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Klage gegen Auswärtiges Amt bei Verwaltungsgericht? (Gelesen: 2.936 mal)
romich
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i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Belarus
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22.07.2009 um 14:56:46
 
Hat jemand Erfahrung mit der Klage gegen Auswärtiges Amt bei Verwaltungsgericht Berlin?
wir haben eine erhoben und warten schon gespannt ganzen Monat auf Entscheidung!
Letzte Aussage der Geschäftsstelle: Es fehlt von Botschaft eine Stellungnahme, obwohl Akten schon da sind.

wie lange kann dieses Prozess überhaupt dauern? ob es sich überhaupt dann im Endeffekt lohnt?

Grund der Klage: Nach Remo wieder Ablehnung einer Besuchervisum! Wie hoch sind die Chancen, dass wir "ja" kriegen?
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reinhard
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Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 22.07.2009 um 15:20:02
 
Die Frage, wie lange es dauern "kann", ist schwer zu beantworten, wenn man nichts über die Sache weiß. Ein bis zwei Jahre, denke ich.

Da auf ein Besuchsvisum kein Anspruch besteht, solltet Ihr schon mal überlegen, was Ihr nach einem negativen Urteil macht.

Über die Chancen kann Dir eigentlich nur Dein Anwalt etwas sagen, da er weiß, worum es geht.
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romich
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i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Belarus
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Antwort #2 - 22.07.2009 um 15:39:41
 
die Sache ist ein Ablehnung, dass Motiv und Aussagen nicht übereinstimmen - obwohl in Wirklichkeit alles so ist wie ausgesprochen.
Mich interessiert ob es hier jemanden gibt der/die das Ganze durchgemacht haben und ob die Leute erfolg hatten!
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #3 - 22.07.2009 um 15:44:45
 
reinhard schrieb am 22.07.2009 um 15:20:02:
Die Frage, wie lange es dauern "kann", ist schwer zu beantworten, wenn man nichts über die Sache weiß. Ein bis zwei Jahre, denke ich.

Guckst Du hier:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1233583076/8#8
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romich
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i4a rocks!


Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Belarus
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Antwort #4 - 22.07.2009 um 15:50:31
 
Saxonicus schrieb am 22.07.2009 um 15:44:45:

Zwinkernd


und wenn Entscheidung auf 0 ist, dann fahre ich rüber und heirate inszwischen habe ich schon Lohn 2500 Netto dank eigene Firma, denke das wird ausreichend für FZF?
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« Zuletzt geändert: 22.07.2009 um 18:03:02 von Tippi » 
Grund: Folgeposting eingefügt 
 
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #5 - 22.07.2009 um 20:47:23
 
romich schrieb am 22.07.2009 um 15:50:31:
habe ich schon Lohn 2500 Netto dank eigene Firma, denke das wird ausreichend für FZF


2.500,- Euro Netto reichen für die LU-Sicherung von zwei Personen im Kontext von FZF sicher (Es sei denn, Ihr bewohnt einen Palast, für den 1.700,- oder mehr Miete anfallen - dann könnte es noch mal eng werden). -

Wenn also dann alle anderen Voraussetzungen auch erfüllt wären, sollte es mit der Erteilung des erforderlichen Visums klappen.

=schweitzer=
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