Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Studentenvisum und Heirat: Wird der bisherige Aufenthalt angerechnet? (Gelesen: 1.400 mal)
hilpi
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Studentenvisum und Heirat: Wird der bisherige Aufenthalt angerechnet?
13.08.2009 um 18:39:19
 
Hallo!

Meine Freund ist seit 8 Jahren mit einem Studentenvisum in Deutschland, jetzt wollen wir heiraten. Wie lange müssen wir verheiratet sein bis er eine Niederlassungserlaubniss bekommt, bzw. Eingebürgert werden kann? Kann man sich die Jahre des Aufenhalts zwecks Studiums anrechnen lassen oder gilt wie immer 2 Jahre Ehe, dann unbefristeter Aufenthalt?

Grüsse!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Enda
Full Top-Member
***
Offline




Beiträge: 388

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Studentenvisum und Heirat: Wird der bisherige Aufenthalt angerechnet?
Antwort #1 - 13.08.2009 um 18:51:36
 
Für die NE braucht er drei Jahre eheliche Lebensgemeinschaft. Der Studentenaufenthalt spielt dabei keine Rolle.

Für die Einbürgerung braucht er zwei Jahre eheliche Lebensgemeinschaft und drei Jahre Aufenthalt in Deutschland. Geht in eurem Fall also sogar ein Jahr früher als die NE.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
hilpi
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Studentenvisum und Heirat: Wird der bisherige Aufenthalt angerechnet?
Antwort #2 - 13.08.2009 um 19:03:55
 
Vielen Dank!
Dann hab ich nur noch eine Frage: eheliche Lebensgemeinschaft heisst wirklich zusammenleben? Also angenommen wir würden nach zwei Jahren die Scheidung einreichen, könnte er dann trotzdem die NE bekommen, wegen dem Jahr in dem man zwar noch verheiratet ist, aber in Scheidung lebt?

Danke schonmal!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Enda
Full Top-Member
***
Offline




Beiträge: 388

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Studentenvisum und Heirat: Wird der bisherige Aufenthalt angerechnet?
Antwort #3 - 13.08.2009 um 19:12:09
 
Ja.
Nein.
Bitte.

grin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema