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Vaterschaftsanerkennung (Gelesen: 1.139 mal)
Nala11
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Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Vaterschaftsanerkennung
20.08.2009 um 23:35:46
 
Hallo an alle.

Ich hätte eine frage,zur Vaterschaftsanerkennung.

Und zwar geht es um eine Bekannte von mir,sie wurde im Ausland Schwanger (nicht EU), und  hat den Vater bei dem Jugendamt nicht benannt,sie erklärte es wäre bei einem One-Night-Stand hier in Deutschland passiert.
Sie hatte zu dem Zeitpunkt,tierischen stress mit dem kindsvater,(und dachte durch die Anerkennung der Vaterschaft,wäre auch das beidige Sorgerecht mit drinne.

Sie ist jetzt mit den Nerven total am ende,weil sie eingesehen hat,das diese entscheidung die falsche war,und das kind auch das recht auf den Vater hat,(das kind ist noch kein Jahr alt).

So nun zu der eigentlichen frage:Kann sie jetzt einfach bei dem Jugendamt anrufen,und der SB einfach den namen mitteilen,oder werden dann fragen gestellt ,wieso er nun im ausland ist etc?

oder von beginn an,mitteilen das die aussage zu dem zeitpunkt falsch war?

Mit welchen Folgen kann sie rechnen??? weinend

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Eduard
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
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Antwort #1 - 21.08.2009 um 07:48:06
 
Gegenfrage: Warum wollte das Jugendamt den Namen wissen? Wurden Sozialleistungen für Mutter und Kind beantragt?

Falls sie dabei bewusst falsche Angaben gemacht hat, kann das u. U. negative Konsequenzen haben.

Ansonsten gibt es aber keine Verpflichtung, dem Jugendamt den Namen des Vaters mitzuteilen.

Zitat:
oder werden dann fragen gestellt ,wieso er nun im ausland ist etc?


Wieso sollte das Jugendamt das fragen? Verstehe ich nicht. (Bzw. ich könnte jetzt wild spekulieren, was Du damit meinen könntest, es wäre mir aber lieber, es von Dir zu hören.)


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Richter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #2 - 21.08.2009 um 07:57:59
 
Nala11 schrieb am 20.08.2009 um 23:35:46:
Kann sie jetzt einfach bei dem Jugendamt anrufen,und der SB einfach den namen mitteilen,oder werden dann fragen gestellt ,wieso er nun im ausland ist etc?

Sie kann beim Jugendamt eine Beistandschaft für das Kind beantragen mit dem Ziel der Vaterschaftsfeststellung. Wenn der Kindesvater allerdings im Ausland ist, wird das Ganze nicht so einfach sein. Für die Einrichtung der Beistandschaft dürften die früheren Falschangaben keine Rolle spielen.

Nala11 schrieb am 20.08.2009 um 23:35:46:
Mit welchen Folgen kann sie rechnen??? 

Dazu hat Eduard schon die Richtung angesprochen, in die es geht.

Gruß,
Richter
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"Zuweilen bedeutet eine gewährte Antwort, daß einem der Gegenstand der Frage genommen wird“, Douglas Adams
 
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