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Arbeitserlaubnis abgelehnt (Rumänin) trotz sicherem Job? (Gelesen: 5.214 mal)
anonymous
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i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Arbeitserlaubnis abgelehnt (Rumänin) trotz sicherem Job?
19.08.2009 um 21:40:43
 
Hallo,
es geht um eine Bekannte, eben eine Rumänin, die seit acht Monaten in Deutschland ist. Sie wohnt hier mit ihrem Freund zusammen und will in einer dieser SB-Bäckereien arbeiten. Die Stelle hat sie sicher, der Chef hat schon einen Brief an das örtliche Arbeitsamt geschrieben, dass sie bítte positiv entscheiden mögen, sie sei die ideale Besetzung. Ihr Ersuchen um eine Arbeitserlaubnis ist allerdings abgelehnt worden mit der Begründung, derzeit seien so viele Deutsche arbeitslos, da bekäme sie keine Arbeitserlaubnis. (So hat sie mir den Sachverhalt geschildert) Sie möchte nun bei einem anderen Arbeitsamt nachfragen. Meine Frage: gibt es irgendwelche Vorschriften, auf die sie sich berufen kann? Kann sie irgendwie den Entscheid beeinflussen (wie gesagt, selbst ein Empfehlungsschreiben gibt es)? Und ist dieser ablehnende Bescheid überhaupt rechtens (sollte es wirklich genau so diese Begründung zur Ablehnung gegeben haben - ist das dann nicht beinahe Diskriminierung?)
Vielen Dank jedenfalls schon mal für alle Ideen...
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steini007
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i4a rocks!


Beiträge: 3.172

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 19.08.2009 um 22:36:56
 
Das Problem an der Sache ist, dass NEU-Eulen noch keinen uneingeschränkten Arbeitsmarktzugang haben und der Arbeitsgenehmigung bedürfen. Dabei ist zu prüfen, ob diese Tätigkeit nicht auch von Deutschen oder anderen arbeitslosen Ausländern durchgeführt werden kann.

Nur ein Empfehlungsschreiben ist zu wenig, da das schon mal aus Gefälligkeit ausgestellt wird.

Es müßte genau beschrieben werden, warum nur deine Bekannte für diese Tätigkeit infrage kommt. Umso einfacher der Job, desto schwieriger auch der Nachweis, dass man keine anderen Bewerber findet.
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wiwi
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Beiträge: 25

Zug, Zug, Switzerland
Zug
Zug
Switzerland
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DE&CH (in CH)
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Antwort #2 - 19.08.2009 um 22:47:35
 
Folgender Link bietet weitere Informationen:
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Veroeffentlichungen/Merkblatt-Sam...

Abschnitt 8:
"Neu einreisenden Arbeitnehmern aus den neuen EU-Mitgliedstaaten kann eine Arbeitserlaubnisse-EU grundsätzlich für alle Beschäftigungen, die eine qualifizierte Berufsausbildung voraussetzen, erteilt werden. Andere Beschäftigungen können unter den in Kapitel 3 genannten Voraussetzungen zugelassen werden."

Wobei "qualifiziert" als "[setzt eine] mindestens 3-jährige Berufsausbildung [voraus]" definiert wird.

Das Problem dürfte sein, dass der SB Bäckerei Job nicht als "qualifiziert" angesehen wird.
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