dete schrieb am 14.08.2009 um 23:35:46:Also kann er davon ausgehen das es später nicht zu Problemen mit der Botschaft kommt so nach dem Motto , nö die Ehe ist nicht gültig da ihr ja vorher im Tempel geheiratet habt?
Er wird dann nämlich in 4 Wochen nochmal nach Indien fliegen um nach demn Special m... zu heiraten.
Er kann sich die letzte Auskunft auch schriftlich geben lassen. Aber letztlich kannst du es dir so vorstellen wie in Deutschland eine kirchliche Hochzeit - da sagt beim Standesamt auch keiner was
In der Info der dt. Botschaft Neu Dehli heißt es u.a.
Zitat:6. falls die Eheschließung nach den Vorschriften des „Hindu Marriage Act“ erfolgte:
- Heiratsurkunde
- Zertifikat/Tempelbescheinigung des Mandir/Gurudwara
- ggf. Bescheinigung über erfolgten Glaubensübertritt (Conversion certificate)
- mehrere Fotografien, die die Vornahme der wesentlichen Riten zeigen,
7. falls die Eheschließung nach den Vorschriften der Scharia erfolgte:
- ein Nikahnama (vom Qazi unterzeichnet)
- mehrere Fotografien, die die Vornahme der wesentlichen Riten zeigen,
8. falls die Eheschließung nach den Vorschriften des „Special Marriage Act“ erfolgte:
- Heiratsurkunde,
9. falls die Eheschließung nach den Vorschriften des „Christian Marriage Act“ erfolgte:
- Heiratsurkunde
- Trauschein
- ggf. Bescheinigung über den erfolgten Glaubensübertritt,
Durchaus irreführend, wenn man sich mit indischen Glaubensfragen nicht 100% auskennt.
Dein Bekannter kann es ja gern nochmal versuchen (was aber nach der letzten Absage sicherlich vergebens wäre) - Konvertierungen zum Hinduismus, resp. Sikhismus ist eigentlich nirgends anerkannt und dürfte auch kein Zertifikat dafür geben (mit Bakschisch wohl schon
Also, ab zum Registration Office, Aufgebot bestellen und "nochmal" heiraten. Fotos nicht vergessen, immer gern gesehen.