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Aufenthaltsgenehmigung(verlängerung) trotz Arbeitslosigkeit (Gelesen: 2.177 mal)
shefflera
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22.07.2009 um 09:48:22
 
hallo ihr alle,

ich habe mich hier reg. weil ich momentan viele fragen habe.

ich bin kroatische Staatsbürgerin und lebe seit 15 jahren in DE.
Habe neben meiner Ausbildung die ich im Juli 09 abgeschlossen habe, auf 400 Euro gearbeitet. Leider wurden wir alle aus Betriebsgründen gekündigt.

Jetzt bin ich arbeitslos und erhalte hartz 4, bin allerdings fleißig am bewerben.

Das Problem: meine Aufenthaltsgenehmigung läuft mitte August ab.  Ich habe Angst dass sie mir nicht verlängert wird.

Zudem bin ich gerade am Ausbürgern aus Kroatien. Was allerdings noch dauert, da mir noch diverse Papiere fehlen--die ich auf die schnelle nicht besorgen konnte, da auch das Geld gefehlt hat.


Frage: Kann ich mit einer Verlängerung meiner Aufenthaltsgenehmigung rechnen, trotzt Harzt4? Oder muss ich mich fürchten??? unentschlossen
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maki
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Antwort #1 - 22.07.2009 um 09:52:07
 
Nach welchem §§ hast du denn eine AE?

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shefflera
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Antwort #2 - 22.07.2009 um 09:55:32
 
§ 34 Abs. 2 AufenthG unentschlossen unentschlossen
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maki
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Antwort #3 - 22.07.2009 um 10:11:10
 
Nun, der LU muss gesichert sein um deine AE zu verlängern, wirst wohl erstmal eine sog. Fiktionsbescheinigung, mit dieser  gilt der Aufenthalt als erlaubt. Leider reicht diese FB nicht für die Einbürgerung, denn für diese brauchst du eine AE, eine Erlaubnisfiktion reicht nicht.

Würde das mal mit der zuständigen ABH besprechen, vielleciht haben die noch eine Idee, auf jedenfall ist es für dich wichtig deinen LU zu sichern.
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shefflera
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Antwort #4 - 22.07.2009 um 10:15:33
 
Meine Einbürgerungszusicherung habe ich bereits erhalten.
Aber darum geht es nicht, es ist mir wichtig nicht ausgewiesen zu werden. Wenn ich nur eine FB bekomme, die auf 3-4 Monate begrenzt ist, macht mir das nichts aus, da ich mit sicherheit eine Arbeit finde...egal was für eine, hauptsache LU gesichert.

Ich habe wirklich angst.
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Antwort #5 - 22.07.2009 um 10:18:46
 
shefflera schrieb am 22.07.2009 um 10:15:33:
Meine Einbürgerungszusicherung habe ich bereits erhalten.

Diese dürfte bei der jetzigen Lage nicht mehr gültig sein, siehe VwVfG §38 Abs. 3, aber wenn du es schaffst schnell einen Job zu finden, sollte das kein Problem darstellen imho.

shefflera schrieb am 22.07.2009 um 10:15:33:
Aber darum geht es nicht, es ist mir wichtig nicht ausgewiesen zu werden. Wenn ich nur eine FB bekomme, die auf 3-4 Monate begrenzt ist, macht mir das nichts aus, da ich mit sicherheit eine Arbeit finde...egal was für eine, hauptsache LU gesichert.

Kannst ja mal bei deiner ABH anrufen und Fragen, aonsonsten mal vorbeischauen und sich informieren, persönlich (als Laie) denke ich nicht dass man dich gleich ausweisen wird Zwinkernd
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