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Einreise von der Schweiz nach Deutschland (Gelesen: 1.255 mal)
robin60001
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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22.08.2009 um 15:43:14
 
Hallo Leute,
ich habe mal eine Frage an Euch wo ich selber nicht mehr weiter komme.
Eine Freundin ist seit 3 Monaten ohne Visum also als Touristin in der Schweiz. Nun möchte Sie zu Ihrem Freund nach Deutschland reisen und hier in Deutschland 3 Monate bleiben und unter anderem hier Deutsch lernen und eventuell heiraten.
Meine Frage:
Kann Sie problemlos von der Schweiz nach Deutschland einreisen obwohl sie schon 3 Monate in der Schweiz ist?
wenn ja muss sie sich einen Einreise Stempel an der Deutschen Grenze in den Pass stempeln lassen, es gibt ja seit einiger Zeit quasi keine Grenzkontrollen mehr.
Im voraus danke für eure Mitteilungen
Rob
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steini007
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 22.08.2009 um 16:00:23
 
Aus welchem Land kommt denn die Freundin?
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robin60001
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 22.08.2009 um 16:26:45
 
sie ist brasilianerin
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Mutly
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Antwort #3 - 22.08.2009 um 17:45:39
 
robin60001 schrieb am 22.08.2009 um 15:43:14:
Kann Sie problemlos von der Schweiz nach Deutschland einreisen obwohl sie schon 3 Monate in der Schweiz ist?


Nein, denn die Schweiz ist nun Teil des Schengenraums, in dem man nur 90 Tage pro Halbjahr bleiben kann, wenn man nicht schon eine AE in einem der Schengenländer hat.



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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 22.08.2009 um 17:47:26
 
... dann sollte die Freundin vor Ablauf der drei Monate in ein Nicht Schengen Land reisen und von dort aus direkt nach Deutschland einreisen, weil die Voraufenthalte nicht mitgerechnet werden.

@ Mustermann

Du solltest die speziellen Einreisebestimmungen bzgl. Brasilien nicht vergessen. Zwinkernd
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Mutly
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Schweiz, Switzerland
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 22.08.2009 um 17:58:22
 
steini007 schrieb am 22.08.2009 um 17:47:26:
@ Mustermann

Du solltest die speziellen Einreisebestimmungen bzgl. Brasilien nicht vergessen. Zwinkernd


Achso, führt der Notenwechsel auch dazu, dass Aufenthalte in anderen Schengenländern nicht angerechnet werden? (Wie bei Staatsangehörigen der USA, zum Beispiel) In dem Fall könnte die Freunin des Themenerstellers natürlich nun 90 Tage in D bleiben.


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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 22.08.2009 um 18:15:16
 
Mutly schrieb am 22.08.2009 um 17:58:22:
In dem Fall könnte die Freunin des Themenerstellers natürlich nun 90 Tage in D bleiben.

... wobei der Nachweis erfolgen sollte - evtl. wie beschrieben - dass sie vorher in der Schweiz einen Aufenthalt hatte.
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