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Einbürgerung mit Schwierigkeiten (Gelesen: 1.084 mal)
crisis
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Beiträge: 8

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung mit Schwierigkeiten
22.07.2009 um 19:50:49
 
Guten Tag,
ich habe einen Einbürgerungsantrag in April 2008 gestellt und habe lange von dem Ausländeramt gehört.

Kurz zu meiner Person: ich bin Brasilianerin, wohne in D seit 1997 (in Baden-Württemberg), habe auch in Deutschland studiert (4 J., erfolgreich abgeschlossen), bin verheiratet seit 2004, mein Mann ist deutscher. Ich habe alle Dokumente abgegeben, die verlangen wurden und ich habe damals, in April 08, auch ein mündlicher Test machen müssen (wie der Einbürgerungstest). Noch ein Detail: mein Mann und ich arbeiten in der CH, und ich habe ein paar Dokumente halt aus der CH, wie Krankenkassenachweis), Lohn, Renteversicherung...

Ich habe heute mit dem Amt telefoniert und heute Nachmittag habe ich folgende Antwort per email erhalten:
"da Ihr Lebensmittelpunkt sich in der Schweiz befindet, ist Ihre Einbürgerungsakte zuständigkeitshalber an das Bundesverwaltungsamt in Köln zu übersenden." Worauf ich geantwortet habe, dass mein Lebensmittelpunkt nicht in der CH befindet, ich arbeite halt in der CH, und fragte ob es ein Problem wäre.

Wie ich davor erklärt habe, ich arbeite in der CH und habe die Krankenversicherung in der CH (ist aber auch in D gültig), ich muss auch die Renteversicherung in der CH zahlen (habe auch schon früher in D bezahlt und das nachgewiesen), ich habe in D ein Studium (4 Jahre) erfolgreich abgeschlossen, und bin seit 12 Jahren hier! Seit 5 Jahren mit einem Deutscher verheiratet. Auch er arbeitet in der CH, aber ich denke es ist alles besser als Arbeitslos zu sein und Geld  von dem Sozialhilfe zu empfangen, oder? Deswegen verstehe ich die Schwierigkeit bei dem Prozess nicht.

Was bedeutet es jetzt, dass meine Einbürgerungsakte zuständigkeitshalber an das Bundesverwaltungsamt in Köln zugesendet wird? Was kann passieren? Wie gross ist die Wahrscheinlichkeit, dass sie meinen Antrag ablehnen? Und was kann ich dagegen tun?

danke im voraus.
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Mutly
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 22.07.2009 um 20:17:46
 
Man denkt an eine Einbürgerung aus dem Ausland nach §14 StAG

Zitat:
§ 14

Ein Ausländer, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland hat, kann unter den sonstigen Voraussetzungen der §§ 8 und 9 eingebürgert werden, wenn Bindungen an Deutschland bestehen, die eine Einbürgerung rechtfertigen.


Da sind die Hürden ziemlich hoch, das passiert gar nicht oft.

Wie oft seid ihr nachweislich in Deutschland? Seid ihr z.B. Grenzgänger, oder am Wochenende in Deutschland?
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crisis
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 22.07.2009 um 21:40:07
 
Die Frage ist: wie kann man nachweisen wie oft wie in D sind? Wir sind nicht als Grenzgänger... aber ich habe bei einem anderen Thema hier gelesen dass "ein gewöhnlichen Aufenthalt damit definiert ist dass man sich den überwiegenden Teil eines Jahres in Deutschland aufhält, d.h. alles was 183 + Tage beinhaltet als gewöhnlich anzusehen." Und, wenn man über 180 Tage irgendwo lebt, gilt als gewöhnliche Aufenthalt, oder? Ich weiss nur nicht wie ich das nachweisen kann. Es gibt so viele Leute die Auslandsaufenthalt haben, wegen dem Beruf. Wie beurteilen sie dann das?
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