Das kannst du dir so vorstellen wie z. B. beim deutschen Führerschein, wenn eine Frau die Prüfung unter ihrem Geburtsnamen abgelegt hat. Dieser muss auch nach einer Namenänderung bei Eheschließung auf dem Dokument nicht abgeändert werden. Es ist dennoch eine gültige Fahrerlaubnis, erfordert aber möglicherweise eine Erklärung bei einer Polizeikontrolle.
Wenn ihr getrennte Namensführung wählt, habt ihr ebenso wenige Nachteile, wie deutsche Ehepaare, die sich dafür entschieden haben. Die große Mehrheit wählt zwar immer noch einen gemeinsamen Ehenamen, es ist jedoch inzwischen weitgehend bekannt, dass Ehepartner auch unterschiedliche Namen haben können.
Ihr solltet euch allerdings rechtzeitig überlegen, wie sich deine Verlobte später anreden lassen will:
Frau González Rodríguez (wohl kaum),
Frau González oder doch als Frau Müller.
Bei offiziellen Schreiben besteht die Gefahr, dass sie als ‚Frau Rodríguez’ tituliert wird oder aber zwischen den
apellidos einen Bindestrich vorfindet.
Ein besonders schlauer südamerikanischer Beamter wollte bei meiner Frau den gemeinsamen Ehenamen nicht anerkennen und änderte ihn aufgrund der Angaben in ihrem Reisepass in ihre vermeintlichen
apellidos um. Seitdem hieß sie dort offiziell ‚Geborene Müller’.
Mono