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Frage über Tax class (Gelesen: 2.423 mal)
Rasa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Frage über Tax class
20.08.2009 um 09:27:48
 
Hi,

Mein Mann arbeitet jetzt als IT Informatiker (unselbständige) und er gehört 'Tax class 3'.Ich arbeite auch und habe 'Tax class 5'

Er will ab Jan 2010,selbständige sein...welche 'Tax class' gehört zu uns dann? Augenrollen

Danke,
Rasa
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 20.08.2009 um 12:24:10
 

Die Steuerklasse hat lediglich Auswirkungen auf die Höhe der einbehaltenen Lohnsteuer. Diese ist eine Abschlagzahlung von abhängig Beschäftigten auf die zu erwartende Einkommensteuer für das jeweilige Kalenderjahr.

Wenn dein Mann nächstes Jahr ausschließlich selbstständig tätig ist, benötigt er keine Lohnsteuerkarte mehr. Ihr gebt bis 31. Mai 2011 eine gemeinsame Einkommensteuererklärung ab.

Du hingegen musst auf deiner Steuerkarte zwingend Steuerklasse 3 eintragen lassen (vgl. § 38 b Satz 2 Nr. 3 Einkommensteuergesetz), was für dich jedoch geringere Abzüge zur Folge hat. Sofern dein Mann keine Verluste erwirtschaftet, müsst ihr dann allerdings mit Nachzahlungen rechnen.

Mono
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Rasa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Indien
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Antwort #2 - 20.08.2009 um 12:47:09
 
Danke für ihre antwort.Noch eine frage,

wenn mein Mann Arbeitslos ist,welche 'tax class' gehört zu mir?
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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 20.08.2009 um 14:51:59
 

Ebenfalls Steuerklasse 3.
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 20.08.2009 um 19:22:11
 
@ Rasa

Bei der Steuerklassenwahl ist aber zu beachten, dass auf der Steuerkarte des Ehegatten eine entsprechende Änderung auf Lstklasse 5 vorgenommen wird, wenn der eine Ehegatte die Klasse 3 hat.

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Mono
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 20.08.2009 um 19:46:22
 
Bist du sicher, dass der Ehemann für 2010 überhaupt eine Lohnsteuerkarte benötigt, wenn er in keinem abhängigen Dienstverhältnis steht?

Laut Angaben der Fragestellerin ist er entweder selbstständig oder arbeitslos. Die Arbeitsagentur benötigt die Lohnsteuerkarte lediglich zur Ermittlung des Leistungssatzes, und dafür ist die LSt-Karte 2009 maßgeblich.

Ich würde, sobald gegen Jahresende die beiden LSt-Karten zugeschickt worden sind, zur Gemeindeverwaltung gehen, bei der Ehefrau die Steuerklasse von 5 in 3 ändern lassen und die Steuerkarte des Ehemannes zurückgeben, es sei denn, er hätte doch vor, wieder als Angestellter zu arbeiten.

Mono
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 20.08.2009 um 20:52:29
 
Mono schrieb am 20.08.2009 um 19:46:22:
Bist du sicher, dass der Ehemann für 2010 überhaupt eine Lohnsteuerkarte benötigt, wenn er in keinem abhängigen Dienstverhältnis steht?


Dann müßte er der Stadtverwaltung mitteilen, dass er keine Lstkarte benötigt, sonst wird diese automatisch verschickt.

Mono schrieb am 20.08.2009 um 19:46:22:
Ich würde, sobald gegen Jahresende die beiden LSt-Karten zugeschickt worden sind, zur Gemeindeverwaltung gehen, bei der Ehefrau die Steuerklasse von 5 in 3 ändern lassen

Da bin ich mir im Moment nicht ganz sicher, ob sich das nicht negativ auf das ALG I auswirkt.

Aber vielleicht verschieben die mods den Thread in "Sonstige (deutsche) Rechtsgebiete", da das Thema weniger mit Ausländerrecht zu tun hat. Zwinkernd
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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 20.08.2009 um 21:20:48
 
steini007 schrieb am 20.08.2009 um 20:52:29:
Da bin ich mir im Moment nicht ganz sicher, ob sich das nicht negativ auf das ALG I auswirkt.

Hier das BSG Urteil, welches die Auswirkungen eines Lohnsteuerklassenwechsel aufzeigt:

http://www.lumrix.de/gesetze/bsg_urteile/bsg_941.php
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Mono
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Antwort #8 - 20.08.2009 um 21:45:38
 
Zitat:
Ich würde, sobald gegen Jahresende die beiden LSt-Karten zugeschickt worden sind, zur Gemeindeverwaltung gehen, bei der Ehefrau die Steuerklasse von 5 in 3 ändern lassen und die Steuerkarte des Ehemannes zurückgeben.

Noch sinnvoller wäre natürlich:

Zitat:
Dann müßte er der Stadtverwaltung mitteilen, dass er keine Lstkarte benötigt, sonst wird diese automatisch verschickt.

Somit läge weder 2009 noch 2010 ein Wechsel der Lohnsteuerklasse vor, der sich negativ auf die Höhe des ALG I auswirken könnte.

Hoffen wir aber mal, dass der Mann sich im Januar erfolgreich selbstständig machen kann.  Smiley



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steini007
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Antwort #9 - 20.08.2009 um 23:16:48
 
Mono schrieb am 20.08.2009 um 21:45:38:
Dann müßte er der Stadtverwaltung mitteilen, dass er keine Lstkarte benötigt, sonst wird diese automatisch verschickt.
Somit läge weder 2009 noch 2010 ein Wechsel der Lohnsteuerklasse vor, der sich negativ auf die Höhe des ALG I auswirken könnte.

Wieso sollte sich das dann günstig auf ALG I auswirken?
Wenn der Ehemann keine Lstkarte benötigt, hätte seine Frau die Lstklasse 3 und der Ehemann die Lstklasse 5.
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Mono
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Antwort #10 - 21.08.2009 um 03:50:41
 
Stimmt. Das war ein Denkfehler.

Mono
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