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Promotion + wissenschaftlicher Mitarbeiter (Gelesen: 876 mal)
xiaopi
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Promotion + wissenschaftlicher Mitarbeiter
24.08.2009 um 18:03:57
 
Guten Tag zusammen,

es geht um folgendes Problem, ein Bekannter ist Nicht EU-Ausländer, er hat eine Aufenthaltgenehmigung nach §16, er hat sein Bachelor und Master Studium hier in Deutschland gemacht, im Anschluss daran wurde ihm von einem Professor angeboten zu promovieren mit gleichzeitiger Beschäftigung als wissenschaftlicher Mitarbeiter.

Nun zum Problem, als wir dann bei der Ausländerbehörde waren wurde uns von der Sachbearbeiterin erklärt das dies nicht möglich wäre man könnte nur entweder eine Promotion schreiben oder als wissenschaftlicher Mitarbeiter arbeiten, und das die Universität sich damit schon strafbar gemacht hätte.

Ich kann das alles nicht so wirklich glauben da ich einige andere Leute kenne die promovieren und gleichzeitig in der Uni arbeiten.

Der Professor hat auch ein Schreiben aufgesetzt, das die Promotion im Rahmen dieses Beschäftigungsverhältnis stattfindet, und er als Doktorvater müsste das doch am besten beurteilen können.

Ich würde gerne mal die Meinung anderer zu dem Thema hören, vielleicht liegen wir ja auch ganz falsch mit unseren Annahmen. Das Problem ist auch das die Sachbearbeiterin immer sehr unfreundlich ist, blockt immer nur anstatt zu helfen um Möglichkeiten und Wege aufzuzeigen, sie meinte schon das geprüft werden muss ob mein Bekannter nicht eine Strafe bekommt weil er den Vertrag als wissenschaftlicher Mitarbeiter unterschrieben hat.

Gruß Xiaopi
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janetm
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Beiträge: 643

Bielefeld, Nordrhein-Westfalen, Germany
Bielefeld
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 24.08.2009 um 18:47:55
 
Bei Promotionsstudenten ist der Staus häufig nicht ganz klar, siehe z.B. auch:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1223144034/3#3

Ich denke eine Beratung im international office wäre empfehlenswert, da diese oft auch die lokale ABH gut kennen.

Grundsätzlich können Ausländer natürlich promovieren und dabei an der Uni arbeiten. Eine AE nach §18 wäre dabei, aber evtl. günstiger zumal man an einigen Unis auch nicht immatrikuliert sein muss um zu promovieren. Das sollte aber das internatinal office am besten beantworten können.

Liebe Grüße
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