toddy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Hallo Zusammen,
nachdem ich jetzt den ganzen Vormittag dieses tolle Forum durchsucht habe, aber leider keine genauen Infos für mein, bzw. unser Problem gefunden habe, möchte ich Euch nun direkt nach Infos fragen.
Meine Freundin ist serbische Staatsbürgerin, sie hat hier Studiert und ihr Studium vor einem Jahr abgeschlossen. Im Anschluss hat sie eine Aufenthaltsgenehmigung zur Jobsuche bekommen. Diese AG läuft im August aus. Bei der aktuellen Lage hat sie es leider nicht geschafft, eine Stelle zu finden. Jetzt hat sie die Möglichkeit ein Praktikum, das auch im Kontext zu ihrem Studium steht zu machen. In der Stellenbeschreibung ist eine mögliche Beschäftigung nach 6 Monaten aufgeführt, zudem die Vergütung von 400 Euro! Wir leben seit 9 Jahren zusammen und ich bin Vollverdiener und habe auch bereits eine Verpflichtung unterschrieben, in der ich belegt habe, dass ich für Ihren Lebensunterhalt aufkomme.
Nun war sie heute auf dem Ausländeramt um eine Arbeits bzw. Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, dort sagte man ihr aber, dass die Chancen, diese für ein Praktikum zu bekommen sehr gering sind!!!
Was für Erfahrungen habt Ihr in dem Bezug? Ist es eine persönliche Entscheidung der Sachbearbeiterin ob es genehmigt wird? Meine Freundin hat sowohl Bekannte, bei denen es genehmigt wurde und welche, bei denen es abgelehnt wurde! Nach welchen Kriterien wird hier entschieden???
Wäre super, wenn ihr was sagen könntet!!!
Lg toddy
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