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Erst Heiraten und danach Aufenthalt oder umgekehrt? (Gelesen: 9.547 mal)
Themen Beschreibung: Doppelstaatlerin + Drittstaatler mit Aufenthalt für Belgien
Anina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: CH & (neu) D
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Antwort #15 - 12.08.2009 um 14:57:54
 
Hallo Ihr lieben,

und wieder viele nützliche Antworten und ich war auch nicht ganz untätig  Zwinkernd

@Zkai: Momentan hält er sich mein Verlobter gar nicht in Deutschland auf, schließlich müssen wir erst alle Dokumente besorgen. Und wenn man eine gültige Aufenthaltserlaubnis (Schengen) hat, kann man sich doch innerhalb von Schengen (egal zu welchen Zwecken) frei bewegen - oder?
Es ist ihm ja auch nicht "plötzlich" eingefallen, wir haben uns in 2006 entscheiden zu heiraten, offiziell verlobt sind wir seit Weihnachten 2007.
...und er bräuchte als Mauritier auch kein Touristenvisum sondern hat 3 Monate visumsfreien Aufenthalt.
Aber du meinst es könne "zukünftig" Probleme geben.. meinst Du die ABH macht uns Probleme? aber mit welcher Grundlage? Oder werden zukünftig möglicherweise irgendwelche Gesetze erlassen (die jetzt aber noch keine Gültigkeit haben)?

Ich habe bei Toender nachgefragt, man kann sich das Dokument beim Außenministerium legalisieren lassen.

@steini & @hge: Apostille habe ich noch nicht gefragt, aber Mauritius ist bei Den Haager Apostille dabei... ist damit automatisch die apostillierte Eheurkunde aus Dänemark anerkannt, oder müssen wir nochmals nachfragen?

Jedenfalls hat mir das Standesamt in Toender gesagt, die Urkunde sei in Deutschlad auch ohne Legalisierung anerkannt (zur Sicherheit möchten wir das aber trotzdem gleich machen, Toender meinte am Telefon, das sei kein Problem).

Wenn wir viel Zeit hätten wäre alles ja kein Problem und dann würde ich es auch lieber im deutschen Standesamt machen... aber wir haben keine Lust, hunderte von Euros auszugeben, und dann muss er vor der Hochzeit ausreisen, weil das Gericht so lange braucht, um die Dokumente zu prüfen, so dass seine Aufenthaltserlaubnis ausläuft und die ABH sagt "ohne Termin können wir nichts machen"... nee nee.

An die deutsche Botschaft in Belgien haben wir uns schon gewendet, aber die haben etwas anderes erzählt als das Standesamt und als die ABH hier in D... außerdem wollten die, dass man ein Visum zur Eheschließung beantragt, Bearbeitungszeit: 6-8Wochen.  Schockiert/Erstaunt
Da kann er ja gleich den Flieger zurück nehmen.

Toender ist allerdings auch nicht ganz unkompliziert, z.B .wollen sie eine Familienstandsbescheinigung aus jedem Land, in dem man als volljährigeR gelebt hat. Und Frankreich stellt so etwas schonmal gar nicht aus für Ausländer. Musste bei der französischen Botschaft in Dänemark anrufen um herauszubekommen, wie man das Problem lösen kann..
Aber die Leute aus Toender sind sehr nett und helfen, wenn man Probleme mit Dokumenten hat.


Zu guter Letzt: Natürlich wieder danke an Euch für die hilfreichen Antworten!  Smiley
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Zkai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #16 - 12.08.2009 um 15:36:43
 
Anina schrieb am 12.08.2009 um 14:57:54:
Hallo Ihr lieben,

und wieder viele nützliche Antworten und ich war auch nicht ganz untätig  Zwinkernd

@Zkai:  Und wenn man eine gültige Aufenthaltserlaubnis (Schengen) hat, kann man sich doch innerhalb von Schengen (egal zu welchen Zwecken) frei bewegen - oder?

...und er bräuchte als Mauritier auch kein Touristenvisum sondern hat 3 Monate visumsfreien Aufenthalt.
Aber du meinst es könne "zukünftig" Probleme geben.. meinst Du die ABH macht uns Probleme? aber mit welcher Grundlage? Oder werden zukünftig möglicherweise irgendwelche Gesetze erlassen (die jetzt aber noch keine Gültigkeit haben)?


Natürlich liegt hier nicht das klassische Touri-visum vor. Er hat aber trotz allem eine AE für Belgien und nicht für Deutschland. Besuchsreisen sind kein Problem, aber ein beabsichtigter Daueraufenthalt eines Drittstaaters in Deutschland wäre natürlich auf dem vorgeschriebenen Weg vorher zu klären.

Da hast du ja auch nachgefragt und die haben dir gesagt, dass ein entsprechendes Visum 6-8 Wochen benötigt. Dann wäre aber alles "sicher" und wenn ein solches Visum vorläge, dann hättet ihr ja auch etwas mehr Zeit.

EDIT: Liegen denn wenigstens ausreichende Deutschkenntnisse vor?


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« Zuletzt geändert: 12.08.2009 um 15:47:40 von Zkai »  
 
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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #17 - 12.08.2009 um 16:06:11
 
Anina schrieb am 12.08.2009 um 14:57:54:
@steini & @hge: Apostille habe ich noch nicht gefragt, aber Mauritius ist bei Den Haager Apostille dabei... ist damit automatisch die apostillierte Eheurkunde aus Dänemark anerkannt, oder müssen wir nochmals nachfragen? 


... für Deutschland ist im Prinzip eine Apostille nicht nötig, da es ein bilaterales Abkommen zwischen D und DNK gibt, aber die Apostille dürfte dennoch die die "paar" Standesbeamten überzeugen, von denen Steini sprach, die ohne Legalisation oder Apostille probleme machen könnten.
Wenn Mauritus auch noch Mitglied der Apostille ist, wäre das ideal, dann würde die heiratsurkunde auch noch dort anerkannt und man kann sich dann die Legalisation sparen.



hge

Mitgliedsstaaten haager apostille:
http://transpatent.com/archiv/hlue112.html#member

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Anina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: CH & (neu) D
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Antwort #18 - 12.08.2009 um 16:33:05
 
@steini: danke für Dein Verständnis. Ich denke auch, dass es durchaus rechtens ist (Das ist uns auch wichtig, wir wollen uns ja nichts "erschleichen").

@hge: Das klingt ja prima. Dann machen wir die Apostille (ja, Mauritius ist Mitglied).

@Zkai Noch wohnt er ja in Belgien, und wenn er wo anders ein Jobangebot hat, wird er  auch nicht in Deutschland wohnen, obwohl es natürlich super wäre, wenn wir zusammen leben könnten.
Unsere Absicht ist also in 1. Linie zu heiraten - wenn er bis dahin noch keine Arbeit gefunden hat, werden wir uns natürlich darum bemühen, eine AE für Deutschland zu bekommen. Wenn wir aber erst das (eigentlich unnötige) Visum zur Eheschließung beantragen,verlieren wir viel Zeit, und wenn dann mein Einkommen nicht ausreicht, muss er nach MU zurück und wir sind nicht einmal verheiratet.
Deutschkenntnisse hat er bisher eher rudimentäre, allerdings ist er Ingenieur (Master Abschluss der Straßburger Universität), ich habe gelesen, dass in diesem Fall die Deutschkenntnisse nicht schon bei Einreise nachgewiesen werden müssen. Ist das nicht korrekt?

Wir wollen einfach einen sicheren, legalen, möglichst unkomplizierten Weg gehen, um zu heiraten und wir wir wollen natürlich, dass er sich anschließend so nah wie es geht bei mir aufhalten kann (sei es durch Job oder Heirat).

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steini007
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #19 - 12.08.2009 um 23:23:01
 
Anina schrieb am 12.08.2009 um 14:57:54:
Ich habe bei Toender nachgefragt, man kann sich das Dokument beim Außenministerium legalisieren lassen.

Das Aussenministerium legalisiert die HU nicht, sondern beglaubigt bzw. überglaubigt diese.

Legalisieren würde die HU nur die Deutsche Botschaft.

Hier ein Einblick was unter Legalisation zu verstehen ist:

http://de.wikipedia.org/wiki/Legalisation

Anina schrieb am 12.08.2009 um 14:57:54:
Toender ist allerdings auch nicht ganz unkompliziert, z.B .wollen sie eine Familienstandsbescheinigung aus jedem Land, in dem man als volljährigeR gelebt hat. Und Frankreich stellt so etwas schonmal gar nicht aus für Ausländer

Dazu müßte doch das Standesamt auch eine Lösung parat haben, denn dieser Fall kommt ja auch öfters vor.

Zkai schrieb am 12.08.2009 um 15:36:43:
Er hat aber trotz allem eine AE für Belgien und nicht für Deutschland. Besuchsreisen sind kein Problem, aber ein beabsichtigter Daueraufenthalt eines Drittstaaters in Deutschland wäre natürlich auf dem vorgeschriebenen Weg vorher zu klären.

... der nach § 39 Nr. 6 AufenthV auch bei einer Heirat in Dänemark denkbar ist.
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ijontichy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch und Britisch
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Antwort #20 - 13.08.2009 um 10:55:39
 
Zitat:
Toender ist allerdings auch nicht ganz unkompliziert, z.B .wollen sie eine Familienstandsbescheinigung aus jedem Land, in dem man als volljährigeR gelebt hat. Und Frankreich stellt so etwas schonmal gar nicht aus für Ausländer

Dazu müßte doch das Standesamt auch eine Lösung parat haben, denn dieser Fall kommt ja auch öfters vor.

Falls es damit in Toender wirklich Probleme geben sollte, kann ich alternativ Roenne, Bornholm empfehlen.
http://www.bornholm.net/index.php?heirat_auf_bornholm

Ist von der Anreise natuerlich etwas weniger praktisch, aber dafuer wird keine Mindesaufenthaltsdauer verlangt.

Aus eigener Erfahrung kann ich bestaetigen, dass der (sehr netten) Standesbeamtin in Roenne (ich glaube, da gibt es nur eine Dame, die das "internationale Geschaeft" erledigt) eine einzige Familienstandsbescheinigung ausreicht (in unserem Fall hat die Chinesische aus dem Geburtsort meiner Frau gereicht, obwohl der Wohnsitz meiner Frau jetzt in UK ist). Man kann dem Standesamt dort vorher alle Unterlagen eingescannt zuschicken. Die bestaetigen dann vorab, dass das so klappt, und gleichen vor dem Termin nur kurz die Originalunterlagen ab.

Letzter Hinweis zu Roenne: Im Notfall traut die Standesbeamtin zwar auf Englisch, aber fuehlt sich auf Deutsch sehr viel wohler (kann Dein noch-Freund, hoffentlich-bald-Ehemann Deutsch?).
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