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Hochzeit mit einem pakistaner (Gelesen: 1.225 mal)
Nirala420
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Ruthweiler, Rheinland-Pfalz, Germany
Ruthweiler
Rheinland-Pfalz
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Hochzeit mit einem pakistaner
29.07.2009 um 22:04:41
 
Hallo,
ich will einen pakistaner heiraten.
Wir haben die papiere in pakistan beantragt, übersetzen und beglaubigen gelassen und auf dem standesamt zur prüfung abgegeben.
Die prüfer waren bei den eltern meines verlobten und haben sich nochmal alle papiere vn denen bestätigen lassen und nochmal manche schreiben gelassen, die prüfer haben bilder und videos auf denen meine familie und mein verlobter zusehen sind mitgenommen.
Letzte woche bekamen wir dann die nahricht das die eheschließung abgelehnt wurde aus dem grund das die papiere gefälscht wären.
kann mir jemand sagen was wir jetzt machen können???
ich freue mich schon auf eure antworten.
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Nirala420
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Beiträge: 2

Ruthweiler, Rheinland-Pfalz, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 29.07.2009 um 22:07:05
 
hallo,
habe gerade gelesen dass du in pakistan geheiratet hast kannst du mir sagen welche papiere und was ich als deutsche alles brauche um in pakistan zu heiraten???

Daddys' Änderung:
Du wirst schon gelesen werden, bringt also nix "fremdzuposten" ... dein Problem scheint ohnehin nicht das Papier, sondern eher dessen Echtheit zu sein ...



Daddys' zweite Änderung:
Und da es erst mal um die Urkundenfrage geht, und nicht um die ausländerrechtlichen Folgen ... Personenstandsrecht Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 29.07.2009 um 22:39:17 von Daddy »  
 
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Buscher
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Einbürgerungsb.
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Antwort #2 - 06.08.2009 um 09:34:12
 
Schön, dass dies mal mitgeteilt wird.

Also, die Personenstandsregister müssen so geführt werden, dass eine Urkunde daraus den Vorfall genau beschreibt. Leider gibt es viele Staaten -Pakistan gehört dazu- die das sehr lässig handhaben und wo mehr gefälschte als echte Urkunden auf dem Markt sind. Daher muss in vielen Fällen die inhaltliche Überprüfung erfolgen, bei der ein Vertrauensanwalt der deutschen Botschaft vor Ort recherchiert, ob das was die Urkunde aussagen soll, tatsächlich zutrifft.

Diese Hochzeit dürfte wohl nicht so schnell möglich sein. Zuvor müssen saubere echte Urkunden vorgelegt werden.
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