Hallo zusammen,
ich habe hierbei einige Fragen zur Rücknahme eines rechtswidrigen VA der
ABH mit Rückwirkung für die Vergangenheit. Für Eure Hilfe bedanke ich mich im Voraus!
Ich war zum 01.09.2007 im Besitz einer
AE nach §18
AufenthG (Arbeitsvertrag war/ist unbefristet). Meine Frau (keine EU-Bürgerin) besaß zum 01.09.2007 eine
AE nach §30
AufenthG mit der Nebenbestimmung "Erwerbstätigkeit nur mit Erlaubnis der ABH". Die
AE wurden von der
ABH der Stadt A erteilt.
Nach §29 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 war meine Frau aber eigentlich zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Das wussten wir zum 01.09.2007 allerdings nicht. Erst bis Juli 2008 war die Vorschrift §29 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 uns bekannt und demnach haben wir bei der
ABH der Stadt B, in der wir seit Anfang 2008 wohnhaft sind, die Aufhebung der Untersagung der Ausübung einer Erwerbstätigkeit schriftlich beantragt und erfolgreich hingekriegt. Eine schriftliche Erklärung darüber, dass die Nebenbestimmung der
ABH der Stadt A von Anfang an rechtswidrig war und deshalb mit Rückwirkung zum 01.09.2007 zurückzunehmen ist, hatten wir damals leider nicht angefordert.
Erst vor ein paar Tagen war es uns aufgefallen, dass die rechtswidrige Nebenbestimmung der
ABH der Stadt A hierbei einen riesigen Nebeneffekt hat, welchen wir die ganze Zeit nicht bemerkt haben. Und zwar, hätte meine Frau zum 01.09.2007 die rechtswidrige Nebenbestimmung nicht gehabt, wäre sie schon berechtigt zum Elterngeld. Dieser finanzielle Verlust beläuft sich auf einige Tausend Euro!
Deshalb möchten wir jetzt versuchen, die Rücknahme der Nebenbestimmung der
ABH der Stadt A mit Rückwirkung zum 01.09.2007 zu "beantragen". Danach möchten wir noch versuchen, das "verlorene" Elterngeld wieder zu bekommen.
Die Fragen sind jetzt,
1. an welche
ABH sollen wir diese Anforderung stellen? An die
ABH der Stadt A oder die der Stadt B?
2. reicht es in diesem Fall einfach ein formloses Schreiben an die zuständige
ABH?
3. was werden wir letztendlich bekommen, eine schriftliche Erklärung, dass die Nebenbestimmung von Anfang an rechtswidrig war und meine Frau schon ab 01.09.2007 zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit berechtigt ist, oder was anderes?
Herzlichen Dank für Eure Hilfe im Voraus!
diid