB meinte es müsste nun eine Namensangleichung durchgeführt werden. Da ja sonnst bei der Nachbeurkundung der Heiratsurkunde mein Name nach der neuen Version geschrieben werden müsste. Zudem taucht in dem "neuen" Namen auch noch der Name meines Vatters auf. Was ja in Russland üblich ist. Der würde dan ebenfalls in meiner Heiratsurkunde auftauchen  Durchgedreht
Da die gute Frau nach eigenen Angaben kaum Erfahrung mit der Thematik hat wollte ich mal nachfragen ob das den wirklich so ist. Ich meine muss ich jetzt jedesmal wenn die iso-norm geändert wird eine Namensangleichung durchführen? Jetzt mal überspitzt gesagt.  Smiley

Dann würde mich noch interessieren ob eine solche Namensangleichung irgendwelche ungeahnten Folgen für mich haben kann? Die SB meinte nur, dass es lediglich mehr Arbeit für sie ist sonnst aber nichts zu bedeuten hat. Und dauert es wiklich so lange? Es hieß nämlich erst ich kann die Urkunde alleine abholen sobald ich alle Papiere zusammen habe. Nun müssen wir beide erscheinen und erst in drei Wochen und nur mit einem Termin. Haben halt dummerweise schon Flugtickets gekauft.

Habe mich vieleicht etwas schwamig ausgedrückt. Die Namensangleichung soll bewirken, dass mein Name in der Nachbeurkundung genau so geschrieben wird wie in meinem Pass und in meiner Heiratsurkunde aus DK.
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Antwort #6 - 19.09.2009 um 14:25:09
 
an sich ist der aktuelle Ausweis (Personalausweis, Reisepass) verbindlich.

Bei meiner Frau wird der Vorname in einem neuen Reisepass der Heimatbehörde auf lat. immer wieder anders geschrieben, der Buchstabe "ja"/"ya" ist mal ein "ia", mal ein "ya" (machen die das aus Spass?).
Die dt.  Behörde zuckt nur die Schultern und übernimmt die Schreibweise des gerade aktuellen Reisepasses, obgleich die Heiratsurkunde und der alte Reisepass und der bereits bei der ABH registrierte Vorname anders geschrieben waren.
Es zählt halt der aktuelle Reisepass.
Aus meiner Sicht müssten sie in der Nachbeurkundung die Schreibweise der Originalurkunde (dän. Heiratsurkunde) übernehmen.
Evtl. den Übersetzer nochmal bemühen und er kann mit entsprechendem Hinweis eine neue Übersetzung ausstellen.
So eine Übersetzung von einem bei Gericht zugelassenen Übersetzer kostete mich immer um die 20-30€ netto
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Antwort #7 - 12.10.2009 um 13:00:50
 
Die Angleichung der Namen ist grundsätzlich nur einmal möglich. Als eingebürgerter ehemaliger Russe hattest du Vatersnamen, die dem deutschen Namensrecht fremd sind. Sie können durch Angleichung gelöscht werden. Zudem ist die Gelegenheit gegeben, die Schreibweise von Vor- und Familienname anzupassen.

Das Ergebnis wird dann zunächst dem Standesamt 1 Berlin mitgeteilt. Wenn in der dänischen Heiratsurkunde die Namen in der angepassten Form erfasst wurden, müsste eigentlich schon eine Anpassung erfolgt sein - oder - jemand hat tief geschlafen. Ich verrate nicht, wer das gewesen sein könnte.

Im Ergebnis bietet sich die Nachregistrierung der Geburt und der Heirat an. Für beides ist das örtliche Standesamt zuständig. Wenn die keine Ahnung haben, sollen sie bei der Aufsichtsbehörde nachfragen.

Ich sage meinen nachgeordneten Standesämtern stets, dass sie mich beteiligen sollen. Vier Augen sehen halt mehr als zwei.
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