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Mit Fiktionsbescheinigung in die Heimat? (Gelesen: 1.935 mal)
babagump
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26.08.2009 um 22:39:38
 
Tag zusammen,
ich hab eine Frage und hoffe, dass jemand diese beantworten kann. Die Frage lautet: Darf man mit einer Fiktionsbescheinigung(FB) in die Heimat? mit anderen Worten: kann von der Heimat mit einer FB wieder nach Deutschland ausreisen?

Vielen Dank im Voraus...
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reinhard
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Antwort #1 - 27.08.2009 um 00:05:23
 
Kommt drauf an, was für eine Fiktionsbescheinigung Du hast und warum.

Wenn sie nach Absatz 4 ist, kannst Du hin und zurück. Wenn Du sie hast, weil Du auf eine Entscheidung über eine AE wartest, musst Du allerdings einschätzen, wann die Entscheidung kommt. Wenn in Deiner Abwesenheit eine Ablehnung kommt, und Du kriegst es nicht mit, kannst Du nicht zurück.

Du findest hier im Forum aber viele Fragen und Antworten dazu. Mit einer kurzen Suche und einem Blick in Deinen Pass kannst Du fast alles selbst rausfinden.
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Tippi
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Antwort #2 - 27.08.2009 um 00:18:00
 
reinhard schrieb am 27.08.2009 um 00:05:23:
Wenn sie nach Absatz 4 ist, kannst Du hin und zurück.


Naja - problemlos ist das Reisen mit der FB ja nur in den
Schengenstaaten möglich.

Es kann ausserhalb von Schengen zu Problemen kommen.
Woran soll z.B. der marokkanische Grenzer erkennen, um
was es sich bei der FB handelt?

Ein Extra-Papier - nicht im Pass verklebt?

Es kann gut gehen - muss aber nicht.

Die FB muss nach 81.4 erteilt worden sein. Weiterhin muss
der Pass mit der abgelaufenenen AE (sie darf nicht
ungültig gestempelt sein) mitgeführt werden  (auch
wenn z.B. ein neuer Pass vorliegt.)

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babagump
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Antwort #3 - 27.08.2009 um 00:21:46
 
Vielen Dank für Ihre Antworten,
ich bekomme die FB, weil ich umgezogen bin und meine Akte noch nicht da ist.


Gerne Ihre Antworten.
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Tippi
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Antwort #4 - 27.08.2009 um 00:32:16
 
Ich würde der ABH von den Reiseplänen berichten und
mit dem Ticket dort vorsprechen. Frage die ABH, ob sie
dir nicht für ca. 6 Monate eine "verkürzte" AE erteilen
können.

Damit kannst du dann problemlos reisen.

Nach Übersendung der Akte und nach deinem Urlaub kann
dann die "normale" AE erteilt werden.


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