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Keine Heiratsurkunde der Eltern vorhanden, was nun? (Gelesen: 4.412 mal)
Themen Beschreibung: Heirat in Deutschland evtl. fehlende Papiere?
kikiriki
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Keine Heiratsurkunde der Eltern vorhanden, was nun?
23.07.2009 um 21:41:48
 
An alle Helfer,

Hallo ich bin neu hier.
Mein/unser Problem ist das angeblich das deutsche Konsulat bei der Heirat meiner ausl. Verlobten auch die Heiratsurkunde ihrer Eltern braucht? Vater lebt mit eigener Familie seit Jahrzehnten in Kanada, Mutter lebt mit eigener Familie in den Philippinen. Sie selbst lebt in Manila.

Sie ist 30 J.alt und ihr wird erst jetzt bewusst, dass sie zwar bekannterweise unehelich in den Philippinen geboren wurde aber ihre Eltern, die aber nie miteinander verheiratet waren, bei der Geburtsurkunde geschummelt haben. Erzkath. Land, die Eltern schämten sich sehr damals ein uneheliches Kind zu haben.
Das heißt meine Verlobte trägt schon immer  den Familiennamen des Vaters was angeblich auf den Philippinen nicht erlaubt ist.
Alle Urkunden z.B. BA degree, Pass etc. etc. laufen auf diesen Namen seit ihrer Geburt. Angeblich muss sie lt. philip. Recht alle Urkunden ändern lassen was ja bekanntlich Monate bzw. Jahre ohne Bestechung dauern kann. Ärgerlich Augenrollen unentschlossen
Und nun meine Frage:
Was muss sie machen damit es keine Probleme bei der FzF gibt, kann sie nachträglich den Familiennamen ihres Vaters legalisieren lassen damit ihre Papiere wieder stimmen?
Oder wäre das Konsulat mit solch einer Erklärung einverstanden und verzichtet auf die Heirats Urkunde?
Wir möchten unbedingt vermeiden, dass nun monatelanger, sehr teurer Papierkrieg entsteht, und wir nicht mit einander leben und heiraten können.  Traurig weinend

Gruß
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hge2001
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Antwort #1 - 24.07.2009 um 07:57:15
 
Hallo,

Die Heiratsurkunde der Eltern gehört ja nicht zu den Kernelementen, die für ein FZ-Visum gefordert werden, sie gehört ja nur zu den antragsunterstützende Dokumente, die gefordert werden können. In der Regel verlangt die Botschaft dies nur, wenn eine Urkundenprüfung durchgeführt wird und in letzter Zeit wird dann auch nur die HU der Eltern verlangt, wenn die Geburtsurkunde spät registriert war.
Ist denn die Geb-Urkunde deiner Freundin spätregistriert? Solltest du zunächst mal abchecken.

Ansonsten kann man der Botschaft keine Urkunde vorlegen, die es nicht gibt. Man muss ihr nur die Umstände erklären (am besten schriftlich, damit es in der Akte dokumentiert ist)

Die Geb-Urkunde würde ich ohne jegliche Änderung einreichen. Die ist ja nicht gefälscht. Sie ist damals von den Beamten so ausgefüllt worden und daher hat sie sich nichts vorzuwerfen. Keinesfalls Änderunen vornehmen lassen....

Gruss

HG
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janetm
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Antwort #2 - 24.07.2009 um 11:19:48
 
Naja ich kann mir schon vorstellen, dass die Botschaft sicher gehen will, dass der Name der Verlobten korrekt ist.

Laut BMI heist es aber auch:

Das Kind, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, erhält bei der Geburt den Familiennamen des Vaters, wenn die Vaterschaft anerkannt ist, sonst den Familiennamen der Mutter.

http://www.bmi.bund.de/cln_165/SharedDocs/Standardartikel/DE/Themen/MigrationInt...

Vielleicht sollte deine Verlobte mal klären, ob dies vor 30 Jahren auch schon so war und ob der Vater das gemacht hatte, dann wäre das Problem ja auch hinfällig.

Liebe Grüße
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Antwort #3 - 24.07.2009 um 11:50:01
 
janetm schrieb am 24.07.2009 um 11:19:48:
Naja ich kann mir schon vorstellen, dass die Botschaft sicher gehen will, dass der Name der Verlobten korrekt ist.


Das kann sie ja gerne, indem sie auf die Geburtsurkunde schaut.

janetm schrieb am 24.07.2009 um 11:19:48:
Vielleicht sollte deine Verlobte mal klären, ob dies vor 30 Jahren auch schon so war und ob der Vater das gemacht hatte, dann wäre das Problem ja auch hinfällig.


Ich würde garnichts machen... das ist, wenn überhaupt,Sache des Urkundenprüfers.

Die Geb-Urkunde ist korrekt; darauf sind Pass und Schulzeugnisse und alles aufgebaut. Falls damals Fehler bei der Festlegung des Nachnamens gemacht wurden, sehe ich da heute keinen Handlungsbedarf mehr. Nicht mehr Probleme produzieren, als ohnehin schon in dem ganzen VisumsProzess existieren.

HGE

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Mutly
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Antwort #4 - 24.07.2009 um 12:42:28
 
janetm schrieb am 24.07.2009 um 11:19:48:
Naja ich kann mir schon vorstellen, dass die Botschaft sicher gehen will, dass der Name der Verlobten korrekt ist.


Wie wichtig wäre eine Geburtsurkunde dafür? Der Name steht im Pass, und vielleicht fand zwischen Geburt und Ausstellung des aktuell gütligen Pass eine Namensänderung statt, welche vielleicht oder vielleicht nicht auf der Geburtsurkunde angemerkt ist.

hge2001 schrieb am 24.07.2009 um 07:57:15:
wenn eine Urkundenprüfung durchgeführt wird 


Geht es da nicht um die Feststellung der Ledigkeit? Oder könne es auch sonstige Zweifel geben?

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hge2001
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Antwort #5 - 24.07.2009 um 12:49:08
 
Mutly schrieb am 24.07.2009 um 12:42:28:
Geht es da nicht um die Feststellung der Ledigkeit? Oder könne es auch sonstige Zweifel geben?



Bei Urkundenprüfung geht es um die Identität und die Feststellung der Ledigkeit. (CENOMAR und BC)

Wenn irgendwelche Änderungen am Namen etc gemacht worden wären - was nur über ein Gericht geht - ist dies in der Geburtsurkunde als amendment notiert.

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Antwort #6 - 24.07.2009 um 13:06:20
 
Danke. Da im Fall des Themenerstellers der gleiche Name seit Gerburt überall steht (Urkunden, Zeugnisse usw.), verstehe ich dann nicht, warum die Geburtsurkunde und der Pass nicht reichen.

kikiriki schrieb am 23.07.2009 um 21:41:48:
Angeblich muss sie lt. philip. Recht alle Urkunden ändern lassen


Bzw. das wäre ausschließlich eine Sache "zwischen der Person und den Philippinen" sozusagen, da ihre eigentliche Identität feststeht, auch wenn sie vielleicht einen anderen Namen haben sollte.

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Antwort #7 - 24.07.2009 um 16:20:35
 
Mutly schrieb am 24.07.2009 um 13:06:20:
Bzw. das wäre ausschließlich eine Sache "zwischen der Person und den Philippinen" sozusagen, da ihre eigentliche Identität feststeht, auch wenn sie vielleicht einen anderen Namen haben sollte.



Genauso sehe ich das auch.

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Antwort #8 - 26.07.2009 um 21:19:53
 
@ alle

Erst mal recht herzlichen Dank für Eure Auskünfte und Hilfen.

Ich weiß von meiner Verlobten, das sie spät registriert wurde, also später als 4 Wo. nach ihrer Geburt so ist ihr bekannt.

Ja, sie braucht eine neue Geburtsurkunde von der NSO und auch das singelness certificate für das Deutsche Konsulat sagte sie mir.
Sie lebt jetzt während sie den A1 Sprachkurs macht in einer Dormitory zusammen mit ca. 40-50 Frauen die alle nach DE wollen zwecks FzF.
Natürlich wird da ständig gequatscht und eine weiß immer mehr als die andere.
Da ist genau so ein Fall mit einer Kollegin, es wurde ein teurer Anwalt von ihrem Verlobten beauftragt und der soll alles mal richten natürlich für viel, viel Geld!! Das meiste Geld natürlich um die Beamten zu bestechen so hieß es weil das nun mal landesüblich ist. Auch müßte alles über das Gericht laufen hieß es weiter.
Auf dieses alles habe ich nun mal 0 Bock!

Wie und wo kann sie erfahren ob das mit der Vaterschaft Anerkennung zwecks berechtigter Namensführung auch schon vor 30 Jahren üblich/gültig war?? Ihr Vater lebt jetzt irgendwo in Kanada da schon sehr lange dorthin ausgewandert.
Verstehe ich Euch so richtig erst mal nichts zu unternehmen und abwarten was die Papier Anforderungen der Deutschen Botschaft betrifft?? Und erst mal abwarten ob Urkundenprüfung ein Thema ist?

viele Grüße und Dank noch einmal

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Antwort #9 - 26.07.2009 um 21:56:39
 
kikiriki schrieb am 26.07.2009 um 21:19:53:
Ich weiß von meiner Verlobten, das sie spät registriert wurde, also später als 4 Wo. nach ihrer Geburt so ist ihr bekannt.


Es ist nicht entscheidend, ob sie später als 4 Wochen registriert wurde sondern, es muss klipp und klar eine Aufschrift "delayed registered" auf der Geburtsurkunde sichtbar sein. Erst dann gilt sie als Spät-Registriert.



Zitat:
Natürlich wird da ständig gequatscht und eine weiß immer mehr als die andere.


Das sind leider die schlimmsten.. man hat was gehört, weiss aber nichts genaues.... und überträgt das auf diesen Fall..  einfach ignorieren!

Zitat:
Verstehe ich Euch so richtig erst mal nichts zu unternehmen und abwarten was die Papier Anforderungen der Deutschen Botschaft betrifft?? Und erst mal abwarten ob Urkundenprüfung ein Thema ist?


Genau das ist mein persönlicher Rat! Selbst wenn UP angesagt ist, wird es nach meiner Einschätzung nicht zu Problemen führen.


HG


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Antwort #10 - 30.07.2009 um 09:49:10
 
@ Alle noch einmal

herzlichen Dank noch einmal für Eure Ratschläge. Inzwischen habe ich mit meiner Freundin noch einmal alles per internet Telefon duchgesprochen. Sie hat auch ihre Mutter noch mal befragt, jedenfalls sieht es schon wieder anders aus. Entweder hat sie es mir teilweise falsch erklärt oder ich hatte es falsch verstanden. Augenrollen
Diese aktuelle Situation ist wie folgt:
Sie wurde erst im Alter von 6 Jahren registriert. Anläßlich eines Besuch's ihrers Vater aus Kanada wurde mit ihrer Mutter vereinbart sie für die Geburtsurkunde eintragen zu lassen. Meine Freundin wurde zuhause mit Hilfe einer Hebamme geboren, es gab nach ihrer Geburt keinerlei Beurkundung.

Jetzt kommt der für mich neue Fakt, ihr Vater hatte "Beziehungen"  Zwinkerndzu einem hohen Beamten, es wurde eine Geburtsurkunde erstellt in der der richtige Name ihres Vaters und ihrer Mutter erfasst wurde.
Es wurde aber in diese Geburtsurkunde der Termin und Ort /Kirche der Heirat, wann weiß ich jetzt nicht, also einer Heirat ihrer leiblichen Eltern mit eingetragen. Ich habe bisher diese Geburtsurkunde noch nicht pers. gesehen.
Diese Heirat  gab es aber nie, sie war frei erfunden zudem hatte ihr Vater die Absicht, oder war schon in Kanada mit einer anderen Frau verheiratet. Erst ab diesem Zeitpunkt unterstützte ihr Vater ihre Erziehung bzw. Ausbildung die sie mit einem BA abschließen konnte.

Wird also die Botschaft die Heiratsurkunde verlangen? Griesgrämig Wenn ja dann sieht es mit der FzF wohl sehr schlecht aus? Traurig

Gruße
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Antwort #11 - 30.07.2009 um 11:11:21
 
kikiriki schrieb am 30.07.2009 um 09:49:10:
Wird also die Botschaft die Heiratsurkunde verlangen?Wenn ja dann sieht es mit der FzF wohl sehr schlecht aus? 


Wieso?

Seit wann gehört muss zur Heirat eine gültige Heiratsurkunde der Vorfahren existieren? Bis ins welche Geschlecht sollte man denn die Gültigkeit der HUs beweisen müssen? 

Reiche einfach die Urkunden so ein, wie du sie von NSO bekommst. Und wenn die Botschaft nach der fehlenden HU der Eltern fragt, erklärst du das genauso, wie du es uns hier erklärt hast.
Der Urkundenprüfer wird ja nur überpüfen, ob dieses Tatsachen richtig sind. Falls irgendjemand eine Änderung der Urkunde verlangt (wovon ich nicht ausgehe), kann das dann noch immer geschehen.

HGE

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