@ Alle noch einmal
herzlichen Dank noch einmal für Eure Ratschläge. Inzwischen habe ich mit meiner Freundin noch einmal alles per internet Telefon duchgesprochen. Sie hat auch ihre Mutter noch mal befragt, jedenfalls sieht es schon wieder anders aus. Entweder hat sie es mir teilweise falsch erklärt oder ich hatte es falsch verstanden.
Diese aktuelle Situation ist wie folgt:
Sie wurde erst im Alter von 6 Jahren registriert. Anläßlich eines Besuch's ihrers Vater aus Kanada wurde mit ihrer Mutter vereinbart sie für die Geburtsurkunde eintragen zu lassen. Meine Freundin wurde zuhause mit Hilfe einer Hebamme geboren, es gab nach ihrer Geburt keinerlei Beurkundung.
Jetzt kommt der für mich neue Fakt, ihr Vater hatte "Beziehungen"
zu einem hohen Beamten, es wurde eine Geburtsurkunde erstellt in der der richtige Name ihres Vaters und ihrer Mutter erfasst wurde.
Es wurde aber in diese Geburtsurkunde der Termin und Ort /Kirche der Heirat, wann weiß ich jetzt nicht, also einer Heirat ihrer leiblichen Eltern mit eingetragen. Ich habe bisher diese Geburtsurkunde noch nicht pers. gesehen.
Diese Heirat gab es aber nie, sie war frei erfunden zudem hatte ihr Vater die Absicht, oder war schon in Kanada mit einer anderen Frau verheiratet. Erst ab diesem Zeitpunkt unterstützte ihr Vater ihre Erziehung bzw. Ausbildung die sie mit einem BA abschließen konnte.
Wird also die Botschaft die Heiratsurkunde verlangen?
Wenn ja dann sieht es mit der FzF wohl sehr schlecht aus?
Gruße