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Adoption möglich, wenn leiblicher Vater noch lebt (Gelesen: 4.066 mal)
fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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02.08.2009 um 14:28:22
 
Betrifft einen Fall aus meinem privaten Umfeld. Und da
mir dieser Rechtsbereich völlig fremd ist, liegt es nahe,
hier selbst mal ne Frage zu stellen  Cool


Ist es denn grundsätzlich möglich ein Kind zu adoptieren
(als neuer Ehemann  der Mutter des Kindes), wenn der
leibliche Vater noch lebt?

Zustimmen würde der nicht

Alternative Grundvoraussetzungen:

1. Vater hat das Sorgerecht gemeinsam mit der Mutter
2. Mutter hat alleiniges Sorgerecht; Vater aber Umgangsrecht.

Mein Gefühl sagt mir, dass das in beiden Fällen eigentlich
nicht möglich ist.
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steini007
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 02.08.2009 um 15:36:51
 
Zitat:
Mein Gefühl sagt mir, dass das in beiden Fällen eigentlich
nicht möglich ist

... und das sollte dir auch Recht geben:

http://www.blja.bayern.de/themen/adoption/voraussetzungen/index.html
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Stefan-TR
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 02.08.2009 um 17:50:34
 
Zitat:
Zustimmen würde der nicht!

Nach steinis Link wird es wohl daran scheitern. Grundsaetzlich muesste es aber schon klappen.

Eine Bekannte von mir hat sich aus persoenlichen Gruenden als Erwachsene von ihrem Stiefpapa adoptieren lassen, damit dieser ihrer Hochzeit als ihr "richtiger" Vater beiwohnen konnte. Und meines Wissens war ihr leiblicher Vater nicht verstorben.
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tapir
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 02.08.2009 um 18:07:47
 
In Ausnahmefällen geht es auch ohne Einwilligung des Vaters. Ist geregelt in § 1748 BGB.
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In the past he had spontaneously composed 'Let's Go to Court', a song about his landlord, set to the tune of 'Let's Get It On'; 'I'm So Bored' (a synagogue favourite) to the tune of 'You're So Vain'; and 'Incompetency', a song for varied bureaucratic and work-related situations, thieved from Prince's 'Controversy'. - Zadie Smith, "The Autograph Man"
 
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Firilum
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 02.08.2009 um 20:33:30
 
Die entscheidende Frage ist, ob der leibliche Vater regelmäßig Unterhalt an das Kind zahlt. Weil

1. entfällt die Unterhaltszahlung nach der Adoption natürlich und
2. wenn er keinen Unterhalt zahlt, handelt es sich oft um eine gröbliche Pflichtverletzung.

Solange der Vater regelmäßig Unterhalt zahl, bestehen, abgesehen von Extremfällen, kaum Chanchen.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 02.08.2009 um 23:23:02
 
Firilum schrieb am 02.08.2009 um 20:33:30:
Die entscheidende Frage ist, ob der leibliche Vater regelmäßig Unterhalt an das Kind zahlt

Das tut er (mehr als er muss).

Kern/Sonderproblem ist hier:

der Vater ist 100 % schwerbehindert durch einen Unfall.
Kann aber Arbeiten (Telearbeitsplatz), Auto fahren mit
dem Kind was unternehmen, etc. Die Mutter versucht es
auf die (schmutzige) Tour: der "neue" Pappa kann dem
Kind ja mehr bieten.  Ärgerlich
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #6 - 03.08.2009 um 05:32:49
 
Fons, da würde ich sagen: das kann sie vergessen. Seine Einwilligung zur Adoption könnte durch das Gericht nur ersetzt werden, wenn er sich mindestens gar nicht kümmert oder ev. Straftaten gegen das Kind begeht oder unbekannten Aufenthalts wäre etc.
Aber wenn er Unterhalt zahlt, mit dem Kind auch noch Dinge unternimmt, macht das kein Gericht - falls doch, würde ich wegen Behindertendiskriminierung einen Riesenrabatz machen wollen.
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steini007
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 03.08.2009 um 08:12:29
 
Ein Auszug aus dem von mir eingestellten Link.

Zitat:
Außerdem ist die Einwilligung des Kindes erforderlich. Sie wird bei Kindern unter 14 Jahren durch den gesetzlichen Vertreter erklärt. Nach Vollendung des 14. Lebensjahres kann nur das Kind selbst mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters einwilligen (§ 1746 BGB).


Nun kannst du vielleicht die Sache noch besser beurteilen, inwieweit sich das Kind gegen den leiblichen Vater stellen wird, nachdem dieser eine ganze Menge mit dem Kind unternimmt.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 03.08.2009 um 10:44:19
 
Danke euch. Pasts zu meinem Bauchgefühl  Laut lachend

Das Kind hängt sehr am Vater und ich denke die "nette"
Mama kann die Idee in die Tonne kloppen. Falls sich da
doch was entwickelt werd ich das hier aufrollen.

Schee, dass ich hier selbst auch mal Hilfestellung bekomme 
danke
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