Liebes i4a-Team,
ist schon etwas länger her, als ich Eure sehr geschätze Hilfe und Ratschläge in Anspruch genommen und befolgt habe - vielen Dank noch ein Mal dafür vom Herzen!
Hiermit möchte ich mich an die ia4-Experten erneuert wenden, weil ich keinen direkten Beitrag zu NE-Voraussetzungen und Antragstellung für Hochqualifizierte gefunden (rel. frisches Thema " Niederlassungserlaubnis für Hochqualifizierte - abgelehnt" behandelt schon nachgelagerte Problemstellung).
Meine Situation ist folgende:
- AE nach § 18(4), zeitlich befristet, gekoppelt an den Arbeitsvertrag mit der Uni
- Einbürgerungszusage seit Ende Mai 2009, Entlassung aus der früheren Staatsbürgerschaft in der Vorbereitung (kann aber noch über 2 Jahre dauern, bis es soweit ist; die Bearbeitungsdauer wird sehr wahrscheinlich die Dauer meiner jetzigen AE übersteigen)
Habe ich überhaupt eine Chance
NE zu bekommen? Lohnt es sich den Antrag zu stellen und die
ABH diesbezüglich anzusprechen? Unten liste ich NE-Voraussetzungen aus dem Web auf und äußere mich in "
[]"
zu diesen.
1. seit fünf Jahren die Aufenthaltserlaubnis besitzen
[Studium & PhD - letztes noch nicht abgeschlossen - in BRD, seit 02.2009 - §18(4)]
2. Ihr Lebensunterhalt gesichert ist,
[für die Dauer des Arbeitsvertrags auf jeden Fall, es gibt wohl Gespräche zur Verlängerung, allerdings unbefristet kaum möglich/sehr schwierig, da noch Wiss. Mitarbeiter an der Uni]
3. mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweisen; berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet,
[gegeben, seit 01.2004 unter Vertrag an der Uni und seitdem Steuerzahler ohne Unterbrechung]
4. Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung unter Berücksichtigung der Schwere oder der Art des Verstoßes gegen die öffentliche Sicherheit oder Ordnung oder der vom Ausländer ausgehenden Gefahr unter Berücksichtigung der Dauer des bisherigen Aufenthalts und dem Bestehen von Bindungen im Bundesgebiet nicht entgegenstehen,
[sauberes Führungszeugnis, keine Vorstrafen, keine Einträge im Ausl.-Zentralregister --> gegeben]
5. Ihnen die Beschäftigung erlaubt ist, sofern Sie Arbeitnehmer sind,
[gegeben?]
6. im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung Ihrer Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse sind, [hmm, was wird wohl darunter verstanden, geehrtes i4a-Team?]
7. über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügen,
[m. E. gegeben, u. a. DSH vor Jahren und Einbürgerungstest im Frühling 2009]
8. über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügen und
[s. 7, gegeben]
9. über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügen.
[Mietswohnung, gegeben]
Meine Frau (ebenfalls Ausl., seit 10.2006 zur
FZF in Deutschland) und ich haben Mitte Juli 2009 Nachwuchs bekommen und streben nach einer Gewissheit, was die Zukunftsplanung für ihn und unsere Familie angeht. Deswegen Gedanken zur
NE. Was kann ich mit dieser Konstellation überhaupt anstreben, wenn
NE nach §19 nicht möglich wäre? Kann mir jemand von Euch etwas raten? Vielen Dank schon mal im Voraus!
VLG,
Zhivago