ProfDrDenis schrieb am 12.08.2009 um 12:42:48:Leider stecke ich mitten in der Situation und habe irgendwie den roten Faden in welche Richtung es geht verloren. Daher wäre ich froh etwas Hilfe zu bekommen..
Kann die
ABH das einfach so machen wie sie gemacht hat? Ist doch völlig an der Realität vorbei. Oder?
Die Ausländerbehörde muss entsprechend dem Gesetz und den Weisungen der Landesregierung entscheiden. Wenn z.B. bei Informationen über eheliche Probleme normalerweise gefragt wird, ob sich das wieder einrenken lässt, und im Zweifel die
AE dann verlängert wird, wird die
ABH das in allen Fällen so machen. Die Möglichkeit, die Mick hier geraten ist, ist die Wahrscheinlichste, und das ist auch völlig rechtmäßig.
Die Ausländerbehörde kann sie alleine zu ihrem Verlängerungsantrag befragen und daraufhin entscheiden, sie könnte auch Fragen an Dich haben – hat sie aber anscheinend nicht. Wenn Du auf Anfrage die Wahrheit sagst, bekommst Du keine Probleme. Und wenn Du, nicht gefragt, auch nicht antwortest, bekommst Du auch keine Probleme.
Für Eure Fragen, was die Scheidung und was die Wohnung betrifft, ist die Entscheidung der
ABH nicht relevant. Eine
AE kann so verlängert werden, das ist unabhängig von der Meldeadresse. Sie hat einfach einen Antrag in eigener Sache bei der Ausländerbehörde gestellt, und die Ausländerbehörde hat auf sie bezogen entschieden.
Für Dich ist es am einfachsten, die ehelichen Probleme zu lösen, ohne ihren ausländerrechtlichen Status dabei einfließen zu lassen, weder positiv noch negativ. Die
ABH hat offenbar entschieden, sich neutral zu Euch zu verhalten, und Du kannst Dich einfach neutral gegenüber der
ABH verhalten und Dich auf die familienrechtlichen Fragen konzentrieren.