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Formalitäten in Deutschland bei der Namensänderung in Russland? (Gelesen: 1.628 mal)
derjohn
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Beiträge: 37
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Formalitäten in Deutschland bei der Namensänderung in Russland?
19.08.2009 um 18:27:02
 
Hallo, ich hoffe ich bin hier richtig mit meinem Thema.

Es geht um folgendes.
Ich , Deutscher verheiratet mit einer Russin führen nach wie vor unsere Namen. Weder ihr noch mein Nachname wurde bei der Eheschließung (in DK) geändert.
Jetzt will meine Frau meinen Nachnamen annehmen. Dafür muss sie entsprechend nach Russland und dort ihre beiden Pässe umtauschen.
Was mich interessiert ist, was mus auf deutscher Seite getan werden? Man hat uns gesagt, wir sollten vorher hier in Deutschland im Amt eine Erklärung zur gemeinsamen Namensführung abgeben. Mir ist allerdings nicht ganz klar, warum? Und müssen wir das überhaupt irgendwann tuen? Reicht es nicht wenn sie dan einfach den anderen Namen führt und dies hier meldet?

Ich hoffe mir kann da jemand weiterhelfen.
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Richter
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Beiträge: 167

Schleswig-Holstein, Schleswig-Holstein, Germany
Schleswig-Holstein
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Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #1 - 20.08.2009 um 07:32:06
 
derjohn schrieb am 19.08.2009 um 18:27:02:
Reicht es nicht wenn sie dan einfach den anderen Namen führt und dies hier meldet?


Im Prinzip ja, da sich das Namensstatus Ihrer Ehefrau nach russischem Recht richtet.

Ich empfehle jedoch immer, die ausländische Eheschließung in Deutschland nachregistrieren zu lassen. Dies geschieht beim örtlichen Standesamt. Man hat es mit einer deutschen Eheurkunde in Deutschland einfach leichter, als wenn man eine ausländische Urkunde vorlegt.
Bei der Nachregistrierung kann man dann auch gleichzeitig eine Erklärung zur Namensführung in der Ehe abgeben.

Gruß,
Richter
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"Zuweilen bedeutet eine gewährte Antwort, daß einem der Gegenstand der Frage genommen wird“, Douglas Adams
 
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petit_canard
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i4a macht süchtig.


Beiträge: 163

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Botsch., Kons.
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 21.08.2009 um 18:38:11
 
Hi,

lass dich dazu besser von einem Standesbeamten beraten, denn die Konsequenzen im Namensrecht sind weitreichend.

Aus meiner Sicht: Die Änderung des Familiennamens deiner Frau wäre in Russland wohl als "öffentlich-rechtliche" zu qualifizieren, ihr hättet also zwar den gleichen Familiennamen, aber würdet keinen Ehenamen führen. Selbst wenn ihr nachträglich beide gemeinsam in Russland vorm dortigen Standesbeamten erklären würdet, einen gemeinsamen Ehenamen führen zu wollen, so wäre diese Erklärung für den deutschen Rechtsbereich nicht wirksam, weil nicht vor/gegenüber einem deutschen Standesbeamten abgegeben (einzige Ausnahme ist die Ehenamenserklärung BEI Eheschließung).

Konsequenz: Für euch erst einmal keine. Aber wenn ihr später mal Kinder habt, dann erhalten diese nach deutschem Recht automatisch KEINEN Familiennamen, ihr müsst dann also eine Kindernamenserklärung abgeben.

Wenn ihr in Deutschland jetzt noch eine Ehenamenserklärung abgebt, dann werden spätere Kinder automatisch den Ehenamen als Geburtsnamen erhalten.

Ihr müsst keine Ehenamenserklärung abgeben, das steht euch frei. Da deine Frau russischem Namensrecht unterliegt, genügt (für Meldebehörde, Ausländerbehörde) als Nachweis des neuen Namens die russische Namensänderungsurkunde zusammen mit dem neuen russischen Reisepass. Es hängt allein von eurem Willen ab, wofür ihr euch entscheidet.

Gruß
petit_canard
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