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Identitätsprüfung? Heirat in Dänemark (Gelesen: 1.473 mal)
erundich
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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26.08.2009 um 12:07:18
 
So,ich habe eine Fragen,wenn wir uns für eine Hochzeit in Dänemark entscheiden,kann ich dann nicht den Namen meines ausländischen Partners annehmen? Das habe ich gerade im Internet gelesen.

Ich will natürlich seinen Familiennamen tragen,wie muss man denn vorgehen?

Und wie wäre es wenn wir in DTL heiraten?
Ich würde sowieso lieber hier heiraten als in Dänemark,oder würdet ihr von einer Hochzeit hier abraten und wenn ja wieso?

DANKE Smiley
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steini007
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 26.08.2009 um 12:20:35
 
erundich schrieb am 26.08.2009 um 12:07:18:
So,ich habe eine Fragen,wenn wir uns für eine Hochzeit in Dänemark entscheiden,kann ich dann nicht den Namen meines ausländischen Partners annehmen? 

M. W. wird in dänischen Standesämtes keine Namensänderung vergenommen. Diese müßte in Deutschland beim Standesamt gemacht werden. Der dänische Standesbeamte kann nicht in deutsches Namensrecht eingreifen.

erundich schrieb am 26.08.2009 um 12:07:18:
Ich würde sowieso lieber hier heiraten als in Dänemark,oder würdet ihr von einer Hochzeit hier abraten und wenn ja wieso?

Pauschal kann man weder zu noch abraten. Es kommt immer auf den Einzelfall an.
Eine Entscheidung würde ich das u.a. auch von den benötigten Unterlagen und dem Zeit- und Kostenaufwand abhängig machen, wo die Heirat stattfinden sollte.


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Richter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 27.08.2009 um 07:48:41
 
erundich schrieb am 26.08.2009 um 12:07:18:
wenn wir uns für eine Hochzeit in Dänemark entscheiden,kann ich dann nicht den Namen meines ausländischen Partners annehmen?

Soweit ich mich erinnere, haben Erklärungen, die in Dänemark zur Namensführung in der Ehe abgegeben werden können, den Charakter einer öffentlich-rechtlichen Namensänderung und sind für Deutsche daher in Deutschland nicht wirksam. (Ich lasse mich gerne berichtigen!)

Nach der Hochzeit in Dänemark kann aber hier in Deutschland eine entsprechende Ehenamenserklärung beim Standesamt abgegeben werden. Am Besten, Sie setzen sich mit dem Standesamt in Verbindung und klären ab, welche Unterlagen zu gegebener Zeit dort benötigt werden.

Gruß,
Richter
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Palio
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Antwort #3 - 27.08.2009 um 08:17:42
 
In den neuen dänischen Heiratsurkunden wird nichts mehr zur Namensführung ausgesagt. Die Ehegatten behalten Ihren Familiennamen.
Die Ehenamensbestimmung kann in Deutschland beim Standesamt des Wohnortes erfolgen.
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