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GmbH Gruendung und Arbeitsgenehmigung fuer meine Frau (Gelesen: 835 mal)
kostaras66
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i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russland
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22.08.2009 um 20:41:50
 
Sehr  geehrtes i4Team!
Bitte erklaeren sie mir,was ich machen kann. Ich arbeite gem §18 AufenthG.mit Auflage nur fuer meinen Arbeitgeber arbeiten zu duerfen. Andere Erwerbstatigkeit ist nicht gestattet. Meine Frau hat AT gem §30 AufenthG und selbststaendige Tatigkeit ist fuer sie auch nicht gestattet.
Wir wollen aber eine GmbH gruenden und sie zum Feschaeftsfuherer machen. Duerfen wir das?Wenn ja , auf was koennen wir uns berufen?
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i4a rocks!


Beiträge: 59

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 22.08.2009 um 23:45:28
 
einfach seit Anfang der AE §30 bis zu 2 Jahre warten und wird deine Frau automatisch "Erwerbstätigkeit gestatett" bekommen, dann darf deine Frau schon alles machen!
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kostaras66
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i4a rocks!


Beiträge: 12

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Russland
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Antwort #2 - 24.08.2009 um 17:17:12
 
Danke fuer die Antwort. D.h  frueher es ist nicht möglich ?
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