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Originalurkunden was gehört bei FZF wohin? (Gelesen: 3.614 mal)
Themen Beschreibung: Originale und beglaubigte Kopien - was wo vorlegen?
Matt
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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22.07.2009 um 19:43:55
 
Bezüglich meiner demnächst anstehenden Hochzeit mit meinem ghanaischen Verlobten habe ich folgende Fragen, da mir das Ganze doch ziemlich verwirrend erscheint:

Zwecks Nachbeurkundung der im Ausland geschlossenen Ehe wird das deutsche Standesamt das ORIGINAL der ghanaischen Heiratsurkunde verlangen (eine von der Botschaft beglaubigte Kopie genügt nicht!). Das Original verlangt jedoch die Botschaft selbst im Rahmen des Visumverfahrens.

Erhält mein Mann die Originale unmittelbar nach Vorlage bei der Botschaft zurück oder wie wird dies gehandhabt (wir wollen mit seinem Visumantrag zusammen dorthin, anschließend könnte ich die Dokumente ja mitnehmen und den Standesamt hier vorlegen).

Das Standesamt hier teilte mir außerdem mit, dass es im Rahmen der Nachbeurkundung unserer Ehe nicht nur die Heiratsurkunde, sondern auch die Geburts-urkunde meines Gatten überprüfen lassen wird.

Da es sich dann bei der Überprüfung um ZWEI Dokumente handelt, verdoppeln sich dann die Kosten für den Vertrauensanwalt entsprechend?

Danke. Smiley unentschlossen
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lubaantun
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 22.07.2009 um 23:25:56
 
Hallo Matt,

Matt schrieb am 22.07.2009 um 19:43:55:
Erhält mein Mann die Originale unmittelbar nach Vorlage bei der Botschaft zurück oder wie wird dies gehandhabt 


Die Orginalheiratsurkunde wird nach Deutschland zur ABH gesendet. Ihr seht sie evtl. lange Zeit nicht wieder, da sie durch einen Vertrauenanwalt (dann von der ABH wieder zurück nach Ghana) überprüft wird.
Die Dokumente sind soweit ich gelesen habe i.d.R. jeweils etwa 2-3 Wochen unterwegs (Botschaft <> Behörde in Deutschland).


Wenn ABH und Standesamt beide Urkunden überprüfen möchten, wird die Botschaft die Urkundenüberprüfung vielleicht der ABH und dem Standesamt bestätigen, so dass ihr zeitnah mit einer Urkunde beide Anträge abgeben könntet.
Es wird sich aber voraussichtlich zeitlich nicht viel ändern.

Matt schrieb am 22.07.2009 um 19:43:55:
Da es sich dann bei der Überprüfung um ZWEI Dokumente handelt


Ich denke, dass der Preis in jedem Land gleich ist:

Für die Urkundenüberprüfung fallen pro Urkunde und Person folgende Gebühren an:
 € 273,00 für die Überprüfung einer Urkunde (inkl. € 3,00 Portoauslagen)
 € 403,00 für die Überprüfung von zwei Urkunden (inkl. € 3,00 Portoauslagen)
 je € 100,00 Euro für jede weitere Urkunde

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« Zuletzt geändert: 22.07.2009 um 23:42:12 von lubaantun »  
 
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Richter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 23.07.2009 um 07:56:42
 
Matt schrieb am 22.07.2009 um 19:43:55:
Da es sich dann bei der Überprüfung um ZWEI Dokumente handelt, verdoppeln sich dann die Kosten für den Vertrauensanwalt entsprechend?

Auf der Homepage der Deutschen Botschaft in Ghana wird nur von "200 bis 500 E" gesprochen (Quelle)
Ob das pro Urkunde oder pro Prüfungsauftrag gilt, ist leider nicht zu erkennen.

lubaantun schrieb am 22.07.2009 um 23:25:56:
Ich denke, dass der Preis in jedem Land gleich ist:

Wie für Ghana auf der obigen Homepage gesagt wird, ist die Höhe der Gebühr auch ein wenig aufwandsabhängig und kann daher von Fall zu Fall schwanken. Wo kommen die genannten Zahlen denn her?

Gruß,
Richter
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hge2001
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 23.07.2009 um 08:46:46
 
lubaantun schrieb am 22.07.2009 um 23:25:56:
Ich denke, dass der Preis in jedem Land gleich ist:

Für die Urkundenüberprüfung fallen pro Urkunde und Person folgende Gebühren an:
 € 273,00 für die Überprüfung einer Urkunde (inkl. € 3,00 Portoauslagen)
 € 403,00 für die Überprüfung von zwei Urkunden (inkl. € 3,00 Portoauslagen)
 je € 100,00 Euro für jede weitere Urkunde




Nein, diese Gebühren sind pro Land unterschiedlich und es kommt tatsächlich auf den Aufwand an.
Wenn 2 Urkunden überprüft werden, heisst dies nicht, dass es doppelter Aufwand ist, denn die Reisekosten sind ja meist fix und fallen nur einmal an.
Sowie ich das sehe sind die Kosten im Ghana zwischen 100 und 250 Euro.

Es gibt Länder, in denen die Prüfung 500 Euro und mehr kosten kann. Meist dann, wenn die Reporte des Vertrauensanwalts noch übersetzt werden müssen, da sonst die Botschaft keine Auswerung machen kann.

Andere Botschaften - wie die Philippinen - haben einen Pauschalpreis von ca. 200 Euro für die Prüfung der Urkunden mit ihren Vertrauensanwälten vereinbart.

Gruss

HGE
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Matt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 23.07.2009 um 20:01:18
 
Die Botschaft antwortete mir heute, dass alles zusammen max. 500 € kosten wird.

Und die Originaldokumente kann sich mein Mann gleich nach Visum-Beantragung wieder aushändigen lassen. Da wir das zusammen erledigen wollen, kann ich die Papiere also gleich mitnehmen, um sie anschließend dem Standesamt in D-land im Rahmen der Nachbeurkundung vorzulegen.

Super - doch nicht sooooo kompliziert. Smiley
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lubaantun
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 23.07.2009 um 21:29:46
 
Richter schrieb am 23.07.2009 um 07:56:42:
Wo kommen die genannten Zahlen denn her?


Hätte ich nicht gedacht, dass jedes Land unterschiedliche Gebühren hat. Meine Zahlen stammen aus Vietnam. Da die Gebühren für eine Urkunde dem Durchschittsgehalt von 2 oder mehr Monaten entsprechen, war ich der Meinung, der Preis hat nichts mit dem Land zu tun, kommt von einer Gebührentabelle aus Deutschland. Welches Land hat die höchsten Gebühren?


Matt schrieb am 23.07.2009 um 20:01:18:
Und die Originaldokumente kann sich mein Mann gleich nach Visum-Beantragung wieder aushändigen lassen


Hallo Matt,

bist du sicher? Ich dachte die Orginaldokumente müssen zur ABH nach Deutschland? Dort wird entschieden, ob die Heiratsurkunde, Geburtsurkunde etc. ohne weitere Prüfung akzeptiert werden? Vielleicht bekommt dein Mann gleich am selben Tag ein Visum, gibt es Änderungen in der Bearbeitung?


Daddys' Änderung:
Denkt bitte an die 15minütige Editiermöglichkeit...
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« Zuletzt geändert: 23.07.2009 um 21:46:32 von Daddy »  
 
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Purtzel
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i4a rocks!


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 24.07.2009 um 12:15:22
 
Die Gebühren für die Dokumentenprüfung durch den Vertrauensanwalt erfahrt Ihr,wenn Ihr den Antrag auf FZF abholt bei der Botschaft oder runterladet.I Nigeria belaufen sich die Gebühren auf ca 530 euro fix.Ich denke,das ganze wird wohl ähnlich ablaufen wie in Nigeria,Land mit unsicherem Urkundenwesen,Die Originalpapiere bleiben bis zum Schluss in der Botschaft,ausser dem Pass,der wird gleich zurückgegeben.Mit der Heiratsurkunde kannst Du in D gar nichts anfangen,solange die Prüfung der Dokumente in Ghana nicht abgeschlossen ist und die Botschaft den Vermerk drauf gemacht hat,dass keine Anzeichen von Fälschung gefunden wurden.Ich hab es auch hier in D probiert,die Ehe eintragen zu lassen mit der Originalurkunde,vor Antrag auf FZF,keine Chance.Das einzige was Du dann hast,ist bibbern,dass die Urkunde,wenn Du sie zurückschickst,auch wieder ankommt in Afrika.Oder Du gibst 80euro für DHL Express aus,das ist die sicherste Briefpost.Warte doch ab,bis das ganze Visaverfahren abgeschlossen und er wieder in D ist,vielleicht reicht dem Standesamt auch der Bericht über die Dokumentenprüfung,den Die ABH angefordert hat.
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cleomi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 27.07.2009 um 20:44:25
 
Hallo,
hab 2007 in Ghana geheiratet, wir haben noch ein paar Dokumente mehr mit vorlegen müssen. Hab mal gerade auf der HP der Deutschen Botschaft ACCRA nachgeschaut:
Family reunion – Joining a spouse:
1. passport of the applicant
2. three recent passport pictures
3. one recent passport picture of your partner
4. two visa-application forms, completely filled out and signed
5. visa-fee equivalent of € 30,00 in Cedis (applications of persons married to German citizen are free of
charge)
6. birth certificate (birth certificate based on FIRST registration!)
7. marriage certificate and registrar’s certificate
8. affidavit (as proof of premarital status) declared by one parent of the Ghanaian spouse, with a copy
of current voter ID-Card or passport of declarant attached to affidavit. If both parents are deceased
this affidavit has to be made by the head of family.
The affidavit has to be sworn before a notary
public at the place of residence of the declarant and must be overlegalised by the Judicial Service
at the High Court in Accra
.*(footnote)
9. copies of the pages of the partner's passport showing particulars, visa for Ghana, and dates of entry
and exit stamped by Ghanaian immigration
10. Ghanaian certificate(s) of divorce (if applicable)
11. German certificate(s) of divorce (if applicable)
12. evidence of former residence/stay in Germany (e.g. old passport, visa, TC – if applicable)
13. in case of previous deportation from Germany: written proof of authorisation to re-enter Germany
issued by the competent immigration office in Germany (if applicable)
14. if both parents are deceased: death certificates or other proof of death (e.g. obituaries, etc.)
15. German language certificate “A1” of the Goethe-Institute (“Goethe-Zertifikat A1, Start Deutsch 1-
Zeugnis”, for further information: www.integration-in-deutschland.de , www.goethe.de )


Folgende Dokumente sind von unserem Anwalt in Ghana beglaubigt worden beim Judical Service Accra überbeglaubigt worden:

- Ledigkeitserklärung von meinem Mann
- Erklärung seiner Mutter das Ihr Sohn ledig ist

Eine hätte glaube ich ich gereicht, aber wir haben gedacht doppelt hält besser.

Nachdem der Antrag gestellt worden ist, sind unsere Dokumetne nach deutschland zu ABH. Dort habe ich noch einen Termin zum Interview gehabt. Dokumente zurück nach Ghana. Visum wurde ausgestellt.

Wenn dann alles in Ghana geklappt hat und dein Mann sein visum hat und in Deutschland ist, erst dann ist es sinnvoll zum Standesamt zu gehen. Für das Standesamt müßt ihr natürlich die Dokumente alle erst übersetzen lassen bevor die Ehe eingetragen wird.

Liebe Grüße
Cleomi

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