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Aufenthaltsbescheinigung - was braucht man für's OLG? (Gelesen: 2.157 mal)
crasch77
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: USA
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17.08.2009 um 15:02:40
 
Hallo alle zusammen,

Ich möchte meinen englischen Freund in Deutschland (Baden-Württemberg) heiraten (Ich selbst bin Amerikanerin (mit unbefristeter NL), also müssen alle unsere Dokumente zum OLG zur Überprüfung). Das Standesamt meiner Heimatstadt verlangt von ihm eine Aufenthalstbescheinigung, die beweist, dass er in Grossbritannien lebt. Meine Frage: Was zählt denn für das OLG als so eine Aufenthaltsbescheinigung? Eine Übersetzung seiner Hypothek seines Hauses? Da er ja auch ein "Certificate of No Impediment" seiner Heimatbehörde benötigt, erscheint mir so eine Aufenthaltsbescheinigung als überflüssig, aber das Standesamt hat das als Kriterium aufgelistet, also muss man sich darum kümmern. Was könnte denn noch zählen? Das er auf der Wahlliste registriert ist?

Vielen Dank im Voraus für eure Tipps und Hilfe. Ich kann natürlich mich nochmals mit dem Standesamt in Verbindung setzen, aber ich habe schon ein paar Mal nachhaken müssen, weil mir etwas nicht klar war... möchte die nicht unendlich nerven!

Claudia
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Linda.1001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 18.08.2009 um 14:07:41
 
Hallo Claudia,

da ihr beide nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, könnt ihr beiden glaube ich bei der englischen oder aber auch bei der amerikanischen Botschaft heiraten (die Fachleute mögen mich bitte korrigieren ggfls.), aber diese Option steht euch frei.  Smiley

Lg
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janetm
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #2 - 21.08.2009 um 02:39:17
 
crasch77 schrieb am 17.08.2009 um 15:02:40:
Ich kann natürlich mich nochmals mit dem Standesamt in Verbindung setzen, aber ich habe schon ein paar Mal nachhaken müssen, weil mir etwas nicht klar war... möchte die nicht unendlich nerven!


Frag ruhig nochmal nach, wenn dir etwas nicht klar ist. Auch die Standesbeantem werden von deinen Steuern bezazhlt und stehen dir auch normal gerne für Fragen zur Verfügung.

Sie können dir auch am besten sagen, was für Dokumente benötigt werden im Detail.

Liebe Grüße
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Marpo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #3 - 26.08.2009 um 15:30:27
 
Schließe mich meiner Vorposterin an.

Falls das Standesamt immer noch von einer Aufenthaltsbescheinigung spricht - vielleicht der kleine Hinweis, dass es in GB kein Einwohnermeldewesen wie in Deutschland gibt.
Für andere Staaten reicht manchmal schon eine Stromrechnung (natürlich auf den Namen deines Verlobten). Für GB kann ich dieses aber nicht sagen, weil mein OLG (Hamm) diese Unterlage o. ä. für Briten nicht verlangt.

Falls du beim Standesamt nicht weiterkommst, wende dich doch direkt an das OLG oder bitte das Standesamt darum.

Liebe Grüße aus Westfalen
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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #4 - 26.08.2009 um 17:32:30
 
Zitat:
How do I get a certificate of UK residence?
A. From the HMRC office which normally deals with your tax affairs. If you deal with more than one tax office, you need to go to the one to which you send your tax returns.



http://www.hmrc.gov.uk/international/faqs.htm#20

hge
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