Anina schrieb am 11.08.2009 um 09:39:01:Aber sicher ist es halt nicht...
... dann sollte man eine Heirat in Dänemark im Auge behalten.
Anina schrieb am 11.08.2009 um 09:39:01:Würde er dann aber zwischen Hochzeit und Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis eine Art "Zwischenaufenthalt" bekommen oder würde man ihn erstmal zurückschicken?
Ob die
ABH in Deutschland für einen belgischen
AT bis zur Eheschließung eine
FB ausstellen kann, bin ich mir nicht sicher.
Eine Duldung müßte aber machbar sein.
Anina schrieb am 11.08.2009 um 09:39:01:Hat vielleicht jemand hier Erfahrung mit Heiraten in Dänemark, geht das wirklich so schnell?
Ich kann natürlich nicht für alle Standesämter sprechen, sondern nur die Erfahrung von dreien wiedergeben (nein, ich habe nicht dreimal in Dänemark geheiratet).
Ribe ist m. E. nicht zu empfehlen, denn die suchen das Haar in der Suppe und waren sich unschlüssig, ob sie die legalisierte Ledigkeitsbescheiniung meiner Frau von IHRER EIGENEN Dänischen Botschaft Glauben schenken können. Man hat die Legalisation der Dokumente nicht anerkannt und man wollte sich erst mit anderen Standesämtern kurzschließen bzw. zu einer Prüfstelle schicken.
ERGO: Eheschließung wäre in der Visumszeit gar nicht mehr machbar gewesen.
Achso! Auch sollten wir vorher den Reisepass meiner Frau noch von der Fremdenpolizei in Padborg auf Echtheit überprüfen lassen; angeblich ein neues Gesetz.
Von dem Gesetz wußten komischerweise alle anderen Standesämter nichts.
Zu empfehlen ist allerdings Tonder. Freundliche und kompetente Beratung, kurze Bearbeitungszeit (unter 2 Wochen), wenn man vorher die Kopien hinschickt. Per Mail wäre auch möglich, nur nicht per FAX.
Vom ausländischen Verlobten:
- Geburtsurkunde (mußte nicht beglaubigt oder legalisiert werden)
- Ledigkeits- und Aufenthaltsbescheinigung aus dem Heimatland beglaubigt und legalisiert
- gültiges Visum oder
AT - Reisepass
Vom deutschen Verlobten:
- Meldebescheinigung mit Personenstandsangabe (erweiterte Meldebescheinigung bzw. Aufenthaltsbescheinigung)
- Reisepass
- Geburtsurkunde
Bestätigung vom "Vermieter" bei dem man während der drei Tage wohnt. Das ist aber ein formloser Zettel, den man beim "Vermieter" bekommt, wenn man seinen Aufenthalt bezahlt.
Trauzeugen werden gestellt, wenn man keine hat. Da hat Tonder eine Ehepaar, welches ehrenamtlich zur Verfügung
steht.
Sollte dein Partner weder deutsch noch englisch verstehen, hat Tonder eine Standesbeamtin, die die Hochzeit auf französisch übersetzt.
Das sollte man aber bei der Terminverbarung erwähnen, damit die Standesbeamtin auch verfügbar ist.
Drei Tage Mindestaufenthalt in Tonder.
Naja, nicht gerade für Menschen, die etwas unternehmen möchten, aber die drei Tage vergehen auch.
Wer eine schlichte, schnelle und einfache Hochzeit möchte, ist hier gut aufgehoben.
Nach der Hochzeit bekommt man zwei Heiratsurkunden ausgehändigt. Wenn man drei oder mehrere Urkunden benötigt, dann sollte man das am Tag der Eheanmeldung sagen.
Echtheit der Reisepässe und des AT/Visums wird in Tonder vorort geprüft, also nicht extra zur Fremdenpolizei nach Padborg fahren.
Solange dein Freund den belgischen
AT (hoffentlich Schengen fähig) dürfte weder einer Heirat in Dänemark noch einer anschließender AE-Erteilung etwas im Wege stehen.
Das Standesamt ist persönlich zu den angegebenen Telefonzeiten erreichbar. Die Auskünfte erfolgten immer kompetent.
Noch eine Info betreffend Heirat in Sonderborg:
- Kein Mindestaufenthalt, daher auch eine längere Vorlaufzeit von bis zu vier Wochen.
- Trauzeugen und Übersetzer müssen selber organisiert werden.
- Sonderborg akzeptiert als Ledigkeitsnachweis des ausländischen Partner die erweiterte Meldebescheinigung, ausgestellt von der Behörde am aktuellen Wohnort. (Stand März 2009)
- telefonsich ist nur der Bürgerservice erreichbar, der nicht immer kompetent anwortet; Emails werden mit Verzögerung beantwortet
Ich hoffe, dass dir diese Infos ein wenig weiterhelfen.