Wir sind gerade dabei den Antrag für die
NE für meinen Mann auszufüllen (wir sind seit über 4 Jahren verheiratet, ich bin Deutsche). Nun haben wir das Formular hier liegen und ich bin mir ziemlich unsicher was sein Fehltritt nun für Folgen hat.
Vor ein paar Wochen ist in seinem Heimatland sein uneheliches Kind zur Welt gekommen. Wir haben untereinander alles geklärt und möchten weiterhin zusammen sein.
Im Antrag muss er das Kind wohl angeben, aber was bedeutet das dann für uns? Muss er irgendwelche zusätzlichen Dokumente vorlegen? (Die Geburtsurkunde ist noch nicht erstellt worden) Muss ich mit unangenehmen Fragen deshalb rechnen? Was würde passieren wenn er es nicht angibt?
Wie sieht das mit den Einkommensnachweisen aus... müssen wir dann da mehr vorweisen, weil er für das Kind aufkommen muss? Welcher Satz wird dort dann veranschlagt? Wir haben in seinem Heimatland Eigentum, das genug Miete abwirft um das Kind zu unterstützen, aber wird das hier berücksichtigt?
Im Moment sind wir auf mein Einkommen angewiesen und ich bin mir gerade unsicher, ob die Mittel als ausreichend angesehen werden, falls dieses Kind in zu hohem Maße berücksichtigt wird...
Ich hoffe ihr könnt mir helfen irgendwie Licht ins Dunkel zu bringen...
Gruß, marykate