NangNang
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Hallo Zusammen!
Ich erkläre kurz meine Situation und würde gerne wissen, ob dies so möglich wäre?
Ich und meine Eltern sind bosnische Staatsbürger und seit ca. 16 Jahren in Deutschland und besitzen eine Niederlassungserlaubnis, d.h. rechtmäßig hätten wir auch Anspruch auf die deutsche Staatsbürgerschaft.
Wir waren auch schon beim zuständigen Amt und haben darüber gesprochen und für mich als (25jährigen) Sohn diese beantragt und ich hab auch die Zusage, dass ich diese bekommen würde. Jedoch bin ich irgendwie ins Grübeln gekommen, da ich schon gerne meine bosnische Staatsbürgerschaft behalten würde. Denn für meine Zukunft, meine eigenen Kinder usw.. wäre das sicherlich schön. Zumal dort noch Immobilien von meinen Eltern usw.. sind. Jedoch hatten meine Eltern und ich keinen Weg gefunden die doppelte Staatsangehörigkeit zu erlangen. So haben meine Eltern gesagt, dass sie erstmal auf die deutsche Staatsbürgerschaft verzichten, bis 20Jahre rum sind , denn dann bekommt man die deutsche Staatsbürgerschaft zusätzlich , falls man die 20Jahre nicht in seinem Heimatland war.. soweit richtig oder?
Worum es eher geht ist, dass ich meine Gebühren für die Aufgabe der bosnischen Staatsangehörigkeit nicht zahlen kann, da ich selber Student bin und überhaupt kein Geld verdiene. Ich werde von meinen Eltern ausgehalten, denn die arbeiten beide und verdienen grad soviel, dass ich kein BAFÖG bekommen kann. In den ersten 2 Semestern hatte ich bafög bekommen, aber 25€, also nix.
Die Gebühr für die Entlassung würde für mich 650€ betragen. Aber woher soll ich das Geld nehmen? oder müssen meine Eltern dann dafür "haften"? Gilt hier die Mindestgrenze von 1280€ ??
Denn ich würde sozusagen die doppelte Staatsangehörigkeit doch beantragen wollen, da ich die Gebühren nicht bezahlen kann, wenn das geht.
Hab ihr da Erfahrungen?
Falls ihr Fragen habt, dann stellt sie, kein Problem.
Vielen Dank für eure Hilfe,
Grüße!
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