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Aufenthaltserlaubnis fuer Sprachvisum (Gelesen: 1.237 mal)
mike_muc
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i4a rocks!


Beiträge: 3

munich, Germany
munich
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltserlaubnis fuer Sprachvisum
19.08.2009 um 21:50:42
 
Hallo,

ich habe eine Frage wegen einem Sprachvisum.

Meine Bekannte kommt aus Kenia. Sie ist im Okt 2007 als Au-Pair nach Deutschland eingereist. Nach der Au-Pair Zeit hat Sie ein Freiwilliges Soziales Jahr begonnen., dieses endet am 31. August 2009 und somit auch Ihre Aufenthaltserlaubnis.

Nun wolllte Sie noch anschliessend ein Sprachvisum bean- tragen.
Entsprechende Schule (min 20 Wochenstunden), PKV und Verpflichtungserklaerung und Wohnraum sind vorhanden.

Meine Bekannte wollte dann naechstes Jahr in Kenia eine Hotelfachschule besuchen, dafuer wollte Sie einen 1 jaehrigen Deutschintensivkurs in Deutschland absolvieren.


Nun stellt sich die Auslaenderbehoerde quer und unterstellt Ihr nur eine Verzoegerung der Ausreise aus Deutschland.

Ich muss hinzufuegen dass meine Bekannte kein Abitur bzw. Fachabitur besitzt, ihr wird hier nur eine Hauptschulabschluss anerkannt.

Ich hoffe, das ich alles wesentliche geschrieben habe und hoffe auf Antorten, im voraus schon mal vielen Dank.
mfg MIKE
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steini007
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i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 19.08.2009 um 22:20:51
 
Ich kann die ABH durchaus verstehen, denn

1. muss für einen langerfristigen Aufenthalt in Deutschland das entsprechende Visum bei der Deutschen Botschaft im Heimatland des Ausländers beantragt werden.

2. sind die Zukunftpläne deiner Bekannten zu wage, als dass man die Notwendigkeit eines Sprachaufenthaltes daraus ableiten könnte

3. stellt sich wirklich die Frage, warum jemand nach fast zwei Jahren in Deutschland lebend dann noch einem einen Sprachkurs absolvieren möchte.

Dass nach dem Au Pair ein FSJ genehmigt wurde, ist keine Selbstverständlichkeit. Somit hatte deine Bekannte ohnedies Glück gehabt.

Ohne einen entsprechenden Nachweis eine potentiellen Arbeitgebers, dürfte der Wunsch eines Sprachaufenthaltes wirklich als Ausreiseverzögerung aufzufassen sein.

Ein besteht kein Rechtsanspruch auf eine AE wegen eines Sprachkurses.
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mike_muc
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i4a rocks!


Beiträge: 3

munich, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #2 - 22.08.2009 um 05:37:37
 
Hallo steine007,

vielen Dank fuer die schnelle Rueckantwort.

Als angehender Nichtakademiker bekommt man eben keine Chance auf ein Sprachvisum.
Haette Sie ein Abitur bzw. vergleichbaren Abschluss, waere das alles kein Problem.
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steini007
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i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 22.08.2009 um 09:28:23
 
Zitat:
Haette Sie ein Abitur bzw. vergleichbaren Abschluss, waere das alles kein Problem.

Diese pauschale Annahme ist sicherlich so nicht richtig.

1. Es muss auch dann begründet werden, warum sie noch ein Jahr einen Sprachkurs benötigt, obwohl sie schon seit längerem in Deutschland ist.

2. Eine AE für einen Sprachkurs wäre dann positiver zu sehen, wenn es im Heimatland keinerlei Möglichkeiten gibt, die deutsche Sprache zu lernen.

Gerade in Kenia gibt es eine Menge Sprachschulen, die deutsche Sprachkurse anbieten.
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