Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Chinesin heiraten - Eidesstattliche Erkärung über den Familienstand (Gelesen: 9.207 mal)
huangrenguan
Themenstarter Themenstarter
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Chinesin heiraten - Eidesstattliche Erkärung über den Familienstand
22.07.2009 um 13:06:38
 
Hallo zusammen,

nach dem ich mit meiner chinesischen Freundin jetzt 7 Jahre zusammen bin, wollen wir nun in Deutschland heiraten. Sie hat alle benötigten Dokumente (Geburtsurkunde, Ledigkeitsnachweis) besorgt, übersetzen lassen und von der Deutschen Botschaft beglaubigen lassen. Danach ist sie dann mit einem Touristenvisum nach Deutschland eingereist, da sie Ende September eh kurzfristig nach China zurück muß.
Nach dem wir beim Standesamt alle Unterlagen eingereicht haben, wurden diese zur Prüfung und Befreiung des Ehefähigkeitszeugnis zum Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken geschickt.
Das OLG benötigt nun noch eine eideststattliche Erklärung zum Familienstand von meiner chinesischen Freundin. Diese könnte ich vom chinesischen Generalkonsulat in Frankfurt bekommen. Da meine Freundin nicht an meinem Wohnort offiziell angemeldet ist, könnte ich das nicht bekommen. Deshalb habe ich meine Freundin jetzt angemeldet. Mit dieser Bescheinigung bin ich dann wieder zum Konsulat gegangen. Diese sagten mir, daß sie diese eidesstattliche Erklärung hier nicht abgeben könne, weil sie keine Aufenthaltserlaubnis (mehr als 3 Monate) für Deutschland hat. Das OLG behauptet jetzt, daß meine Freundin diese vor einem Notar in China abgeben muß.

Kann das wirklich sein ?
Braucht sie überhaupt diese eidesstattliche Erklärung zum Familienstand ? Sie hat doch schon den Ledigkeitsnachweis !!! Und zwar übersetzt und von der Deutschen Botschaft beglaubigt !
Kann diese Erklärung nicht vor einem Notar ein Deutschland gemacht werden ?


Ich bin verzweifelt und suche hier dringend nach Hilfe oder ähnlichen Erfahrungen.

Danke!
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sphynx
Junior Top-Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 228

derzeit Deutschland, Mexico
derzeit Deutschland
Mexico
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Chinesin heiraten - Eidesstattliche Erkärung über den Familienstand
Antwort #1 - 22.07.2009 um 14:43:38
 
Hallo huangrenguan,

jedes OLG und Standesamt hat seine eigenen Richtlinien, wie ich gerade auch vor ein paar Tagen nochmals bestätigt bekommen habe. Das OLG Stuttgart beispielsweise verlangt von Mexikanern gleichfalls diese eidesstattliche Versicherung vor einem mex. Notar, während das OLG Brandenburg sich freundlicherweise mit dem Auszug aus dem mex. Standesamt begnügt...

Es wird dir (bzw. deiner Freundin) wohl nichts anderes übrig bleiben, als tatsächlich diese Erklärung vor einem chin. Notar zu besorgen! Die Auskunft des OLG Zweibrücken ist demnach meiner Meinung nach auch völlig korrekt.
Zum Seitenanfang
  

No hay mal que dure 100 años, ni pendejo que lo aguante...
 
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Chinesin heiraten - Eidesstattliche Erkärung über den Familienstand
Antwort #2 - 24.07.2009 um 20:05:34
 
Sphynx schrieb am 22.07.2009 um 14:43:38:
Das OLG Stuttgart beispielsweise verlangt von Mexikanern gleichfalls diese eidesstattliche Versicherung vor einem mex. Notar, während das OLG Brandenburg sich freundlicherweise mit dem Auszug aus dem mex. Standesamt begnügt...


Es geht doch hier gar nicht um die Frage, ob eine eidesstattliche Erklärung verlangt wird, oder nicht, sondern es geht um die Frage "warum kann man diese eidesstattliche Erklärung nicht genauso gut vor einem deutschen Notar  abgelegt werden". Mir fällt da auch kein guter Grund ein.

Allerdings sehe ich in der Länderliste zu China, dass es sich möglicherweise nicht um eine eidesstattliche Erklärung zur Vorlage bei den deutschen Behörden handelt, sondern um eine sogenannte "Familienstandserklärung" für die chinesischen Behörden:

Aktuelle Familienstandserklärung im Original, abgegeben bei der zuständigen chi-
nesischen Heimatbehörde (Notariat), bei Aufenthalt in der Volksrepublik China.


Das wäre dann die Erklärung, warum es ein chinesischer Notar sein muss ...
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sphynx
Junior Top-Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 228

derzeit Deutschland, Mexico
derzeit Deutschland
Mexico
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Chinesin heiraten - Eidesstattliche Erkärung über den Familienstand
Antwort #3 - 24.07.2009 um 21:42:17
 
Es ist aber de facto so, dass einige OLGs diese Erklärung verlangen - und sie muss mit Sicherheit nicht vor den heimatlichen Behörden vorgelegt werden (zumindest in Mexiko interessiert so ein Wisch keine Menschenseele und wird auch in keinster Weise von irgendeiner lokalen Behörde gebraucht), sondern selbige wird meiner starken Vermutung nach der deutschen Botschaft zugeleitet, damit sie das legalisiert und an das OLG weiterreicht... Es gibt noch andere OLGs, die weiter erklären, dass die Option besteht, diese Versicherung vor dem deutschen StB zu leisten, wenn man eben in D (legal) wohnhaft ist. Der TS selbst hat das ja sinngemäss genau so dargestellt. Die Frage nach dem "warum" erübrigt sich somit bzw. löst sich im behördlichen Ermessen auf...
Zum Seitenanfang
  

No hay mal que dure 100 años, ni pendejo que lo aguante...
 
IP gespeichert
 
hge2001
Silver Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 1.111

53909, Nordrhein-Westfalen, Germany
53909
Nordrhein-Westfalen
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Chinesin heiraten - Eidesstattliche Erkärung über den Familienstand
Antwort #4 - 24.07.2009 um 23:00:56
 
Sphynx schrieb am 24.07.2009 um 21:42:17:
Es ist aber de facto so, dass einige OLGs diese Erklärung verlangen - und sie muss mit Sicherheit nicht vor den heimatlichen Behörden vorgelegt werden (zumindest in Mexiko interessiert so ein Wisch keine Menschenseele und wird auch in keinster Weise von irgendeiner lokalen Behörde gebraucht), sondern selbige wird meiner starken Vermutung nach der deutschen Botschaft zugeleitet, damit sie das legalisiert und an das OLG weiterreicht....



Ich glaube da gibt es kein allgemein richtige Lösung.
Wenn man sich die Kölner Liste anschaut, die so eine Art RefrenzCharakter bezüglich der OLG-Richtlinien hat, muss diese eigene eidesstattliche Erklärung tatsächlich auf dem chinesischen Konsulat abgegeben werden (oder in China beim Notar):
http://www.olg-koeln.nrw.de/002_aufgaben/justizverwaltung/organisation_verwaltun...

Zusätzlich dann auch noch beim Standesamt .....

Hier nach dem Sinn zu fragen ist müssig und habe ich seit langem aufgegeben -Smiley

Ob der Standesbeamte dies letztendlich auch wörtlich nimmt, ist eine andere Sache. Ich persönlich hatte auch mit diesem Sch...-Ding meine Mühe, liess sich dann aber auch gütlich klären.


hge
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Chinesin heiraten - Eidesstattliche Erkärung über den Familienstand
Antwort #5 - 26.07.2009 um 19:32:53
 
Sphynx schrieb am 24.07.2009 um 21:42:17:
und sie muss mit Sicherheit nicht vor den heimatlichen Behörden vorgelegt werden


Und genau eine solche eidesstattliche Erklärung kann dann logischerweise auch vor einem deutschen Notar abgegeben werden. Das meinte ich.

Die "eidesstattliche Erklärung" des TS scheint aber irgendetwas aus dem chinesischen Recht zu sein. Da hilft dann ein deutscher Notar nicht weiter.

hge2001 schrieb am 24.07.2009 um 23:00:56:
Hier nach dem Sinn zu fragen ist müssig und habe ich seit langem aufgegeben -Smiley


Wieso - ist doch eigentlich ganz logisch. Die 1. "eidesstattliche Erklärung" ist eine Angelegenheit des chinesischen Rechts und vermutlich eine Vorausetzung für die Wirksamkeit der Eheschließung nach chinesischem Recht. Die eidestattliche Erklärung beim Standesamt bindet die Verlobten dann nach dem deutschen Recht; sie ist nach §13 Absatz 1 PStG dann er forderlich, wenn durch vorgelegte Dokumente und Unterlagen nicht vollständig bewiesen werden konnte, dass keine Ehehindernisse vorliegen.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sphynx
Junior Top-Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 228

derzeit Deutschland, Mexico
derzeit Deutschland
Mexico
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Chinesin heiraten - Eidesstattliche Erkärung über den Familienstand
Antwort #6 - 27.07.2009 um 07:27:11
 
Eduard schrieb am 26.07.2009 um 19:32:53:
Die "eidesstattliche Erklärung" des TS scheint aber irgendetwas aus dem chinesischen Recht zu sein.


Dann müsste ja die Forderung des beispielhaft angeführten OLG Stuttgart in Bezug auf Mexiko einer ähnlichen Logik zugrunde liegen - diese entbehrt aber, und dessen kann ich dir versichern, jeder Grundlage. Es gibt nichts, was dem mexikanischen Recht nach eine solche Erklärung vor einem mexikanischen Notar erforderlich macht.
Der Notar wird den Wisch "auf Aufforderung des Erklärenden und zu den ihn genehmen Zwecken" ausstellen, sprich: weil es das OLG so verlangt und fertig. Für China wird es meiner Vermutung nach ganz ähnlich sein!

WARUM das OLG es so haben will, wenn andere sich wiederum mit einer Erklärung vor dem Standesbeamten zufrieden geben, und wieder andere NUR den Auszug aus dem Personenstandsregister in Mexiko sehen möchten (und sonst gar nichts), das müsstest du schon das betreffende OLG selbst fragen!
Zum Seitenanfang
  

No hay mal que dure 100 años, ni pendejo que lo aguante...
 
IP gespeichert
 
Eduard
Silver Member
****
Offline


Laie, denkt manchmal etwas
quer


Beiträge: 1.796

Deutschland, Bayern, Germany
Deutschland
Bayern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutscher
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Chinesin heiraten - Eidesstattliche Erkärung über den Familienstand
Antwort #7 - 27.07.2009 um 13:40:34
 
Sphynx schrieb am 27.07.2009 um 07:27:11:
Für China wird es meiner Vermutung nach ganz ähnlich sein!


Ein Blick in die Länderliste des von Dir zitierten OLG Stuttgart verrät, dass das OLG Stuttgart keineswegs zwingend vorschreibt, dass die eidesstattliche Erklärung vor einem mexikanischen Notar abgelegt wird. Es ist - wie schon vermutet - genausogut möglich, sie vor dem deutschen Standesbeamten abzulegen. Zum Vergleich: für das OLG München muss die eidesstattliche Erklärung sogar beim Standesbeamten abgegeben werden. Damit wird klar, dass es sich bei der "mexikanischen Option" nur um eine Erleichterung handelt für Paare, wo der ausländische Partner noch im Ausland ist, dass sich es aber um eine Anforderung aufgrund deutschen Rechts handelt.

Im Falle China sind sich dagegen beide OLGs einig, was erwartet wird:
"Aktuelle Familienstandserklärung, abgegeben
a) bei der zuständigen chinesischen Heimatbehörde (Notariat)...
oder
b) beim chinesischen Konsulat in der Bundesrepublik Deutschland"
und das OLG München (das anscheinend noch strenger ist das OLG Stuttgart) verlangt sogar noch zusätzlich eine eidesstattliche Erklärung vor dem Standesbeamten.

Das lässt nur den Schluss zu, dass es hier um das chinesische Recht geht. Wäre natürlich schön, wenn sich dazu ein Experte äußern könnte.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sphynx
Junior Top-Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 228

derzeit Deutschland, Mexico
derzeit Deutschland
Mexico
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Chinesin heiraten - Eidesstattliche Erkärung über den Familienstand
Antwort #8 - 27.07.2009 um 14:57:38
 
Eduard schrieb am 27.07.2009 um 13:40:34:
Ein Blick in die Länderliste des von Dir zitierten OLG Stuttgart verrät, dass das OLG Stuttgart keineswegs zwingend vorschreibt, dass die eidesstattliche Erklärung vor einem mexikanischen Notar abgelegt wird. Es ist - wie schon vermutet - genausogut möglich, sie vor dem deutschen Standesbeamten abzulegen.


Ich habe nicht behauptet, dass es sich um eine zwingende Vorgabe handelt, im Gegenteil habe ich genau das Gleiche wie Du jetzt weiter oben schon gesagt!

Wie es nun mit China steht, dazu wage ich allerdings kein definitives Statement... Lippen versiegelt
Zum Seitenanfang
  

No hay mal que dure 100 años, ni pendejo que lo aguante...
 
IP gespeichert
 
Felix Loesch
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 4

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Chinesin heiraten - Eidesstattliche Erkärung über den Familienstand
Antwort #9 - 11.08.2009 um 16:39:43
 
Meine Verlobte hattte genau das gleiche Problem. Es gibt folgende zwei anerkannte Möglichkeiten

1. Eidesstaatliche Erklärung zum Familienstand beim Notar in China, dann mit beglaubigter Übersetzung, auswärtiges Amt und deutsche Botschaft überbeglaubigen und legalisieren lassen (empfiehlt sich wenn der chinesische Partner gerade in China ist)

2. Eidesstaatliche Erklärung zum Familienstand im chinesischen Konsulat in Deutschland (man bekommt dann eine deutsche Übersetzung und das chinesische Original)
(empfiehlt sich wenn der chinesische Partner bereits in Deutschland ist)

Beides wird vom OLG akzeptiert.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Nula
Newbie
*
Offline


i4a rocks!


Beiträge: 1

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Chinesin heiraten - Eidesstattliche Erkärung über den Familienstand
Antwort #10 - 11.02.2010 um 21:15:31
 
Hi Jungs,

mein chinesischer Freund weiss nicht so recht was ich mit der eidesstatllichen Erklärung vor dem Notar bzgl. seiner Ledigkeit meine... Weiss jemand von Euch wie das ganze auf Chinesisch bezeichnet wird?

Das Standesamt Berlin Mitte möchte außerdem dass diese eidesstattliche Erklärung nicht nur von meinem Freund, sondern auch von seinen Eltern abgeben wird. Hat davon jemand schon mal gehört? Mir war das bislang neu.....

Danke!  Smiley
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema