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Praktikum nach Studium (Gelesen: 1.014 mal)
toddy
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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23.07.2009 um 12:45:48
 
Hallo Zusammen,

nachdem ich jetzt den ganzen Vormittag dieses tolle Forum durchsucht habe, aber leider keine genauen Infos für mein, bzw. unser Problem gefunden habe, möchte ich Euch nun direkt nach Infos fragen.

Meine Freundin ist serbische Staatsbürgerin, sie hat hier Studiert und ihr Studium vor einem Jahr abgeschlossen. Im Anschluss hat sie eine Aufenthaltsgenehmigung zur Jobsuche bekommen. Diese AG läuft im August aus. Bei der aktuellen Lage hat sie es leider nicht geschafft, eine Stelle zu finden. Jetzt hat sie die Möglichkeit ein Praktikum, das auch im Kontext zu ihrem Studium steht zu machen. In der Stellenbeschreibung ist eine mögliche Beschäftigung nach 6 Monaten aufgeführt, zudem die Vergütung von 400 Euro!
Wir leben seit 9 Jahren zusammen und ich bin Vollverdiener und habe auch bereits eine Verpflichtung unterschrieben, in der ich belegt habe, dass ich für Ihren Lebensunterhalt aufkomme.

Nun war sie heute auf dem Ausländeramt um eine Arbeits bzw. Aufenthaltsgenehmigung zu bekommen, dort sagte man ihr aber, dass die Chancen, diese für ein Praktikum zu bekommen sehr gering sind!!!

Was für Erfahrungen habt Ihr in dem Bezug?
Ist es eine persönliche Entscheidung der Sachbearbeiterin ob es genehmigt wird?
Meine Freundin hat sowohl Bekannte, bei denen es genehmigt wurde und welche, bei denen es abgelehnt wurde! Nach welchen Kriterien wird hier entschieden???

Wäre super, wenn ihr was sagen könntet!!!

Lg toddy
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 23.07.2009 um 14:36:56
 
Ein Praktikum macht man üblicherweise während des
Studiums und nicht fast ein Jahr danach.

Ich sehe da auch wenig Chancen für sowas.
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toddy
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i4a rocks!


Beiträge: 2

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 23.07.2009 um 14:46:50
 
Vielen Dank für die Antwort,
aber insofern nicht ganz richtig, da es einige Praktikumsausschreibungen gibt, wo explizit Studienabgänger angesprochen werden mit der Möglichkeit einer Übernahme!

Aber wie siehst du es mit den unterschiedlichen Varianten bei ihren Bekannten, wieso bekommen es die einen genehmigt und andere nicht? Herrscht hier Willkür oder gibt es einen Spielraum, der nicht jedem bekannt ist?
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #3 - 23.07.2009 um 14:51:39
 
toddy schrieb am 23.07.2009 um 14:46:50:
aber insofern nicht ganz richtig, da es einige Praktikumsausschreibungen gibt, wo explizit Studienabgänger angesprochen werden mit der Möglichkeit einer Übernahme! 


Das mag ja sein und wäre in dem einen Jahr, dass nach dem Studium zur Arbeitsuche zur Verfügung stand im Zweifel vielleicht auch das "opening" für eine feste Anstellung gewesen. Aber nun ist das Jahr schon rum  - die ABH hat da IMHO kaum Spielräume ...

=schweitzer=
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