hge2001 schrieb am 10.08.2009 um 09:26:17:Nach meinem Kenntnisstand sind die Botschaften angewiesen, die Anträge entgegenzunehmen, auch wenn noch kein
A1 vorliegt.
Da stimme ich dir zu.
Hatte in der Vergangenheit das Mitglied ernas nicht öfters darauf hingewiesen, dass fehlende Unterlagen einen Ablehnungsgrund darstellen und die Ablehnung innerhalb kürzester Zeit erfolgen kann?
Die
ABH müßte sogar die Zustimmung verweigern, weil die Sprachkenntnisse nicht nachgewiesen worden sind.
hge2001 schrieb am 10.08.2009 um 09:26:17:Natürlich muss das
A1 in einer angemessener Frist nachgeliefert werden, sonst wird tatsächlich abgelehnt.
Da gebe ich dir auch wieder Recht, aber ...
steuerfuzzie schrieb am 09.08.2009 um 19:54:18:Im Februar hat er den Antrag Visum zum Ehegattennachzug bei der Botschaft abgegeben. Im Juli hat er den
A1 Test bestanden und eine Kopie des Zertifikats in der Botschaft abgegeben.
... das sind nun mittlerweile fünf Monate. Von angemessener Frist kann man dann sicherlich nicht mehr sprechen.
hge2001 schrieb am 10.08.2009 um 09:26:17:eine Urkundenprüfung hätte also schon eingeleitet werden können.
... aber doch nur, wenn sie von einer Behörde angeregt wird.
M. W. regt die Deutsche Botschaft die Urkundenüberprüfung nicht an, sondern entweder das Standesamt oder die
ABH.
Bevor die Urkundenüberprüfung durchgeführt ist, wird man aufgefordert den notwendigen Kostenvorschuss zu leisten.
Auch wenn sich die
TS - aus ihrer Sicht - ärgert, bleibt nur die Überlegung, ob es ihrem Mann lieber gewesen wäre, der Visumsantrag wäre nach drei Monaten wegen fehlender Unterlagen abgelehnt worden.